Wer ist für Reparatur zuständig? Netzbetreiber oder Nokia?

  • Hallo Zusammen,


    habe vor 6 Wochen über die Zeitung bei jemanden ein Nokia Gerät mit Rechnung gekauft. (Das Gerät stammt aus einem E-Plus Vertragsabschluss).


    Nach ein paar Wochen ging das Gerät kaputt (statt Klingeltönen oder auch bei Gesprächen wurden vom Nokia 6233 nur rauschen abgespielt). Als ein Softwareupdate nix brachte wurde das Gerät zweimal zur Reparatur von einem Nokia Service Shop (SMS Shop Michel oder so was) eingeschickt. Nun kam es das zweite mal auf direkt kaputt zurück.Laut dem Nokia Shop soll ich mich nun an E-Plus wenden , und dort auf einen Austausch bestehen.


    Obwohl ich die Rechnung und 2 Reparaturbelege habe will E-Plus mir nicht helfen weil ich nicht der Vertragsinhaber bin.... War auch schon in mehreren Shops....


    Habt ihr eine Idee an wen ich mich noch wenden kann? Habe sonst das Geld umsonst aus dem Fenster geschmissen :(


    Viele Grüße
    Andi

  • Da du eine Rechnung hast hast du auch ein Recht auf die Garantie- anders sieht das aus, wenn du nur die Rechnungskopie hast.


    Dann können die sich mit recht quer stellen.


    Der Netzbetreiber kann sich hier auf jeden Fall quer stellen, denn der Vertragsinhaber hätte das Handy gar nicht weiter verkaufen dürfen, da er NICHT der Besitzer des Handys war- Handys von Providern sind immer subventioniert und bleiben 2 Jahre im Besitz des Providers.

  • Zitat

    Original geschrieben von hdwirtz
    Der Netzbetreiber kann sich hier auf jeden Fall quer stellen, denn der Vertragsinhaber hätte das Handy gar nicht weiter verkaufen dürfen, da er NICHT der Besitzer des Handys war- Handys von Providern sind immer subventioniert und bleiben 2 Jahre im Besitz des Providers.


    Schwachsinn. Das Handy gehört ab dem Moment des Kaufes dem Käufer. Dieser kann damit grundsätzlich machen was man will. Abgesehen davon ist der Besitzer immer derjenige, der das Gerät gerade in der Hand hat :)


    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Mit der Rechnung sollte es kein Problem, das Handy direkt beim Hersteller reparieren zu lassen. Kann aber sein, das die Garantie nur für den Erstbesitzer gilt, näheres findest du in den Garantiebedingungen.


    Die Gewährleistung wird durch den Verkäufer erbracht. Dies kann der Netzbetreiber sein oder eben der Handyshop, wo es gekauft wurde. Die können sich allerdings imho ebenso querstellen, wenn du nicht der Erstbesitzer bist.


    Gruß
    Stefan

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von hdwirtz
    Da du eine Rechnung hast hast du auch ein Recht auf die Garantie- anders sieht das aus, wenn du nur die Rechnungskopie hast.


    Falsch, denn Garantie ist eine freiwillige Leistung.
    Wenn der Hersteller seine Garantie nur dem Erstkäufer gewährt, dann kann der Zweitkäufer keine Garantieansprüche geltend machen.

    Zitat


    Der Netzbetreiber kann sich hier auf jeden Fall quer stellen, denn der Vertragsinhaber hätte das Handy gar nicht weiter verkaufen dürfen, da er NICHT der Besitzer des Handys war- Handys von Providern sind immer subventioniert und bleiben 2 Jahre im Besitz des Providers.


    Auch das ist falsch. Wenn ich ein Handy kaufe, dann ist es in mein Eigentum und natürlich darf ich es weiterveräußern.


    Ein Vertragsverhältnis zwischen Zweitkäufer und Netzbetreiber besteht außerdem nicht - daher stellt dieser sich zu Recht quer.


    Das einfachste wäre es, Gewährleistung (beim Händler) oder Garantie (beim Hersteller) über den Erstkäufer abzuwickeln - wenn dieser mitspielt.

  • Und wie kann ich das direkt bei Nokia machen? Hier in Berlin kenne ich nur diesen Nokia SMS Shop an der Tauentzienstr., die haben auch das Update der bisherigen Handys gemacht. Wie kann ich das nun direkt bei Nokia reparieren lassen?


    Werde die ganze Zeit von A nach B geschickt und keiner fühlt sich zuständig, jeder versucht mich immer nur abzuwimmeln. Das Gerät war nun insgesamt schon 6 Wochen in Reparatur und langsam reißen mir die Geduldsfäden.... :(


    Vielen Dank für Eure Antworten!!!


    Andi

  • Re: Wer ist für Reparatur zuständig? Netzbetreiber oder Nokia?


    Zitat

    Original geschrieben von blautevion
    ...Obwohl ich die Rechnung und 2 Reparaturbelege habe will E-Plus mir nicht helfen weil ich nicht der Vertragsinhaber bin.... War auch schon in mehreren Shops....


    Der Händler (=Eplus) muss für das Gerät 2 Jahre Gewährleistung bieten. Das ist gesetzlich geregelt und da kann er sich auch nicht herausreden. Allerdings entfällt natürlich diese Gewährleistung, wenn irgend jemand, und sei es der Hersteller, an dem Gerät herumgefuscht hat. Das wird wohl Dein Problem sein. Warum hast Du Dich nicht direkt und als erstes an den Händler gewandt?


    Gruß


    Pitter

  • Na weil ich dachte es liegt an der Software und dann hat der SMS Nokia Shop das von selbst angeboten und E-Plus will sich nicht darum kümmern, habs ja bereits in mehreren Shops probiert.


    Die sagen da muss sich der Vertragsinhaber selbst hinwenden...


    Mhm, am liebsten wäre mir wenn ich mich wirklich direkt an Nokia wenden könnte, also das es dort getauscht oder doch erfolgreich repariert wird usw..


    Die Originalrechnung habe ich ja noch, weiss hier jemand wie ich mich da direkt an Nokia wenden kann (ich denke dieser Shop der die Softwareupdates macht ist da nur der Hilfslanger, also die sagen sie schicken das Gerät auch immer nur über die FIrma teleservice (oder so ähnlich) zu arvarto ein.


    LG
    Andi

  • Re: Re: Wer ist für Reparatur zuständig? Netzbetreiber oder Nokia?


    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Der Händler (=Eplus) muss für das Gerät 2 Jahre Gewährleistung bieten. Das ist gesetzlich geregelt und da kann er sich auch nicht herausreden.


    in welchem Vertragsverhältnis steht blautevion deiner Meinung nach mit dem Händler?

  • Re: Re: Re: Wer ist für Reparatur zuständig? Netzbetreiber oder Nokia?


    Zitat

    Original geschrieben von raichlerockt
    in welchem Vertragsverhältnis steht blautevion deiner Meinung nach mit dem Händler?


    Da blautevion mit dem Telefon auch die Originalrechnung für dieses erhalten hat, könnte man doch davon ausgehen, dass damit auch die Gewährleistungsansprüche mit übertragen wurden.


    Gruß


    Pitter

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