Brigitte Mohnhaupt kommt auf freien Fuß

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Ich hab den Thread nicht ganz gelesen, also bitte nicht steinigen wenn die Argumente schon kamen. :top:


    Dann lies ihn, verdammt. Was ist das denn für eine Einstellung?
    So neu und interessant sind Deine Punkte nun auch nicht, dass zwar jeder sie, Du aber nichts lesen musst. :rolleyes:

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    1. Laut unserem Rechtsystem hat "jeder Inhaftierte" die Möglichkeit nach einer gewissen Zeit begnadigt zu werden, sofern keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.


    Nicht Begnadigung, sondern das Recht auf eine Chance (ggf. unter Bewährung) wieder in die Freiheit entalssen zu werden (unter bestimmten Bedingungen).
    Hier ist eine IMHO gut verständliche Erläuterung zu lebenslänglich und den verschiedenen rechtlichen Aspekten der inhaftierten ehemaligen RAF-Mitgliedern:
    http://www.123recht.net/article.asp?a=20396&p=1

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Dann lies ihn, verdammt. Was ist das denn für eine Einstellung?
    So neu und interessant sind Deine Punkte nun auch nicht, dass zwar jeder sie, Du aber nichts lesen musst. :rolleyes:


    Na na na ? Heute mit dem falschen Fuß aufgestanden ? ;)
    Es sei mir bitte verziehen dass ich einmal das Thema nicht komplett gelesen habe, da sich mittlerweile die meisten Threads sich nicht mehr mit Monhaupt befassen sondern mit der Gesetzgebung allgemein. Aber gut, ich gelobe Besserung und lasse es bei dieser einen Außnahme.


    Sencer


    Du hast Recht, ich hab mich da missverständlich ausgedrückt!

  • Also im Hinblick auf die Angehörigen der Opfer und der Tatsache daß die Dame nie Reue gezeigt hat bzw. Mittäter und Mitwisser immernoch schützt sollte sie weiterhin hinter Schloß und Riegel bleiben...

    on a mission 42.195...
    _____________________________________________________________
    Apple iPhone 3G 8 GB | Italien | 2.2.1 | Netz: o2


  • All das sind aber völlig irrelevante Gründe. Sie ist keine politische Gefangene (auch wenn sich diese Leute selber vielleicht so sehen...) sondern verurteilt wegen mehrfachen Mordes und (vermutlich) Mitgliedschaft in einer Terroristischen Vereinigung.


    Demnach zu...


    1) Korrekt, aber wer definiert wann die Zeit reif ist? Es gibt offensichtlich weite Teile in der Bevölkerung, die eine deutliche Äußerung von Reue vermissen. Da Urteile "im Namen des Volkes" gesprochen werden stellt sich die Frage ob das Vorgehen, zwingend erforderlich ist. Mal ganz platt gesagt: man kann auch finden daß die Zeit für sie erst in 10 oder 20 Jahren reif ist. Eine Perspektive hat sie dann auch, sooooo alt isse nämlich noch nicht. Und wenn sie doch im Knast abnippeln würde - da hat sie sich selber hinbugsiert. Es waren nicht Schleyer, Ponto, Buback, die sie in den Knast gesteckt haben.


    2) Tut nichts zur Sache. Ob es eine RAF gibt oder nicht gibt spielt keine Rolle, sie ist als Mörderin verurteilt. Oder würde es doch eine Rolle spielen - dann müßte man ja unterstellen daß sie eben gerade nicht "abgeschworen" hat.


    3) Verstehe ich nicht. Ja und? Bewährung hin oder her, das ist ja keine spürbare Strafe, oder?


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Nicht Begnadigung, sondern das Recht auf eine Chance (ggf. unter Bewährung) wieder in die Freiheit entalssen zu werden (unter bestimmten Bedingungen).


    Das ist ja OK, aber wenn man nicht wie ein Mielke mit 80 Jahren ins Kittchen wandert hat man auch bei längeren Haftstrafen eine Chance auf Freiheit. Ich hatte das ja oben schon mal gesagt - wenn ich mit 30 jemanden umbringe und mit 45 wieder draussen rumspringen kann ist das in Anbetracht der Schwere der Tat irgendwie unangemessen. Wenn ich doppelt so lange einsitze und mit 60 rauskomme habe ich immer noch eine recht gute Chance auf 10-15, womöglich satte 20 Jahre schönen Lebensabend. Das dürfte ja wohl auch ausreichend Perspektive sein...


