Hilfe zu Fahrkosten bei Lohnsteuererklärung

  • Eine Jahresfahrleistung von 38.400 km allein für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kann man sehr wohl nachprüfen. Immerhin gibt es Werkstatt-/Inspektionsrechnungen, TÜV/AU-Rechnungen, entsprechende Barabhebungen für Benzin oder eben Kartenzahlungen an der Tanke, die km-Angabe bei der Kfz-Versicherung als Indiz ... usw.


    Das Finanzamt kann alles einfach akzeptieren oder bei dir nachfragen und dann den Werbungskostenabzug kürzen und zusätzlich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung einleiten. Je nachdem, für was sich der Bearbeiter deiner Erklärung entscheidet und wie er deinen Fall prüft. Alles hängt wohl von seinen Fähigkeiten, der Tagesform und dem ihm vorgegebenen Arbeitspensum ab. :D


    Das Programm scheint wohl nicht besonders effektiv zu sein. Bei euren Fahrtzeiten + Arbeitszeit würde ich meine wenige Freizeit nicht bei der Steuererklärung verschwenden und einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Micha2500

    .....zusätzlich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung einleiten. .........


    Naja, bei 5700 € Werbungskosten anstatt der Pauschale von 4500€, äußerst unwahrscheinlich......

  • Bei mir wollten die Elstern vom Finanzamt bei einem Neufahrzeug immer die Garantie-Inspektions-Belege sehen


    zum Zwecke der Ermittlung der tatsächlich gefahrenden Kilometer zwischen den Intervallen


    um diese dann auf Plausibilität mit meiner Jahres-km-Abrechnung zu prüfen.



    Tatsächlich gab es aber nichts zu finden :D

    maulfaule gruesse .....


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  • Zitat

    Original geschrieben von maulfaul
    Bei mir wollten die Elstern vom Finanzamt bei einem Neufahrzeug immer die Garantie-Inspektions-Belege sehen


    Jetzt weiß ich, woher der bescheuerte Name kommt:


    http://www.elster.de/

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hat natürlich nicht funktioniert. Habe heute ein Schreiben bekommen dass ich die Laufleistung des KFZ nachweisen soll.


    Wie soll denn meine Frau die Laufleistung für ein fremdes KFZ vorweisen. :confused:


    Aber Lexware hat folgendes unter der Hilfe geschrieben:


    Zitat

    PKW
    Wählen Sie diese Alternative auch dann, wenn sie ein Fahrrad, Mofa, Mopped oder Motorrad gentzt haben, zu Fuß gegnagen sind oder in Fahrgemeinschaft zur Arbteit gekommen sind.


    Warum soll denn jemand der z.B. mit dem Fahrrad in die Arbeit fährt die KM Leistung eines Autos nachweisen?


    Also irgendwie werde ich das Gefühl nicht los dass ich doch irgendwas falsch verstanden habe und ich mich nun doch auf den Pfad der Steuerhinterziehung begeben habe.


    Sollte ich lieber schnellstmöglichst einen Steuerberater einschalten?

  • Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Hat natürlich nicht funktioniert. Habe heute ein Schreiben bekommen dass ich die Laufleistung des KFZ nachweisen soll.


    Das war zu erwarten, hatte ich ja auch oben schon sinngemäss so erwähnt.
    Du rufst den / die Elster an und erklärst:
    "Ein Missverständnis
    (es tut Dir ja auch furchtbar leid, Du bist aber ja nur ein dummer Steuerbürger), es sollte der gesamte Weg zur Arbeit erklärt werden,
    da es sich ja aber um eine (Mit-)Fahrgemeinschaft (je nachdam, was zutrifft) handelt, wolltest Du natürlich nicht den vollen Betrag ansetzen, sondern nur den maximal zulässigen gekürzten Betrag. ;)


    Der / Die Elster wird dann möglicherweise noch fordern, dass Du die konkrete Anzahl der Arbeitstage anhand einer AG-Bescheinigung und / oder eines Kalenders (in welchem auch Urlaubs- und Krankheitstage vermerkt sind) nachweist - und wehe, Du kommst nicht auf 240 :rolleyes::D

    maulfaule gruesse .....


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  • Ich werde keine Sekunde mehr mit diesem Mist verschwenden. Dieses Steuersystem in Deutschland ist einfach nur traurig.


    Und dieses Lexware Programm wandert auch in hohem Bogen in die Mülltone. :mad:

  • Nun ja ohne jetzt zu sehr den Moralapostel spielen zu wollen:


    Da bist Du aber selbst Schuld dran.
    Eine 08/15 Standardsteuererklärung bei der keine Freigrenzen etc. überschritten werden ist mit Elster wirklich im 0,nix zu machen. Wenn man natürlich höher pokert besteht halt immer die Gefahr auf die Nase zu fallen und dann wird es in der Tat kompliziert. Das die die "Mehrkilometer" nicht einfach so akzeptieren würden hat man Dir hier vorher auch schon prophezeit.

  • Habe mir den Thread jetzt bestimmt schon 30 mal durchgelesen.


    Also


    1. Jedem steht eine Kilometerpasuchale zu egal welches Verkehrsmittel er benutzt


    2. Autofahrer können mehr absetzen als Leute die Bus, Bahn oder Fahrrad fahren.


    Also ist doch dann, die Aussage , dass es egal ist wie man in die Arbeit kommt eine glatte Lüge . Autofahrer sind besser dran als jeder andere.


    Sorry, aber irgendwie scheine ich noch voll auf dem Schlauch/der Leitung zu stehen, oder ist es wirklich so kompliziert und nur schwer zu begreifen?


    P.s.: Habe heute einen Termin beim Steuerberater ausgemacht. Der mussste nur lachen und meinte, dass ich gewiss nicht der einzige bin der auf so ein Steuerprogramme reingefallen ist.

  • Die Entfernungspauschale ist grds. verkehrsmittelunabhängig!


    Das Problem ist die 4.500€ Grenze für die Entfernungspauschale. Für die Tage, für die deine Frau Mitfahrerin war, wird sie wohl nur pauschal abrechnen können.


    Diese 4.500€ Deckelung gilt aber nicht, wenn ein eigener oder zumindest zur Nutzung überlassener PKW für die Fahrten genutzt wird. Das trifft für die Tage zu, an welchen deine Frau selbst fuhr. Diese Fahrleistung muss aber auch glaubhaft gemacht werden (Belege fürs Tanken, für Inspektionen etc.)


    Fazit: Wenn eine wechselseitige FG vorlag, kann für die Tage, an denen nicht selbst gefahren wurde (der Steuerpflichtige als Fahrgast war) nach Pauschale bis max. 4.500€ pro VZ in der Summe abgerechnet werden.
    Im Anschluss wird mit den Pauschalsätzen, aber ohne die Deckelung (4.500€) für die Tage gerechent, an denen selbst gefahren worden ist.


    Die Summe der beiden Beiträge ergibt dann die anzusetzenden Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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