ZitatOriginal geschrieben von Foxy
Ich fürchte, hier führt kein Weg an der Steuererklärung vorbei. Dort gibt es eine extra Anlage für Kapitalerträge und darauf gezahlte Steuern.
mfg
Foxy
Das ist schon klar. Die Frage ist, ob die vereinfachte Einkommensteuererklärung reicht oder die ausführliche Einkommenssteuererklärung mit Anlage N sein muss?
Zusätzlich muss auf jeden Fall das Formular KAP ausgefüllt werden, um die Kapitalertragssteuer und den Soli zurückzubekommen.
Müssen Kontoauszüge oder sonstige Beleg der Anlage N beigelegt werden oder reichen die Angaben im Antrag aus?
Für Arbeitnehmersparzulage muss ja einfach nur ein Kreuz im Hauptformular gemacht werden und die Anlage VL des Bausparvertrags beigelegt werden.