Rechtslage ?
Hallo,
bei uns in der Nähe im Kreis Kleve gibt es einen Kreisverkehr mit einem Radfahrweg. Die Radfahrer im Kreisel haben ein Vorfahrtachten-Zeichen und müssen dem in den Kreisel einfahrenden die Vorfahrt überlassen. Als in den Kreisel einfahrender Fahrer kann ich das bei Tageslicht sehen. Welche Unklarheiten tuen sich aber auf, wenn bei Dunkelheit ein Ortsfremder und ein Radfahrer sich hier begegnen? Wer fährt wohl zuerst los?