Ausbildung und Steuererklärung sowie Arbeitnehmersparzulage

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Ich fürchte, hier führt kein Weg an der Steuererklärung vorbei. Dort gibt es eine extra Anlage für Kapitalerträge und darauf gezahlte Steuern.


    mfg
    Foxy


    Das ist schon klar. Die Frage ist, ob die vereinfachte Einkommensteuererklärung reicht oder die ausführliche Einkommenssteuererklärung mit Anlage N sein muss?


    Zusätzlich muss auf jeden Fall das Formular KAP ausgefüllt werden, um die Kapitalertragssteuer und den Soli zurückzubekommen.
    Müssen Kontoauszüge oder sonstige Beleg der Anlage N beigelegt werden oder reichen die Angaben im Antrag aus?


    Für Arbeitnehmersparzulage muss ja einfach nur ein Kreuz im Hauptformular gemacht werden und die Anlage VL des Bausparvertrags beigelegt werden.

  • einfache reicht, die 4 seiten + anlage wobei nur auf seite 1 viel auszufüllen ist, ansonsten nur noch 2 haken setzen. mach es über elster dann kannst de nicht falsch machen.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

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