Wenn dem so ist dann ja...
Haben die gesagt, dass Du nichts zahlen musst, oder nur die Rechnung kopiert und es kommt der Steuerbescheid nachgeschickt?
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Wenn dem so ist dann ja...
Haben die gesagt, dass Du nichts zahlen musst, oder nur die Rechnung kopiert und es kommt der Steuerbescheid nachgeschickt?
Wo gibt es Sfam denn so günstig? :eek:
Wenn ich überlege, was ich für meine Sevens gelatzt habe...
Die Angabe "gift" heißt auch nicht, dass das Paket nicht geöffnet werden darf / nicht geöffnet wird. Aber wenn dir deine Schwester z.B. ein Handy schenkt dann kommen da keine Steuern drauf, sofern der Warenwert unter einer bestimmten Grenze (afair 45$) liegt.
Dazu muss sie den Inhalt des Paketes und den Wert des Inhalts auf dem Paket angeben, zusätzlich ankreuzen dass es sich um eine Geschenksendung handelt.
Wenn jetzt aber in dem Paket eine Rechnung drinliegt und somit offensichtlich ein Handel getätigt wurde oder der Warenwert über der Grenze für eine Geschenksendung liegt wird der Inhalt verzollt - egal ob das nun Gift draufsteht oder nicht.
Das könnte für den Verkäufer entsprechende Konsequenzen haben (Betrug/Schmuggelei)...
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Wenn dem so ist dann ja...
Haben die gesagt, dass Du nichts zahlen musst, oder nur die Rechnung kopiert und es kommt der Steuerbescheid nachgeschickt?
Sie wollten nichtmal eine Rechnung sehen.
Genau so soll es auch sein.
Ich hatte zwar die Grenze 15 Euro im Kopf aber 45 Euro is noch besser.
Die Sache ist halt auch die:
In USA gibt es viele LevsiJenas für 25 Dollar. Is so Standardpreis im Outlet bei mir gewesen.
Da kommen viele rüber denk ich. Die vom Zoll wissen als was ne Hose kosten kann.
Das nachzuverfolgen und zu prüfen etc wär zu aufwendig. Zudem wird die Jeansmarke nciht jeder kennen.
Ist das Paket allerdings schwerer größer usw. und als Laptop deklariert, wird dir die Aussage: "ist unter 45 $" nicht viel helfen
Bei kleinen Pä´kchen funktioniert diese Ausrede aber so gut wie immer!
ZitatOriginal geschrieben von Joghurt2
Ich hatte zwar die Grenze 15 Euro im Kopf aber 45 Euro is noch besser.
Es gibt vier Grenzen.
Beim Reiseverkehr darf man Artikel bis 175 Euro abgabenfrei einführen. Ist der Wert unter 350 Euro, kann man die Sachen pauschal mit 13,5 % Abgaben einführen. Ausnahmen hier jedoch Tabak und Alkohol u.s.w. Präferenzbegünstigte Ursprungswaren werden nur mit 10 % belegt.
Im Postverkehr bei Privateinfuhren ist die Grenze 45 Euro. Ebayverkäufe sind keine Privateinfuhren. Hier ist die Freigrenze 22 Euro. Daher die 25 USD.
Und es gilt zu beachten, sowohl die falsche Deklaration als Geschenk, als auch die falsche Angabe zu den Artikeln sind Straftatbestände. Nur für den Fall, daß Ihr weiterhin Euch so öffentlich freuen wollt.
Ich kann das nur nochmal unterstreichen. Es geistern viele Halbwahrheiten hier herum und es gilt irgendwie als sportlich wenn man es schafft den Zoll zu überrumpeln. Hat ja in diesem Fall auch ganz gut funktioniert, hat bei vielen schon mal funktioniert und weil den meisten auch nicht ganz klar ist auf welchen rechtlichen Grundlagen sie sich bewegen stellt man sich dumm und glaubt dass das im Notfall hilft.
Nur ist das wie Schwarzfahren. Es geht 99 mal gut, beim 100. Mal kommt der Kontrolleur und dann zieht er einem das Fell über die Ohren. Hier dasselbe. Eine Jeans, von der man weiß dass sie 90 USD wert ist, auch die Dokumentation bei sich hat, dann aber erzählt "jaja, kostet 25 USD..." - das gibt richtig Ärger wenn der Zöllner sich die Dokumente doch anschaut oder einem die Anweisung "Paket öffnen und Inhalt darlegen" gibt.
Ich würde bei solchen Dingen also vorsichtig sein und das nicht immer auf die leichte Schulter nehmen nur weil man mit seinem Halbwissen denkt dass es hier um eine Lappalie geht und man irgendwo liest dass es ab und zu gut geht.
ZitatOriginal geschrieben von clio
Sie wollten nichtmal eine Rechnung sehen.
schön und gut, aber warum musstest du dann überhaupt dort hin?
ich nehme an, die haben gesagt:
"hier ist ihre hose, wir wollten nur mal sehen wie jemand aussieht, der jeans in den USA bestellt."
Habe bei Ebay einen Kleinartikel im Wert von 1,16€ (nein, nicht falsch geschrieben) plus Versand ings. 2,82€ bezahlt.
Nach 3 Wochen kommt Post vom Zollamt, welches von mir 25km entfernt ist und ich soll die Sendung abholen.
Da es ich wegen dem ganzen Aufwand keinen Sinn macht wegen 2,82€ dahin zu fahren, würde ich auf den Artikel verzichten.
Meine Frage wäre, muss ich die Sendung abholen?
Kann das Zollamt später Gebühren für das Aufbewahren verlangen?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von daunlöd
Habe bei Ebay einen Kleinartikel im Wert von 1,16€ (nein, nicht falsch geschrieben) plus Versand ings. 2,82€ bezahlt.
Nach 3 Wochen kommt Post vom Zollamt, welches von mir 25km entfernt ist und ich soll die Sendung abholen.
Da es ich wegen dem ganzen Aufwand keinen Sinn macht wegen 2,82€ dahin zu fahren, würde ich auf den Artikel verzichten.
Meine Frage wäre, muss ich die Sendung abholen?
Kann das Zollamt später Gebühren für das Aufbewahren verlangen?
du kannst die unterlagen per post einreichen, danach schicken sie es dir dann zu. ggf. mit rechung des zolls.
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