Mein Bruder will kündigen, welche Rechten Pflichten etc. muß er beachten?

  • Re: Mein Bruder will kündigen, welche Rechten Pflichten etc. muß er beachten?


    Zitat

    Original geschrieben von SonniHH
    ... Er möchte nun kündigen und hat noch Gesamturlaubsanspruch von 31 Tagen (davon alter Urlaub von 2001 auf Zeitkonto)...


    Habt Ihr bei der Berechnung des Urlaubs bedacht, dass er nur anteiligen Urlaubsanspruch hat, wenn er in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet (§ 5, Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz)?
    Ansonsten ist es grundsätzlich so, dass der Urlaub zu gewähren ist, dabei sind die zeitlichen Wünsche des AN zu berücksichtigen, abgesehen von der Klausel mit den dringenden betrieblichen Belangen. Inwiefern nun die Einarbeitung eines Nachfolgers bzw. Übergabe an diesen "dringliche betriebliche Belange" sind, vermag ich hier nicht zu beurteilen. Abgeltung kommt an sich nur in Frage, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Krankheit nicht genommen werden kann (was ja in Deinem Fall nicht so ist).


    Zitat

    Original geschrieben von achim007
    ja ich kenne das gesetz, jedoch wird es wohl keine folgen für dich haben, wenn du die frist nicht einhälst.


    Der Gesetzgeber hat sich (meistens) was dabei gedacht, wenn er irgendwo irgendwelche Fristen eingebaut hat. Wenn man deinen Faden weiterspinnt, muss dann natürlich auch kein AG mehr die Fristen bei einer Kündigung einhalten, oder wie?
    Umgehen lassen sich solche Fristen z.B. durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, aber das kommt ja hier wohl nicht in Frage.

    Wenn die Sonne tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten

  • Hi,


    bei den Urlaubstagen muß man auch unterscheiden zwischen Alturlaub und Neuurlaub. Mal angenommen dein Bruder bekommt 30 Tage Urlaub im Jahr und das Urlaubsjahr beginnt mit dem 01.01. . Dieses Jahr hat er ja "nur" 2-3 Monate gearbeitet, also steht ihm auch nur der Urlaub für diese Zeit zu. Und zwar nicht von den 30 Tagen gerechnet, sondern von den 20 Tagen (4 Wochen/5 Tage Woche) die ihm gesetzlich zustehen. Der Resturlaub aus vergangenen Jahren steht ihm aber im vollem Umfang zu, da er diese Zeit ja schon gearbeitet hat.


    Stutzig macht mich der Hinweis auf das Zeitkonto. Hat er Überstunden oder Urlaubstage? Sind zwei verschiedene paar Schuhe. Überstunden müssen nicht ausgezahlt werden, sofern es keine vertraglichen Regelungen gibt. Urlaub kann man aber, soweit ich weiß, ausbezahlen, sofern gekündigt ist. In ungekündigter Stellung geht das nicht. Wobei auch hier wieder gilt: wo kein Kläger, kein Richter...


    Ist aber alles nur angelesen aus diversene Quellen. Ich würde in dem Fall zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen. Zumal das Ganze für mich nach keinem Abschied in Frieden klingt.


    bastian


  • ich sage nicht, dass es meine einstellung ist, jedoch habe ich dieses schon öfter aus arbeitgeber und -nhemer sicht miterlebt. natürlich sollte man erstmal versuchen such vernüftig mit der firma zu einigen

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    .... Dieses Jahr hat er ja "nur" 2-3 Monate gearbeitet, also steht ihm auch nur der Urlaub für diese Zeit zu. Und zwar nicht von den 30 Tagen gerechnet, sondern von den 20 Tagen (4 Wochen/5 Tage Woche) die ihm gesetzlich zustehen....


    Wie kommst Du zu dieser "abenteuerlichen" Berechung?


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Hi,
    ... Mal angenommen dein Bruder bekommt 30 Tage Urlaub im Jahr und das Urlaubsjahr beginnt mit dem 01.01. . Dieses Jahr hat er ja "nur" 2-3 Monate gearbeitet, also steht ihm auch nur der Urlaub für diese Zeit zu. Und zwar nicht von den 30 Tagen gerechnet, sondern von den 20 Tagen (4 Wochen/5 Tage Woche) die ihm gesetzlich zustehen.
    bastian


    Nein, er hat für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
    Wenn per TV oder im Arbeitsvertrag 30 Tage Jahresurlaub vereinbart sind, dann werden auch die 30 Tage als Berchnungsgrundlage herangezogen, das wären dann beim Ausscheiden am Ende des ersten Quartals 3 volle Monate = 7,5 Tage. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden, d.h. 8 Urlaubstage.

    Wenn die Sonne tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten

  • Zitat

    Original geschrieben von volleyballer
    Nein, er hat für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
    Wenn per TV oder im Arbeitsvertrag 30 Tage Jahresurlaub vereinbart sind, dann werden auch die 30 Tage als Berchnungsgrundlage herangezogen, das wären dann beim Ausscheiden am Ende des ersten Quartals 3 volle Monate = 7,5 Tage. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden, d.h. 8 Urlaubstage.


    Mmmh, stimmt. Ich hab da was verdreht. Hatte mich vor kurzen informiert bezüglich Urlaubsanspruch bei Neuanstellung. Bin da durcheinandergekommen.


    Ich nehm alles zurück behaupte das Gegenteil... sorry.


    bastian

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