Hilfe zu Fahrkosten bei Lohnsteuererklärung

  • Da ich ein absoluter Dummy in der Hinsicht bin habe ich mir das Programm Lexware Quicksteuer gekauft.


    Nun habe ich das Problem dass ich mit dem Zug in die Arbeit gefahren bin.


    Gebe ich bei den Fahrtkosten an dass ich mit dem Auto gefahren bin würde ich eine um ca. 500,- EUR höhere Rückerstattung bekommen als wenn ich angebe dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bin.


    Wie kann das sein? Oder bin ich einfach nur zu dumm so ein kompliziertes Steuerprogramm zu nutzen?

  • Hallo,


    vermutlich weil du in der Berechnung der Fahrtkosten die Absetzen möchtest:


    a) einmal die tatsächlichen Fahrtkosten (also Fahrkarten) angibst


    und b) einmal die Fahrtstrecke mit dem Auto angibst, die pauschal mit einem entsprechenden Satz pro km Wegstrecke mal Arbeitstage berücksichtig wird.


    Diese pauschale Berechnung muss nicht mit den tatsächlichen Kosten übereinstimmen, da z.B. Spirtsparendes Auto verwendet wird.


    Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du aber nur die tatsächlich angefallen Kosten absetzten.


    Gruß

  • Ah, danke..


    Kann ich dann nicht einfach behaupten, dass ich mit dem Auto gefahren bin obwohl ich Zug gefahren bin? Oder wäre das Steuerhinterzieheung oder sowas ähnliches?

  • Prinzipiell wäre das nicht erlaubt. Weil Du am Ende mit der Unterschrift bestätigst, daß Deine Angaben vollständig und richtig (sprich wahrheitsgetreu) sind. Wie sich das dann juristisch nennt (Urkundenfäschung, Steuerhinterziehung, Betrug) kann ich Dir nicht sagen.
    Nur dürfte das Finanzamt da kaum Schwierigkeiten machen. Schließlich kannst Du schlecht beweisen daß Du mit dem Auto gefahren bist, Autos drucken ja keine Belege aus.
    Gefährlich wird es blos, wenn Du kein Kfz auf Deinen Namen zugelassen hast, dann könnte das beim Finanzamt auffallen. Denn dann musst Du eine plausible Erklährung liefern, wie Du ohne eigenes Kfz mit dem eigenen Kfz zur Arbeit fahren kannst. :)


    Edit: Kommt mir eigentlich komisch vor. Ich dachte vor einigen Jahren wurde das Steuerlich geändert, daß die Kosten für Fahrten zur Arbeit immer gleich gerechnet würden, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Damit sollte eben diese Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft werden, daß Umweltfreundlich Bahnfahrende Arbeitnehmer die gleiche Erstattung bekommen, wie Autofahrer. Damit ein größerer Anreiz geschaffen wird, das Auto stehen zu lassen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Oder wäre das Steuerhinterzieheung oder sowas ähnliches?


    EDIT:
    Da hat sich in der Tat mittlerweile was geändert.


    Zu beachten ist aber noch:
    Man kann max. 4.500 € ansetzen, wenn man nicht mit dem eigenen PKW unterwegs ist. (Entspricht ca. 15.000km/Jahr bzw. 1.250 km/Monat).
    Mehr darf man dann nur ansetzen, wenn man einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW verwendet.

  • Hi,


    Auto, Fahrrad, Füsse -> wird alles steuerlich gleich behandelt. Wenn du 30km zur Arbeit hast, kannst du pro Tag 30km x 30cent absetzen. Egal ob du die Strecke mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß läufst. Es ist also irrelevant wie du zur Arbeit kommst. Das sollte dir aber eigentlich deine Steuersoftware sagen können, wenn nicht taugt sie nicht allzuviel.


    Infos dazu findest du unter dem Begriff Entfernungspauschale im Internet.


    bastian

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Nur weil Du unrechtmäßiger Weise eine Entlastung in Anspruch nehmen willst, die Dir eigentlich gar nicht zusteht?

    Da es doch mal hies ist es völlig egal wie man zur Arbeit kommt. Egal ob ich zuf Fuss gehe, mit dem Fahrrad fahre.


    Somit wären also alle Leute die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren und Fahrkosten bei der Steuer absetzen Straftäter.

  • Was bastian_s schreibt, ist korrekt. Entweder nach tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen anhand von Nachweisen (Fahrkarten) oder über die Pauschalen 30 Cent/km für die zurückgelegte Entfernung bei einfacher Fahrt pro Tag. Idealerweise nimmt man dann das, was mehr Kosten verursacht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Könnt ihr mir noch EINMAL helfen bitte. :)


    Meine Frau kommt über die Pauschale von 4.500 EUR Werbungskosten die nachweisfrei gewährt werden. Sie kommt auf 5.700 EUR Werbungskosten bei den Fahrtkosten (80km Entfernung bei 240 Arbeitstagen).


    Da meine Frau nur Mitfahrerin in einer Fahrgemeinschaft ist kann sie die tatsächlichen Kosten die angefallen sind nicht nachweisen (ist ja ab 4.500 EUR erforderlich).


    Was passiert nun wenn ich die Steuererklärung so abgebe: Wird dann der Betrag unter Umständen auch ohne Nachweise akzeptiert. Werden die Werbungskosten auf 4.500 EUR gekürzt oder wird meine Lohnsteuererklärung gar nicht akzeptiert weil keine Nachweise beiliegen.


    Vielen, vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

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