Bei mir im vertrag steht, dass sie Schäden am Telefon durch sich grobvorsätzliches Handeln abdeckt. Dazu gehört auch ein versehentliches Fallenlassen des Gerätes sowie desweiteren sind alle Schäden abgedeckt, die nicht im Rahmen der normalen Garantie/Gewährleistung ersetzt werden müssen, sofern sie nicht durch ein grobfahrlässiges Verhalten zustandekommen.
beste Handyversicherung??
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Zitat
Original geschrieben von hdwirtz
Bei mir im vertrag steht, dass sie Schäden am Telefon durch sich grobvorsätzliches Handeln abdeckt.Du meinst doch sicher grob fahrlässig? Vorsätzlich wäre ein Straftatbestand, weil damit gemeint ist, dass jemand einen versicherten Gegenstand mit Absicht beschädigt / zerstört, um eine Versicherungsleistung zu erhalten.
Allgemein: Viele Hausratversicherungen haben eine so genannte Außenversicherung, die Hausrat auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen abdeckt, abhängig von den jeweiligen allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB).
Gruß
Pooky -
Ja, genauso wie du das schreibst meine ich das.
Danke für den Hinweis. :top:
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