    Wenn man eine Strafe "lebenslang" nennt (hier erschwerend mehrfach verhängt!) ist es ein Witz gegenüber einer realistischen Lebenserwartung, die 5-6 Mal so lang ist, wenn man nach 15 Jahren entlassen werden kann!

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Ach, und ihr eigenes Leben, und das ihrer Familie ist nicht verpfuscht?


    Wer die Todesstrafe fordert, der ist nicht besser wie der der getötet hat.
    Das kann und wird niemals eine Lösung sein.


    Es mag zwar verwerflich sein, ein Leben für ein Leben einzufordern, aber es ist durchaus nachvollziehbar solche Gedankengänge an den Tag zu legen. Was ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehen kann, wie man jemanden, der laut schreit, mit jemanden vergleicht, der den Hebel zieht :confused: :confused:


    Ich frag mich grundsätzlich, ob sich einige auch nur ansatzweise in eine Person hinein versetzen können, die auf diese Art und Weise einen Verlust ertragen mussten. Nicht, dass der Tod schon schlimm genug ist, sondern einen Menschen durch Mord zu verlieren, verfolgt einen das ganze Leben. Wenn ich mir jetzt noch vorstelle, dass der Mörder auf dem Rücken der Opfer, durch Buch- und Filmrechte, zu außergewöhnlich viel Geld kommen kann, dann hat hier in dem Moment nicht der Mörder lebenslänglich erhalten, sondern eindeutig die Hinterbliebenen der Opfer.


    Und die Tatsache, dass gar keine Reue oder Einsicht vorhanden ist, macht das ganze nochmal extremer.


    Die Todesstrafe steht außer Frage, jedoch kann ich und will ich nicht verstehen, wie jemand, der einen Menschen vorsätzlich getötet hat und das auch noch aus irgendwelchen bescheuerten Gründen (ist meine Meinung), überhaupt ein Anrecht auf eigenbestimmtes Leben hat? Wer will mir den Wert eines Menschenlebens nennen? Wie lange muss man sitzen, um diesen Wert wieder aufzuwiegen?


    Strafe muss bei jeglichem Mord sein. Allein schon, damit nicht jeder macht, was er will. Jedoch sind die Gründe nunmal ausschlaggebend für ein Strafmaß und ich kann nicht gelten lassen, dass ein Vater, der den Peiniger seiner Tochter hinrichtet, mit jemanden gleich gesetzt wird, der mehrere Menschen tötet, weil dieser, ganz salop gesagt, eine Krawatte trägt.

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Nee Kay, solche Vergleiche lass doch bitte weg, das brauchen wir nicht und dient sicherlich nicht zum Niveauerhalt dieses Threads.


    Ersetze "erschiessen" von mir aus durch "vergiften", dann habe ich das Ganze (und so war es auch gemeint) mit den USA verglichen. Von deren Todesstrafe kann man halten, was man will, aber die USA sind sicherlich kein Dritte-Welt-Land, sondern eine westliche Demokratie, und insofern für einen Vergleich durchaus geeignet.

    Zitat

    Die Kernaussage dieses Satzes mag (leider) stimmen, aber ich (und hoffentlich auch Du) bin sehr froh darüber, nicht in einem solchen Land zu leben.


