BaFöG/Unterhalt und Hartz4

  • Hallo, liebe TT'ler.


    Ich stecke seit August letzten jahres in einer Ausbildung, bin 24 Jahre alt und bewohne seit 2 Jahren meine eigene Wohnung. Ich zahle moonatlich 50,00€ Schulgeld und habe Fahrtkosten von 31,40€.


    Nun ist es so, dass meine Eltern zu viel verdienen, mir also kein BaFöG zusteht, lt. Berliner liste bekomme ich nun Unterhalt, von welchem ich die Wohnung, NK, Lebensmittel, kurz: Mein ganzes Leben bestreiten muss.


    Laut ARGE Erfurt bekomme ich keine Hilfe, da ich ja Unterhalt beziehe. Dennoch ist dieses Geld, verglichen mit der normalen Grundsicherung (345€ + Miete) ein Witz.


    Nun habe ich gelesen, dass mir nun doch eine Hilfestellung vom Arbeitsamt zusteht. Auch gibt es ein Urteil, von dem ausgeht, dass Schulgeld und Fahrtkosten nicht auf das BaFöG angerechnet werden dürfen.


    Jedenfalls möchte ich wissen, ob man mir eine falsche Information gegeben hat, oder nicht. Eine Klassenkameradin bezieht nämlich auch Hilfe von der ARGE neben Ihrem BaFöG.


    Zusammengefasst:


    BaFöG bekomme ich nicht,
    Unterhalt ist erheblich kleiner als Grundsicherung + Miete, was kann ich tun?


    Bei Fragen stehe ich selbstredend zur Verfügung.


    Wenn jemand etwas weiß oder eine ähnliche Situation kennt, bitte scheut euch nicht, ich bin für jedwede Information dankbar.


    euer mAStAchiLLa

    "Streite dich nicht mit Idioten, sie werden dich auf ihr Niveau hinab ziehen und dich dann mit Erfahrung schlagen."

  • Der Unterhalt wird grundsätzlich auf das dir zustehende von der Arge angerechnet. Die dürfen also um diesen Betrag kürzen- mehr nicht. Den Rest, so denn ein Rest bleibt, müssen sie dir auch auszahlen.
    Manchmal hilft es aber auch, wie bei allen Behörden, den Sachbearbeiter zu wechseln, wenn es denn geht- und auf einmal findet sich eine Lösung für dein Problem.

  • Re: BaFöG/Unterhalt und Hartz4


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  • eines verstehe ich nicht.
    wenn deine eltern zuviel für bafög verdienen - warum unterstüzten die dich nicht, so lange du in ausbildung bist? das ist ja eigentlich der sinn dahinter...


    >>> tkjever

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Ev. könntest du aufstockendes ALG 2 bekommen, was im Regelfall den Differenzbetrag zwischen Unterhalt und Grundsicherung ausmacht. Verdienst du während deiner Ausbildung etwas (Lehrlingsgehalt oder ähnliches)? Das wird selbstverständlich angerechnet.


    Weiterhin sind normalerweise die Eltern zum Unterhalt während der Erstausbildung verpflichtet. Daher wäre die Unterhaltshöhe relevant.


    Für weitere Auskünfte bräuchte ich ein paar Zahlen.
    Gruß Björn

  • moin,
    grad kurz mal telefoniert und der informant meinte, dass es jetzt seit neuestem die möglichkeit gibt zumindest einen unterkunftszuschuss zu beantragen.
    ansonsten bleibt nur, dass deine eltern mehr zahlen oder du gegen den bafög-bescheid vorgehst (wenn du der meinung bist, dass er falsch ist).




    cu

  • Zum Anwalt gehen, Eltern auf korrekte Zahlung verklagen. Anders gehts nicht.


    Offenbar haben deine Eltern genug Geld-ob sie damit umgehen können, ist für die Ämter irrelevant. Soll heissen, wenn deine Eltern ihr ganzes Geld aufbrauchen und für dich nix übrig behalten, obwohl du einen gesetzlichen Anspruch hast, dann musst du den Rechtsweg gegen deine Eltern beschreiten. Das Amt würde nämlich das Gleiche tun. Alles, was die dir zahlen, würden sie sich von deinen Eltern wieder zurückholen. Da das so ist, verweisen sie dich direkt an deine Eltern.


    Wohngeld kannst du beantragen, aber das wird den Kohl nicht fett machen.

  • Folgende Zahlen kann ich euch nennen:


    Eltern: 430 Euro + Kindergeld.


    Daraus resultieren also 584 Euro / Monat.


    Abzüglich wären zu nennen:


    Wohnung, warm 315,xx€
    Schulgeld: 50 €
    Monatskarte: 31,xx€


    Wie ihr seht komme ich abzüglich der Miete von den 584 Euro auf ~270 Euro, summa sumarum fehlen also etwa 75 Euro zur Grundsicherung.


    Der unterhalt meiner Eltern ist lt. berliner liste schon zuviel, also muss es doch eine Möglichkeit geben.


    Wohngeld kann ich lt. BaFöG-Stelle nicht beantragen, da ich ja BaFöG-antragsberechtigt bin, ergo gibt es kein Wohngeld.

    "Streite dich nicht mit Idioten, sie werden dich auf ihr Niveau hinab ziehen und dich dann mit Erfahrung schlagen."

  • Einen BaföG-Antrag kann jeder stellen, der sich in einer Ausbildung befindet und ein bestimmtes Alter nicht überschritten hat.
    Das kann kein Argument sein.
    Es wäre mit dem Wohngeld ein Argument, wenn du BaföG erhalten würdest, oder deinem Antrag stattgegeben werden muss.


    Wenn dies hier gemeint ist, dann muss dein BaföG-Antrag auch genehmigt werden.

  • Jetzt mal was anderes: Nebenjob wäre keine alternative für Dich?
    Ich kann mich da noch düster an meine Studienzeit erinnern. Da hats geheissen: Eltern wohnen und Taschengeld oder eigene Wohnung und Arbeiten gehen.


    Ich hab mich dann für nen Studienort der mehrere 100km von "zu Hause" entfernt war entschieden, somit hatte sich das Thema "bei den Eltern wohnen bleiben" schnell erledigt gehabt...


    Und, wenn ich hier "gesetzliche Grundsicherung" höre: ich wäre froh gewesen, wenn ich regelmäßig 270 Öhre zum Essen/Klamottenkaufen/Ausgehen/etc. gehabt hätte!


    Und, soweit ich mich erinnere war ich beileibe KEIN Einzelfall!


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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