ZitatOriginal geschrieben von Pooky
...nein Sprachtelefondienst ist der Dienst, der für feste Telekommunikationsnetze angeboten wird, zum Beispiel von Resellern (Sprachtelefondienstanbieter), die Leitungen von T-Com (Anbieter von Zugängen zu festen Telekommunikationsnetzen). Die Bundesnetzagentur unterscheidet hier ausdrücklich zwischen Sprachtelefondienste und Mobilfunkdiensten. Der §19 TKV gilt dementsprechend nicht für Mobilfunkdienste.
Ups, die BNetzA unterscheidet ja anscheinend wirklich so. Juristenfachterminologie mit Wirklichkeitsfiktion
Ist zwar dann OT, aber mir stellt sich dann die Frage: Warum wird/wurde dann nicht das "festen" im §19 wie im §35 (Schlichtung) weggelasssen/gestrichen?