Rücklastschriftgebühr o2 von 15 Euro rechtens?

  • Re: Rücklastschriftgebühr o2 von 15 Euro rechtens ??



    das ist sittenwidrig nach bgb. haben sie dir auch den anschluss gesperrt? das tun sie gerne und dürfen sie aber erst ab mehr wie 75 eur rückstand und das auch nur nach vorheriger ankündigung (siehe tkv).


    beide punkte einzeln geben dir ein recht auf ausserordentliche kündigung.


    assamerer


    deine Angabe ist quatsch. Es ist gängige Praxis auch bei D2 Vodafone bei der ersten Rücklastschrift die je aufgetreten ist selbst bei minimalen Beträgen den Anschluss für abgehende Gespräche zu sperren. Bin so schon aus Verträgen bei o2, d2 und mobilcom (d1) rausgekommen.

  • Guten Abend,


    Ich denk mal Du verwechselst da etwas ganz gewaltig.


    Das TKV schreibt nirgends (!) einen Betrag zur Sperrung etc vor. Wenn ja wo?


    Sofern Ich als Kunde eine Rechnung per Lastschrift nicht bezahlen kann befinde ich mich im Verzug - vergleich hierzu mal das BGB da gibt es 3 § aber ich weiß grad nur 2 § die darauf hinweisen!


    http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html


    http://dejure.org/gesetze/BGB/284.html


    Wenn Du Dich damit rühmst aus Verträgen rauszukommen - überdenk' mal deine Zahlungspolitik!


    Ich kann Dir weiterhin mehrere Fälle berichten, u.a. T-Mobile (Bruder), O2 (Ich) und weitere wo keine Sperrung erfolgte...

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    7 Euro wäre Wucher. Unsere kleine Dorf-Sparkasse nimmt aus dem Kopf 3,00 Euro, eher 2,50 Euro als Gebühr. Bei anderen Spasskassen habe ich auch nie mehr als 3,50 gesehen.


    Wenn du dann noch 3,50 von der zurückgebenden Bank hinzurechnest, dann bist du bei 7. Bis 7 Euro Gebühren bekomme ich beim Lastschrifteinzug von Vereinsbeiträgen zu sehen.


    Zitat


    So aber könnte nach deiner Argumentation jeder die Hand aufhalten, weil unkontrolliert hohe Gebühren genommen werden dürften. Die Bank nimmt sich 7 Euro als Gebühr, o2 packt nochmal 8 Euro drauf, irgendwann kommt dann die Post und berechnet einen Extra-Tarif von 7 Euro für den Transport von Mahnschreiben, dann nimmt o2 eine Gebühr für das Überprüfen des Überweisungseingangs von 8 Euro... ui, zack sind wir bei 30 Euro. Alles OK so?


    Ich habe gar nicht argumentiert, sondern nur auf die Gebühren der Banken hingewiesen.
    Ob die Gebühren von o2 (und den Banken) angemessen sind, wäre noch eine andere Frage. Ich sehe z.B. auch nicht, warum eine Bank 3 Euro für eine automatisch angenommene und automatisch zurückgewiesenen Lastschrift nehmen muß/sollte/darf.

  • jegliche gebühr die über den tatsächlichen kosten der bank liegt ist sittenwidrig dazu gibt es genug urteile


    urteile & gesetze > agb

  • Zitat

    Original geschrieben von Golfer
    Das bezieht sich aber meiner Meinung nach nur aufs Festnetz: (1) Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen...


    "Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Sprachtelefondienst sind berechtigt, ..."

  • ...nein Sprachtelefondienst ist der Dienst, der für feste Telekommunikationsnetze angeboten wird, zum Beispiel von Resellern (Sprachtelefondienstanbieter), die Leitungen von T-Com (Anbieter von Zugängen zu festen Telekommunikationsnetzen). Die Bundesnetzagentur unterscheidet hier ausdrücklich zwischen Sprachtelefondienste und Mobilfunkdiensten. Der §19 TKV gilt dementsprechend nicht für Mobilfunkdienste. Der Paragraf wurde seinerzeit eingeführt, um eine Sperrung aufgrund strittiger Beträge zu verhindern, damit wiederum eine Grundversorgung mit Telefoniediensten zu sichern. So kann der Anschlussinhaber gegen eine möglicherweise überhöhte Rechnung vorgehen, ohne sich Gedanken über eine Sperrung der Leitung machen zu müssen.

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