Mein Bruder will kündigen, welche Rechten Pflichten etc. muß er beachten?

  • Zitat

    Original geschrieben von achim007
      DasP echt das würde bedeuten der AG hat keine Chance, d.h. wenn mein Bruder jeden Tag Urlaub als Urlaub möchte muß der AG ihm diesen auch gewähren? Damit wäre die Frage wenn es so ist geklärt :top:
    Edit nein er ist nicht in der Gewerkschaft!


    Mir wurde es entsprechend so schriftlich vom Juristen ausgeführt und vom AG auch akzeptiert bzw. auf das Gegenangebot mit Ausazhlung etc. verwiesen. Da ich einen harten Austritt als nicht fair erachtet habe, habe ich mich auf den "Deal" eingelassen.


    Gewerkschaft = Kommunisten! :D;)

  • "Kann der Arbeitgeber nach einer Kündigung den Urlaub verweigern?


    Viele Arbeitnehmer machen die Erfahrung, daß nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung in der noch verbleibenden Zeit des Arbeitsverhältnisses auf einmal Probleme auftauchen, die es vorher nicht gab. Ein typisches Problem dieser Art ist die Verweigerung von Erholungsurlaub oder der Widerruf bereits gewährten Urlaubs durch den Arbeitgeber.


    Im allgemeinen ist der Arbeitgeber zu einer Ablehnung von Urlaubswünschen im gekündigten Arbeitsverhältnis nicht berechtigt. Auch im gekündigten Arbeitsverhältnis gelten die oben genannten Grundsätze der Festlegung des Urlaubs, d.h. die Lage des Urlaubs wird zunächst einmal (vorrangig) durch die zeitlichen Wünsche des Arbeitnehmers bestimmt. Im gekündigten Arbeitsverhältnis kann sich der Arbeitgeber aber möglicherweise darauf berufen, daß die Einarbeitung eines neuen Arbeitnehmers erforderlich ist."


    http://www.hensche.de/Rechtsan…echt_Handbuch_Urlaub.html


    Grds. kann der AG den Antrag auf Urlaub nicht ablehnen, er muss aber nicht zwangsläufig den Wünschen des AN entsprechen, wenn diese gegen betriebliche Belange laufen.


    CH

  • Ich habe keine juristische Ahnung, aber rein gefühlsmäßig kommt mir das alles ein wenig zu easy vor.


    Hinter solchen Geschichten steht ja in der regel daß es Ärger gab und man dann von einem auf den anderen Tag nicht mehr kommen will um den AG "hängen zu lassen" weil man sich unersetzlich fühlt (oder es vielleicht auch ist).


    Ich könnte mir aber gut vorstellen daß es der Gesetzgeber so einfach nicht macht, also nach dem Motto "ich hab' eh noch Urlaub" nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen - das scheint mir auf den ersten Blick etwas dubios. Es gibt womöglich Regeln, nach denen man durchaus gezwungen werden kann einen ordentlichen Übergang/Abgang zu gewährleisten, und dann sitzt man schon zwischen den Stühlen. Wer weiß schon verbindlich ob der Urlaubsanspruch mehr wiegt als die Notwendigkeit einen Übergang zum Nachfolger auf Arbeitsstelle sicherzustellen?


    Vor allem sollte man bedenken daß der AG ein Zeugnis schreibt, und wie heißt es in der Physik so schön, "actio = reactio". Wenn man den AG tatsächlich im Streit verläßt und am Ende nochmal richtig auf die Pauke haut führt das sicher nicht dazu daß man ein im Rahmen des Machbaren positives Zeugnis bekommt, sondern schafft er die Grundlage für ein möglichst schlechtes Zeugnis. Ob man das riskieren will? Mit dem Ding muß man sich später sein restliches Berufsleben lang (und das geht zukünftig bis 67...) weiter bewerben.


    Deswegen wäre es nicht schlecht neben Meinungen und Halbwissen - mein Posting ist ja bis hierhin auch nicht besser - aus einem Handyforum vielleicht wirklich einen Fachkundigen zu konsultieren.
    Macht man nämlich Fehler und ist abwesend obwohl das rechtlich nicht OK ist... landet man in Teufels Küche. Auch wenn man geht - es ist eben nicht egal wie es abläuft, auch wenn man die Firma verläßt. Man hat eben doch etwas zu verlieren...


    Deswegen - Vorsicht. Man ist schnell dabei sich aus der Wut heraus etwas zu konstruieren daß man einfach nicht mehr kommen müsse, von heute auf morgen. Ich kann mir aber schwer vorstellen daß das ohne Weiteres geht. Zumindest wenn der AG einem auch nicht wohlgesonnen ist riskiert man viel Ärger, den es vielleicht nicht wert ist wenn man mit einem Unternehmen nichts mehr zu tun haben will.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Als Arbeitnehmer kann man sowohl während Krankheit oder Urlaub selbst beim Arbeitgeber kündigen aber auch umgekehrt kann das der Arbeitgeber!


    Bei alledem aber noch an das Arbeitszeugnis denken. Da gibts oft bestenfalls nur noch ein Durchschnittszeugnis, das man u.U. auch noch erstreiten muss. Das kann dann oft bis zu einem 3/4 Jahr dauern bis man es vorliegen hat.

    Gruss tector
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  • also Leute danke für die Infos - aber nach allem was ich so rausshöre gibt es keine klare gesetzliche Regelung für diesen Fall! Das ist so eine Sache, mein Bruder will es nicht wie ein Vorredner schrieb krachen lassen, sonder er hat einfach erst vermutlich einen Tag vor Frist seinen neuen Vertrag in der Tasche das ist der Knackpunkt! Und was bekommt man schon nach Abzug für einen Tag Urlaub - so gut wie nix :( Frage ist einfach gibt es eine rechtliche Handhabe? Ich vermute nach all diesen Infos hier - eher nicht!

    Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat! *** über 40 Einträge in der VL *** Apple what else? ***

  • Naja er muss die Kündigungsfrist nicht einhalten, als Arbeitnehmer kannst Du eigentlichen Kündigen, so wie Du willst, kann Dich doch keiner zum arbeiten zwingen ;)

  • so einfach ist das leider nicht, den Resturlaub hat er ja noch nicht beantragt, somit genehmigt... es gibt da schon so manchen Fallstrick vermute ich.

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  • Zitat

    Original geschrieben von SoniHH
    Naja er muss die Kündigungsfrist nicht einhalten, als Arbeitnehmer kannst Du eigentlichen Kündigen, so wie Du willst, kann Dich doch keiner zum arbeiten zwingen ;)


    :confused: Wie kommste denn auf das dünne Brett?
    Zitat BGB:


    § 622
    Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
    ....
    (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. ...

    Wenn die Sonne tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten

  • ja ich kenne das gesetz, jedoch wird es wohl keine folgen für dich haben, wenn du die frist nicht einhälst. es kann dann natürlich probleme mit resturlaub und zeugnis geben, dass muss man dann wohl individuell entscheiden

  • Zitat

    Original geschrieben von SoniHH
    ja ich kenne das gesetz, jedoch wird es wohl keine folgen für dich haben, wenn du die frist nicht einhälst.


    Natürlich nicht. Genauso wie es keine Folgen für mich hat, wenn ich einem wildfremden Menschen was auf die Fresse haue - solange ich schnell genug davonlaufe.


    Wenn das tatsächlich Deine moralische Einstellung ist, dann wirst Du im Berufsleben sicher noch weit kommen :flop:


    cu


    NoTeen

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