Zugegeben, hab grad nur die erste seite und die letzte gelesen
aber nachdem mit das thema RAF allgemein sehr interessiert, noch ein kleiner kommentar:
Brigitte Mohnhaupt wurde mitnichten begnadigt, sondern nach absitzen der mindeshaftdauer (24 jahre) auf bewährung entlassen. Unser rechtssystem basiert (gottseidank) nicht auf rachegelüsten sondern ist hauptsächlich dazu da, die gesellschaft vor weiteren verbrechen zu schützen. da von mohnhaupt mit großer sicherheit keine gefahr mehr ausgeht, sehe ich es als vollkommen in ordnung an, sie freizulassen (anmerkung: es wurde schon ne ganze handvoll RAF terroristen entlassen, keine(r) wurde rückfällig). und reue ist vom gesetz auch keine vorraussetzung. da damals immer darauf bestanden wurde die RAF terroristen als ganz gewöhnliche verbrecher zu behandeln, muss man diesem grundsatz auch jetzt folgen und sie strickt nach gesetz behandeln, also freilassen.
wie gesagt mich interessiert das thema allgemein, weil ich es einfach interessant finde was damals abgelaufen ist und wie der staat darauf reagiert hat und was für auswirkungen das noch heute hat (abgesehen von den diskussionen um begnadigung bzw. freilassung der noch inhaftierten).
-Flintz