Ärger mit Handybude.de

  • eisi: Auch wir schreiben es direkt an jeden Kaufpreis, man muß nur genau wie bei anderen Händlern die Auktion durchlesen... Und Nein, er nimmt das Angebot von uns an, und schließt den Vertrag über die Mobilfunkdienstleistung SOWIE die Lieferung des Gerätes mit Mobilcom ab.


    MfG

    Handybude.de ist eine Marke der XL Mobile GmbH | Geschäftsführer: Inh. Dipl.-Ing. (BA) Hanjo Herrmann | Hermann-Grafe-Str. 43 | 01662 Meißen | service(at)handybude.de | fon/fax 03521-406598/406599 | UStId-Nr.: DE193722485 | Amtsgericht Dresden: HRB 6168


    Handysuche | Bundlesuche | Daten-Aktionen | Sonder-Aktionen | nur Simkarte | Tarifsuche | Partnerprogramm


    * Angebot nur gültig in Verbindung mit einem 24-Monats-Mobilfunktarif, durch den weitere Kosten, wie in der Tarifübersicht des jeweiligen Angebotes ausgewiesen, entstehen.

  • ...und was bekommt der Kunde dann für den einen Euro...?



    Oder anders: Ich nehme gleich mal zehn von Ihren Ebay-Angeboten an. Wenn die Verträge dann doch erst mit Unterzeichnung der mobilcom-Unterlagen zustande kommen, ist ja noch nichts passiert.


    Außer dass Sie die Ebay-Entgelte zu tragen haben. Aber das muss mich ja nicht stören... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de
      eisi: Auch wir schreiben es direkt an jeden Kaufpreis, man muß nur genau wie bei anderen Händlern die Auktion durchlesen...
    MfG


    Ok, hatte ich überesehen.
    Nur:
    Bei euch ist es eindeutig am undeutlichsten!
    Und zusätzlich verwirrend, da die GG genauso hoch wie die monatliche "Nutzungsgebühr" ist, ein Schelm wer dabei böses denkt... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de
    Und Nein, er nimmt das Angebot von uns an, und schließt den Vertrag über die Mobilfunkdienstleistung SOWIE die Lieferung des Gerätes mit Mobilcom ab.
    MfG


    Hä?
    Was hatte ich geschrieben? :D
    Mit der Annahme des Angebotes von euch sollte bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen sein, meinst nicht!? ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Die Nutzungsgebühr ist von Mobilcom festgelegt, also nichts mit Schelm, sondern feste Vorgaben und bei allen Händlern exakt gleich. Undeutlich ist es, wenn es 1x in der Auktion steht und danach nie wieder erwähnt wird, weil die Abwicklung per Mail gemacht wird... aber selbst dabei stand es da und diejenigen Händler machen es nach wie vor so.
    Wir erklären es je nach Auktion zwischen 2 und 4 mal, danach je nach Weg bis zu 7x im Online-Antrag und zusätzlich im schriftlichen Vertrag von Mobilcom.


    MfG

    Handybude.de ist eine Marke der XL Mobile GmbH | Geschäftsführer: Inh. Dipl.-Ing. (BA) Hanjo Herrmann | Hermann-Grafe-Str. 43 | 01662 Meißen | service(at)handybude.de | fon/fax 03521-406598/406599 | UStId-Nr.: DE193722485 | Amtsgericht Dresden: HRB 6168


    Handysuche | Bundlesuche | Daten-Aktionen | Sonder-Aktionen | nur Simkarte | Tarifsuche | Partnerprogramm


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  • So unstreitig wie dargestellt ist die Geschichte mit der verlängerten Widerrufs-/Rückgabefrist bei ebay-Angeboten nicht. Endgültige Klärung
    wird wohl nur der BGH schaffen können.


    @Handybude:


    Jedenfalls erwirbt das ebay-Mitglied bei Nutzung der Sofort-Kaufen-Option (oder als Höchstbietender im Endzeitpunkt der Laufzeit) das Recht, von Handybude bei erfolgreicher Vermittlung an den Provider ein Mobiltelefon zum beworbenen Preis geliefert und übereignet zu bekommen. Aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit Handy"kauf" und Mobilfunkdienstvertrag spielen die Details des Mobilfunkdienstvertrages sehr wohl eine Rolle, und zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses via ebay.


    Das Hinterherschieben der zutreffenden Konditionen im Rahmen des Kontrahierens zwischen ebay-Mitglied und Provider beseitigt eine wettbewerbrechtliche Angreifbarkeit unlauterer Angebote jedenfalls nicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de
    Die Nutzungsgebühr ist von Mobilcom festgelegt, also nichts mit Schelm, sondern feste Vorgaben und bei allen Händlern exakt gleich.


    Ich meinte mit "Schelm", daß die GG exakt die gleiche Höhe hat wie die Nutzungspauschale, und das kann sehr wohl verwirrend sein...!


    Wie ihr im weiteren Verlauf eure Verträge abwickelt entzieht sich meiner Kenntnis, jedoch scheint es trotz 4-8 maliger Hinweise noch nen Menge Probleme damit zu geben, wenn man sich mal euer Ebayprofil anschaut... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    So unstreitig wie dargestellt ist die Geschichte mit der verlängerten Widerrufs-/Rückgabefrist bei ebay-Angeboten nicht. Endgültige Klärung wird wohl nur der BGH schaffen können.


    Hab ich auch schon mal gehört...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    (...)
    Jedenfalls erwirbt das ebay-Mitglied bei Nutzung der Sofort-Kaufen-Option (oder als Höchstbietender im Endzeitpunkt der Laufzeit) das Recht, von Handybude bei erfolgreicher Vermittlung an den Provider ein Mobiltelefon zum beworbenen Preis geliefert und übereignet zu bekommen. Aufgrund der


    Der mit mobilcom zu schließende Vertrag über das Mobiltelefon dürfte wohl eine Art Mietkauf sein. Die Übereignung soll ja - entgegen mancher Angaben von handybude.de - durch mobilcom erst nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit erfolgen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    Der mit mobilcom zu schließende Vertrag über das Mobiltelefon dürfte wohl eine Art Mietkauf sein. Die Übereignung soll ja - entgegen mancher Angaben von handybude.de - durch mobilcom erst nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit erfolgen.


    Dass Mobilcom diese Schei*e immer noch macht, wußte ich gar nicht. :rolleyes:


    Dachte das wäre bereits vor Jahren ausgestorben.


    Wenn Handybude diese Tatsache nicht explizit in seine ebay-Angebote aufnimmt, wäre das schon sehr dreist...



    Vor allem dürfte ein durchschnittlich informierter ebay-Nutzer ein "Handy-mit-Vertrag-für-XX€-Angebot" so verstehen dürfen, dass er bei erfolgreichem Abschluss des beworbenen Mobilfunkdienstvertrages, und nicht erst nach Erfüllung aller (im derzeitigen Moment noch gar nicht kalkulierbaren) Verbdindlichkeiten über 24 Monate hinweg Eigentum am Gerät erlangt.


    Das bloße Verlinken etwaiger, erst später einzubeziehender Mobilcom-AGB ändert daran m.E. nichts.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Dachte das wäre bereits vor Jahren ausgestorben.


    Ich habe das bei mobilcom auch schon lange nicht mehr in der Werbung gesehen...

  • Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    Ich habe das bei mobilcom auch schon lange nicht mehr in der Werbung gesehen...


    Und ich habe mir jetzt erst Seite 2 und 3 dieses Threads durchgelesen :D Erklärt Einiges...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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