Problem mit Verschenkehandy.de

  • Zitat

    Original geschrieben von dinamo
    wird ehhh nicht passieren

    eBay-Ausschluß sicher nicht, solange ein Powerseller nicht zum Massenmörder wird, passiert da nix. ;)
    Ansonsten mal schauen ..

  • Zitat

    Original geschrieben von dinamo
    Wenn ich das alles so lese - inkl. eBay-Bewertungsdrohungen (?) - würde ich mal vorsichtig vorschlagen zu überlegen, den TT-User Handybude.de im Sinne des Forums von der weiteren TT-Teilnahme per sofort auszuschliessen!


    Ich glaube nicht, dass der Typ hier ohne entsprechende Kommentare der Nutzer noch irgendwelche Angebote platzieren können wird.


    dinamo:


    Wegen der Bewertung wird man dir hier wohl nicht weiterhelfen können. Deine Position ist, dass das Angebot so unklar beschrieben wurde, dass du vom Abschluss eines Vertrags ausgegangen bist. Die Position des Händlers ist, dass seine Angebote doch absolut eindeutig seien und es somit deine Schuld ist. Wer hier nun wirklich Recht hat, wird sich wohl leider nur gerichtlich klären lassen, da bringt dir unsere Laien-Meinung nichts.


    Wie schon weiter oben erwähnt, solltest du dich möglichst schnell an entsprechende Stellen wenden und dich beraten lassen.

  • Auf keinen Fall die Bewertung zurücknehmen!


    Eher würde ich überlegen, bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs zu erstatten.


    Ich bin wirklich ein besonnener Mensch, aber wenn ich sowas lese platzt mir der Kragen. Es kann mir keiner erzähen, dass das Angebot nicht bewusst undeutlich verfasst wurde und der Anbieter zumindest davon ausging, dass einige Kunden irrigerweise von nur einem Vertrag zu dem angegebenen Preis ausgehen.


    Wenn man sich die eBay Bewertungen ansieht, unterstreicht das diesen Punkt...


    Anschließend dann mit rechtlichen Schritten drohen, damit der Käufer nicht auch noch zukünftige Käufer darauf hinweist... GRRRR.


    Ich kann Dir nur raten, der Aufforderung nicht nachzukommen.


    Gruß,
    Bexman



  • aber was sit wenn er die drohung warnimmt

  • Welche rechtlichen Schritte? Wenn die Bewertung nichts "unrichtiges" aussagt, gibt es meines Erachtens keine rechtliche Handhabe.


    Die Artikelbeschreibung ist von vorn bis hinten Murks, anschließend schreibst Du es als Bewertung und er droht Dir?


    Da Du selbst wissen musst, welchen Weg Du wählst will ich Dir nicht reinreden.
    Mein dringender Tipp: Sofort mit der Verbraucherzentrale sprechen und mit dieser die weiteren Schritte besprechen.


    Gruß,
    Bexman

  • Wenn Du aktuell 20 Bewertungspunkte hast, ist die Bewertung nach eBay Richtlinien ok (keine Beleidigung, keine Webseite angegeben usw.)


    Was allerdings noch nicht bedeutet, das ein Richter diese Bewertung ggf. als geschäftsschädigend ansehen könnte. Dieses Problem hat man bei einem Gericht immer (Recht haben und Recht bekommen sind 2 Sachen).


    Der super Verkäufer hat auch schon negativ zurück bewertet. Falls er das nicht vor Gericht bringen will, lass die negative Bewertung einfach stehen, ein "normaler" Ebayer versteht dies.


    Falls doch, klein bei geben, die gelöschen Kommentrare sprechen für sich, halt nicht auf den ersten Blick. Wobei die höhe der Zurückgenommenen Bewertungen fast mehr abschreckt als negative. Oder einen guten Anwalt suchen.


    7Ronin


    Gerade mit roten Sternchen bei 1007 pos und 7 neg. Bewertungen. (1 zurückgenommen).


    Ich würde bei Dir kaufen auch wenn Du eine neg. Bewertung hast wegen agresivem verkäufer.

    V9 and I like it.
    Habe noch E Plus mit kostenlosen SMS kennengelernt (SMS Newsgateway)
    UMTS Vodafone Tester, nett aber unwichtig -> nie wieder fester Vertrag -> pennymobil reicht
    Zur Zeit: 3 x pennymobil und eine alte 0173 er Nummer bei 1&1 (4DSL) kostenlos geparkt.

  • Wenn man dann noch solche Auktionen ankuckt
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=330078704367
    wo man oben lesen kann


    keine versteckten Kosten!
    Anschlussgebühr 0,00 €
    KEIN Mindestumsatz
    kein hoher Kaufpreis


    und unten versteckt im Kleingedruckten steht:
    Angebot nur gültig bis in Verbindung mit einem 24-Monats-Mobilfunktarif, durch den weitere Kosten, wie in der Tarifübersicht ausgewiesen, entstehen. Statt eines einmaligen Kaufpreises wird eine mtl. Nutzungsgebühr in Höhe von 7.95 € fällig.


    wird die Absicht der Verkauefers doch sehr deutlich. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass in diesem Fall irgendein Richter gegen den Verbraucher entscheiden wuerde...

  • Zitat aus obigem verlinktem Ebay-Angebot:
    *... Statt eines einmaligen Kaufpreises wird eine mtl. Nutzungsgebühr in Höhe von 7.95 € fällig. In der Nutzungsgebühr ist zusätzlich eine Handyversicherung im Wert von 4.95 € enthalten. Das Gerät ist Ihr Eigentum, es muß nicht zurückgegeben werden!


    Komisch, warum muss ich für mein Eigentum eine Nutzungsgebühr zahlen???
    Eigentlich sollte sich mal ein Anwalt ein Herz nehmen und eine Abmahnung rausschicken, ist doch deren liebstes Hobby...

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Zitat

    Original geschrieben von dinamo
    da ist noch was habe diesen anbieter negativ bei ebay bewertet meiner meinung nach zu recht aber er droht mir jetzt mit rechtlcihen schritten er gibt mir ne frist von 7 tage wenn ich es nicht zurücknehme dann will er gegen mich vorgehen was meint ihr dazu


    Davon wurde ja bereits in dem anderen handybuden-Thread berichtet ...

  • Vielleicht interessant?!


    [URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,467169,00.html]Spiegel.de: Kosten des Angebots müssen deutlich erkennbar sein[/URL]

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
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    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

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