Rücklastschriftgebühr o2 von 15 Euro rechtens?

  • Ist das so rechtens ?? Die können mir doch nicht erzählen das dessen Bank dafür 15 Euro berechnet, oder ??


    Hat da jemand was zu in den Fußnoten gefunden ??




    Ziffer 86 sagt dazu folgendes : Gemäß Ziffer 7.3 AGB. Dem Kunden steht der Nachweiß von geringeren Kosten für o2 Germany frei.


    Wie kann ich das verstehen ??

  • Die Gebühr ist in der Preisliste aufgeführt und diese hast Du bei Vertragsschluss akzeptiert.


    Mal sehen, ob es Dir gelingt geringere Kosten nachzuweisen. Denke sogar dass es für o2 ein leichtes wäre höhere anfallende Kosten darzulegen.


    So eine Rücklastschriftegbür ist doch bei allen Anbietern vorhanden.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Es dürfte dir nahezu unmöglich sein, nachzuweisen, welche Kosten o2 für diese Rücklastschrift belastet wurden. Zudem sind interne Bearbeitungskosten auch Teil dieser Gebühr. Also keine Chance.

  • Re: Rücklastschriftgebühr o2 von 15 Euro rechtens ??


    Zitat

    Original geschrieben von Saheke72
    Ist das so rechtens ?? Die können mir doch nicht erzählen das dessen Bank dafür 15 Euro berechnet, oder ??


    Was hast Du denn vorher gemacht? Ermächtigung schriftlich widerrufen und sie haben trotzdem noch abgebucht? Wenn ja- ignorieren; bzw. ich habe ihnen geschrieben, ich zahle nicht für ihre Fehler.


    Wenn nur so zurückgebucht wegen Rechnungsstreitigkeiten- wirste wohl zahlen müssen.

  • Genau wegen 6 !!! maligen Berechnung einer Anschlußgebühr mit der Card S Geschichte und späteren Gutschrift lediglich als Gepsrächsguthaben !!!

  • Naja, bei Kurzschlussreaktionen muss man eben mit den Konsequenzen leben. Was hast du denn erwartet? Schildere mal den genauen zeitlichen Ablauf.

  • Bei Einspruch gegen eine Rechnung sollte imho die Gutschrift auf die Gesamtrechnung erfolgen - nicht nur als Gesprächsguthaben. Das ist von o2 wirklich nicht besonders korrekt durchgeführt worden. Bei Rücklastschriften mangels Kontodeckung bei regulärer Rechnungsstellung halte ich jedoch eine Gebühr auch in dieser Höhe für absolut gerechtfertigt (wie gesagt - solange das Verschulden beim Kunden selbst liegt!).

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • Mal ne dumme Frage in diesem Zusammenhang : Wenn ich mich recht erinnere, ist es doch Banken mittlerweile lt. aktueller Rechtsprechung untersagt, ebendiese Rücklastschriftgebühren zu erheben.


    Wenn man sich nun an o2 wendet und denen freundlich erklärt, das deren Hausbank eben keine RL-Gebühren erheben darf und die sich ihre Kohle gefälligst bei ihrer Bank wiederholen sollen, man selber aber nicht einsieht, eine Gebühr zu zahlen, die unberechtigterweise von ihrer Bank erhoben wurde ... könnte man doch mal probieren, mich stören diese exorbitanten Gebühren für einen simplen Brief, den am Ende noch der Praktikant geschrieben hat, auch.


    Ich bin ja im Zweifelsfall gerne bereit, wenn ich die Zahlung einer Rechnung verpeilt habe, eine "Strafgebühr" zu zahlen, aber die Höhe von teilweise 20 Euro + finde ich unverhältnismaßig :rolleyes:

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