Re: Mein Bruder will kündigen, welche Rechten Pflichten etc. muß er beachten?
ZitatOriginal geschrieben von SonniHH
... Er möchte nun kündigen und hat noch Gesamturlaubsanspruch von 31 Tagen (davon alter Urlaub von 2001 auf Zeitkonto)...
Habt Ihr bei der Berechnung des Urlaubs bedacht, dass er nur anteiligen Urlaubsanspruch hat, wenn er in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet (§ 5, Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz)?
Ansonsten ist es grundsätzlich so, dass der Urlaub zu gewähren ist, dabei sind die zeitlichen Wünsche des AN zu berücksichtigen, abgesehen von der Klausel mit den dringenden betrieblichen Belangen. Inwiefern nun die Einarbeitung eines Nachfolgers bzw. Übergabe an diesen "dringliche betriebliche Belange" sind, vermag ich hier nicht zu beurteilen. Abgeltung kommt an sich nur in Frage, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Krankheit nicht genommen werden kann (was ja in Deinem Fall nicht so ist).
ZitatOriginal geschrieben von achim007
ja ich kenne das gesetz, jedoch wird es wohl keine folgen für dich haben, wenn du die frist nicht einhälst.
Der Gesetzgeber hat sich (meistens) was dabei gedacht, wenn er irgendwo irgendwelche Fristen eingebaut hat. Wenn man deinen Faden weiterspinnt, muss dann natürlich auch kein AG mehr die Fristen bei einer Kündigung einhalten, oder wie?
Umgehen lassen sich solche Fristen z.B. durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, aber das kommt ja hier wohl nicht in Frage.