Hallo!
Vor kurzem hatte ich sowas gehört, als wenn keine portablen (Knopf im Ohr) FSE`s mehr erlaubt wären. Gibt es eine neue Verordnung?
Gruß
Die Hotdogge;)
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Hallo!
Vor kurzem hatte ich sowas gehört, als wenn keine portablen (Knopf im Ohr) FSE`s mehr erlaubt wären. Gibt es eine neue Verordnung?
Gruß
Die Hotdogge;)
Welche Verordnung sollte Dir das tragen einer Knopf-im-Ohr-Freusprecheinrichtung verbieten sollen? Eine Schutzverordnung gegen blödes-angeguckt-werden?
Denke mal Du meinst das tragen von Knopf-im-Ohr-FSE während der Autofahrt oder?
Gruß
CH
Klar !
Re: Knopf im Ohr noch erlaubt?
ZitatOriginal geschrieben von Hotdogge
Vor kurzem hatte ich sowas gehört, als wenn keine portablen (Knopf im Ohr) FSE`s mehr erlaubt wären. Gibt es eine neue Verordnung?
So ein Schwachsinn! Wer soll den den "Knop im Ohr" verbieten - und vor allem warum?
Stimmt auf jedenfall nicht!
Hab das auch schon gehört und in der Computerbild stand auch drin, dass es ab 1.November nurnoch erlaubt ist, wenn man eine festeingebaute FSE und ein Handy mit Sprachwahl hat, am Steuer zu telefonieren!
ZitatOriginal geschrieben von dachecka0711
...am Steuer zu telefonieren!
Ach, es geht um Handys "am Steuer", dass ist was anderes...
Wenn es so ist, dann ist der erste Beitrag aber gurkenschlecht formuliert! Ab zurück in die Hundeschule hotdogge
ChickenHawk:
ZitatDenke mal Du meinst das tragen von Knopf-im-Ohr-FSE während der Autofahrt oder?
Ich:
ZitatKlar !
Dann gehe du mal zu deiner Elefantenschule, denn wer lesen kann scheint klar im Vorteil zu sein. Mit ein bischen nachdenken, hätte man sich das auch ohne Probleme denken können (wo soll man sonst unerlaubt mit Knopf im Ohr rumrennen?).
Gruß und ein schönes Wochenende wünscht
Die Hotdogge
Zitat§ 23 (1a) StVO: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Die bayerische Polizei legt das laut einer Informationsbroschüre so aus, dass die Verwendung einer portablen Freisprecheinrichtung ("Knopf im Ohr") nur dann erlaubt ist, wenn das Handy in einer Halterung im Blickfeld des Fahrers ist, denn sonst müsste er das Handy ja zum Wählen oder Entgegennehmen von Anrufen "aufnehmen". Wie es in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich aber nicht.
hmm,
so hab ich das auch gehört/gelesen, aber ich frage mich, ob folgendes Szenario erlaubt ist:
bei meiner FSE (also Modell "Knopf im Ohr") kann ich mit einem Knopfdruck auf die Mikrophon-Einheit, die vor meinem Kinn herumbaumelt, einen Anruf entgegennehmen bzw. beenden.
und zum Wählen kann ich auf ebendiesen Knopf drücken und eins der abgespeicherten Voice Tags (hab nen Nokia 6210) sprechen, und schon wird die entsprechende Nummer gewählt, ohne daß ich aufs Handy gucken oder dort Hand anlegen muß (eben nur ein Knopfdruck am Mikro)...
Richtig befestigt ist das Handy nicht, liegt nur in einem Fach im Armaturenbrett.
Was meint Ihr dazu? Erlaubt oder verboten?
Gruß,
Ian
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