Vodafone: Wenn kein Widerspruch auf Brief => Automat. Umstellung auf Online-Rechnung

  • Mich hat gestern auch das besagte Schreiben erreicht. Hat jemand mal den obigen Widerspruch geschickt und eine Antwort erhalten? An welche email-Adresse soll man das schicken (oder besser das Kontaktformular)? EDIT: Adresse steht im Thread.


    Wie den meisten hier habe ich nichts gegen die OnlineRechnung, allerdings lasse ich mich nicht für dumm verkaufen und das versucht dieser Brief allemal.

  • Ich habe gerade mit dem Vodafone Service gesprochen.Die haben mir diese NUmmer gegeben 1449.Hier könnt ihr widersprechen und ihr bekommt automatisch wieder eine Rechnung in Papierform

  • Sollte in dem Schrieb aber ohnehin drinstehen, dass man mit einem Anruf an eine bestimmte Nummer der Umstellung widersprechen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Sollte in dem Schrieb aber ohnehin drinstehen, dass man mit einem Anruf an eine bestimmte Nummer der Umstellung widersprechen kann.


    In jedem Schrieb. Ist ja schliesslich nicht der erste Versuch von Vodafone. Die scheinen es im Halbjahrestakt zu probieren.


    Gruß Marco

  • Kann mir wer die neue Nummer sagen, welche man anrufen muss um nicht auf die Online-Rechnung umgestellt zu werden? Ich bekam letztens ein Schreiben, habe dieses jedoch verlegt. Wäre supernett von euch, googlen war erfolglos.


    Edit: Nummer lautet 12449.

  • hab mal eine etwas andere frage, wo kann man eine genaue aufschlüsselung der telefonate nachschauen, bei dem "quick check" wird ja nur ein gesambetrag genannt, oder muss ich erst auf die rechnugn warten um das zu erfahren?

  • Gerade habe ich einen "Zuhause-Tarif" gebucht und warte auf die Mitteilung, welche Festnetznummer dafür gilt.


    Das erste, was Vodafone mir schickt, ist dieses unerträgliche Schreiben, mit dem Vodafone sich die Kosten für regelmässige papierne Rechnungslegung ersparen will. Die dümmliche Argumentation mit dem "Umweltschutz" betrachte ich als unverschämte Zumutung, genauso wie die Erfordernis, zu agieren, wenn ich die Onlinerechnung nicht wünsche.
    Ich kann gerade in den Vodafone AGB keinen Passus finden, der diese Handlungsweise erlaubt.


    Es kommt aber noch besser: Auf der Rückseite des Schreibens weist die Firma Vodafone darauf hin, daß sie nicht sicherstellen können, das eine Benachrichtigung über die Bereitstellung der Rechnung regelmässig erfolgt. Deshalb gelte die "OnlineRechnung (...) [auch dann] als zugegangen und zur Zahlung fällig", wenn im Einzelfall keine Benachrichtigung erfolgt sei.


    Im Klartext: Vodafone hinterlegt mir an seinem Firmensitz (resp. auf dem Sever der Firma, wo auch immer dieser stehen mag) eine Rechnung, um deren Erhalt ich mich regelmässig selbst zu kümmern habe.


    Gäbe es das Internet nicht - müßte ich für die Rechnung also regelmässig (ggfl. auf Verdacht) nach Düsseldorf reisen?


    Das widerspricht jeder Vorstellung im Geschäftsverkehr.


    Es gilt grundsätzlich: ohne dem Kunden zugesandte Rechnung kein Anspruch auf Bezahlung. Und auch bei erteilten Einzugsermächtigung sollte dem Kunden mindestens fünf Tage vor Einzug des Betrages die Rechnung zur Prüfung zugegangen sein.


    Wenn darüber diese Onlinerechnung noch nicht einmal den Erfordernissen der Finanzämter enstpricht und eine digitale Signatur fehlt, ist nicht nur dreist, sondern eine große Schlamperei.


    Schade, daß ausgerechnet die erste Kontaktaufnahme der mit einem Neuanschluß beauftragten Firma so negativ ausfällt.


    Die Position "kein Problem, widersprich' doch einfach" kann ich grundsätzlich nicht nachvollziehen.


    Einen schönen Tag wünscht


    hünerbein

  • Prinzipiell gefällt mir die Online Rechnung schon ganz gut - wegen der (für mich) komfortablen Archivierung. Aber daß man ohne expliziten Wunsch einfach umgestellt wird und erst widersprechen muß, ist natürlich nicht nett.


    Zur Benachrichtigung kann ich auch nur sagen, daß ich z.B. bei der letzten Rechnung weder per SMS noch email benachrichtigt wurde. Also scheint der Hinweis wohl berechtigt zu sein ;)

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