    Naja, ich kann mir schon bestimmte Verbrechen vorstellen, wo ich die Todesstrafe als angemessen ansehen würde. Bei Frau Mohnhaupt nicht, aber ich lehne sie nicht grundsätzlich ab.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich weiß gar nicht, warum sich hier und in der ganzen Republik – allen voran mal wieder die BILD, so über die Entlassung (und zum tausendtsen Mal auch hier: nicht Begnadigung und auch nicht „Gnade vor Recht“!) von Mohnhaupt aufregen. Es werden tagtäglich Mörder aus Gefängnissen gemäß den derzeit gültigen Be-stimmungen entlassen, für diese interessiert sich kein Mensch, obwohl unter die-sen ggf. ein noch gefährlicherer Mörder sein könnte als Mohnhaupt, obwohl das auch in jedem Einzelfall vom Gericht geprüft wird (aber Menschen können eben irren).
    Man muss zur Kenntnis nehmen und respektieren, dass unser Rechtssystem und insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als „oberste Instanz des Grundgesetzes“ keine andere Möglichkeit eröffnet, als bei Vorliegen der Voraussetzungen die Entlasssung zu beschließen. Da die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sich insbesondere auf die Menschenwürde beruft (Art. 1 GG) wird sich daran auch nichts ändern, da die Grundrechte in ihrem We-sensghalt unveränderlich sind. Nun den Richtern des OLG Stuttgart auch noch Rechtsbeugung vorzuwerfen (wie dies laut BILD angeblich Dirk Schleyer nun be-hauptet) ist wahrlich eine Schande für dieses Land.
    Man kann natürlich darüber streiten, ob 24 Jahre Vollzug eine angemessene Strafe für die verübten Straftaten sind (meines Erachtens hätte man da auch hö-her ansetzen können), aber auch hier muss man zur Kenntnis nehmen, dass ein Gericht dies so festgesetzt hat. Die Unabhängigkeit der Richter ist im übrigen ein hohes Gut in unserer Gesellschaft, das man nicht unterschätzen sollte.
    Im Fall Christian Klar sind das ganze etwas anders aus, da es sich hierbei ja um einen „echten Begnadigungsantrag“ handelt. Hier kann man meines Erachtens schon verlangen, dass z.B. Reue gezeigt wird, wobei es dann natürlich schwer wird zu beurteilen, wie ernst die Reue gemeint ist etc. Eine Begnadigung kommt meiner Meinung vor der vom Gericht festgelegten Mindestverbüßungszeit aber nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen (beisspiels-weise eine schwere Erkrankung des Gefangenen mit nur noch geringer Lebens-erwartung o.ä.).


    Viel bedenklicher finde ich, wenn das (gesunde?) Rechtsempfinden (in vielen Be-reichen) der Bürger nicht (mehr) Gesetzen und Rechtsprechung entspricht. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Da sollte sich die Politik überlegen, wie das wei-ter gehen soll. Man könnte z.B. daran denken, die Mindestverbüßungsdauer für Mord von 15 auf 20 Jahren heraufzusetzen, das dürfte noch mit dem Grundge-setz vereinbar sein. Auf der anderen Seite sollte man der Bedölkerung auch die Grundgedanken unseres Rechtsstaats versuchen näher zu bringen, was natürlich zu einer grundsätzlich aber meines Erachtens wünschenswerten Diskussion füh-ren würde. Daraus können sich auch Änderungen ergeben, zumal in anderen Statten vieles anders gehandhabt wird und man da nicht davon sprechen kann, es handle sich nicht um Rechsstaaten. „Platte Beiträge“ führen uns aber nicht weiter.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Es kommt jetzt nicht mal eine Entschuldigung oder ein öffentliches Bekenntnis von Reue. Und das ist ja wohl das Mindeste wenn man begnadigt werden will, das Mindeste gegenüber den Angehörigen der direkten Opfer, aber auch gegenüber der Gesellschaft, die diese Leute in Angst und Schrecken versetzt haben und von der sie nun Gnade erwarten.


    Wolfgang Deuschl, Leiter der JVA Aichach, in der sich Brigritte Mohnhaupt derzeit befindet, auf die Frage, ob Frau Monhaupt Reue zeigen würde:


    Zitat

    Ich war bei diesen Anhörungen nicht dabei. Aber für jemanden, der seit seinem 19.Lebensjahr einen solchen Weg gegangen ist - mit allen Konsequenzen wie Haft und Leben im Untergrund - für so jemanden wird es sicher schwierig sein, zu sagen, es war alles falsch......Es heißt immer wieder, sie hat sich nicht distanziert, hat keine Reue gezeigt. Sie können sich vorstellen, dass jemand nicht entlassen wird, ohne dass solche Dinge vorher in den Anhörungen deutlich angesprochen werden


    Vielleicht könnte sich ein Psychologe mal zu dieser Problematik äußern, ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Erkenntnis, man habe quasi sein ganzes Leben lang falsch geführt, zu einem Trauma führen könnte!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Ich kann die künstliche Aufbauschung des Themas auch nicht nachvollziehen. Es werden weitaus schlimmere Straftäter auf freien Fuß gesetzt (Kinderschänder usw.) weil sie sich den zuständigen Psychologen gegenüber entsprechend schlau verhalten und dann "kein Gefährdungspotential" mehr von ihnen ausgeht bzw. ausgehen soll.
    Da regt sich offenbar niemand wirklich drüber auf und wenn doch, so bleibt es scheinbar ungehört...


    Ausserdem möchte ich mal vorsichtig mutmaßen:
    Gäbe es die RAF heute noch, gäbe es einen Herrn Ackermann sicherlich nicht mehr ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!