Offline-Abmahnwahn oder: Der Parkplatzdieb

  • Ganz einfach, ich parke hinter dem Parkplatzblockierer und kann vom Bürofenster aus sehen, wenn die Person sich ärgert! Laße die Person dann auch mal 10-20 Minuten zappeln, in der Hoffnung dass das nen Lerneffekt hat!


    Ihr glaubt gar nicht, was ich mir schon anhören konnte! :D

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Ich zitier mal:

    Zitat

    Das unbefugte Parken auf Privatparkplätzen (die auch deutlich so gekennzeichnet sind) stellt eine Besitzstörung dar. Dagegen kann man sich z.B. mit Sofortmaßnahmen (Abschleppen bzw. Umsetzen) erwehren oder aber Unterlassung verlangen, sofern die Gefahr besteht, dass dort wieder geparkt wird. Das geht aus §862 Abs. 1 BGB eindeutig hervor.
    Die Abmahnungen haben schon ihren Rechtsgrund. Der springende Punkt ist eben nur, dass der Anspruch nur gegen den Fahrer besteht. Findet man ihn nicht, so geht das Ganze ins Leere..


    Es tut mir ja unendlich leid, dass mein Auto dort stand, aber wer genau das jetzt dort geparkt hat, weiß ich leider nicht ;) .


    Da stehts recht genau...

  • Wir hatten auch eine Garage im Hof. Die Zufahrt wurde auch ständig zugeparkt. Meistens saßen die Leute im benachbarten Dönerladen. Es war für mich kein Problem, im Dönerladen zu fragen, wer denn da parkt. Später haben sogar die Besitzer des Dönerlandes schon den Falschparker für uns ausfindig gemacht.


    Was mich aber jedesmal aufgeregt hat, war die Reaktion der Falschparker. In der ganzen Zeit hat es nicht einer nötig gehabt sich zu entschuldigen. Die Hälfte aller Falschparker hat noch dumme Sprüche gemacht. Den Vogel hat eine Dame abgeschossen, die 20 Minuten die Einfahrt blockierte und mit dummen Sprüchen abgehauen ist, Polizei war schon verständigt waren aber nicht schnell genug da (wahrscheinlich sind wie wegen dieser Nichtigkeit (in deren Augen) gar nicht erst los gefahren)


    Ich hätte Stammkunde von dem Anwalt werden können.

    _T_
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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    § 862
    Anspruch wegen Besitzstörung


    Muss man das nicht erst "Beweisen" ?


    So eine Online Abmahnung macht doch dann nur Sinn, wenn man auch ein Foto mit Kennzeichen und Datum und Uhrzeit hat, oder?


    Zitat


    Was mich aber jedesmal aufgeregt hat, war die Reaktion der Falschparker. In der ganzen Zeit hat es nicht einer nötig gehabt sich zu entschuldigen.


    Leider scheint das eher die Regel als die Ausnahme zu sein.


    :(


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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    Apple Watch 4 44mm Spaceblack

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Ganz einfach, ich parke hinter dem Parkplatzblockierer und kann vom Bürofenster aus sehen, wenn die Person sich ärgert! Laße die Person dann auch mal 10-20 Minuten zappeln, in der Hoffnung dass das nen Lerneffekt hat!


    Ihr glaubt gar nicht, was ich mir schon anhören konnte! :D


    Wenn du an den Falschen gerätst, kannst du dich auf eine Anzeige wegen Nötigung freuen (oder ein Auto mit kratzer und beulen)!

    Was haftet an der Wand, aber reist durch die ganze Welt ?

  • Zitat

    Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Stellplatz mit deutlich sichtbarem Schild als Privat- oder Kundenparkplatz gekennzeichnet ist, noch besser mit einem zusätzlichen Hinweis auf konsequentes Abschleppen bei Parkverstößen. Parkt dann trotzdem jemand unberechtigt, ist dies rechtlich eine sog. Besitzstörung, also ein verbotener Eingriff in die Rechte des Parkplatzinhabers.

    Wieso muss denn zwingend ein Schild da sein?


    Reicht es nicht, wenn das Privatgelände als solches ersichtlich ist. Bspw. durch Teer auf dem Gehweg, Pflastersteine auf dem Privathof?

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Wieso muss denn zwingend ein Schild da sein?
    Reicht es nicht, wenn das Privatgelände als solches ersichtlich ist. Bspw. durch Teer auf dem Gehweg, Pflastersteine auf dem Privathof?


    Vielleicht um gaaaanz sicher zu gehen.
    Ist doch klar, wenn man sich nicht sicher sein kann gibts nur wieder weiteren Ärger! ;)

    Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Ganz einfach, ich parke hinter dem Parkplatzblockierer und kann vom Bürofenster aus sehen, wenn die Person sich ärgert! Laße die Person dann auch mal 10-20 Minuten zappeln, in der Hoffnung dass das nen Lerneffekt hat!
    Ihr glaubt gar nicht, was ich mir schon anhören konnte! :D


    Das habe ich in meinen Zivizeiten zugegebenermassen auch schon gemacht (so ein Assi hat den Behindiparkplatz blockiert auf den ich angewiesen war), da wär ich aber trotzdem gaaaanz vorsichtig! Sonst geht derr Schuß gleich nach hinten los!

    Zitat

    Zitat von hier
    Auf keinen Fall sollte man den Falschparker „einsperren” oder „Zuparken”, sich also etwa mit dem eigenen Wagen so hinter ihn stellen, dass er nicht mehr wegfahren kann. Das wäre strafbare Nötigung, weil man dadurch den Falschparker zwingt, sein Auto gegen seinen Willen dort stehen zu lassen.


    Fazit:
    Im Grunde genommen eigentlich ne gute, wenn auch fiese Idee...! :top:
    Ich kann alle verstehen die über ihre zugeparkte Parkplätze erbost sind!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von BLUE ASTRA
    Wenn du an den Falschen gerätst, kannst du dich auf eine Anzeige wegen Nötigung freuen (oder ein mit Auto kratzer und beulen)!


    Warum? Ne Nötigung ist es, das mein privater Parkplatz belegt ist! Ich suche nicht ne halbe Stunde ne Ausweichparkmöglichkeit! Erst recht nicht wenn ich dafür bezahle! Das der Parkplatz privat ist, kann niemand übersehen! Steht auf dem Boden, wie auf nem Schild direkt vor der Fahrernase!


    Also, andersherum wird es zum Schuh!


    Wenn also jemand nicht sie Zeit hat einen Parkplatz zu suchen oder in die Tiefgarage zu fahren, dann muß er diese Zeit halt im Anschluß mitbringen! Ich habe übrigens ganz am Anfang auch schon einmal abschleppen lassen, was allerdings mit der Politesse vor Ort abgesprochen war. Aber wie gesagt, die Zeiten wo ich mich ärgere und nen Parkplatz suche sind vorbei, nun versuche ich es mit Lerneffekt!


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Auf keinen Fall sollte man den Falschparker „einsperren” oder „Zuparken”, sich also etwa mit dem eigenen Wagen so hinter ihn stellen, dass er nicht mehr wegfahren kann. Das wäre strafbare Nötigung, weil man dadurch den Falschparker zwingt, sein Auto gegen seinen Willen dort stehen zu lassen.


    Im Grunde genommen eigentlich ne gute, wenn auch fiese Idee...! :top:
    Ich kann alle verstehen die über ihre zugeparkte Parkplätze erbost sind!


    Also wenn man das so sieht, ist aber auch das "Falschparken" eine strafbare Nötigung, da ich gehindert werde meinen Parkplatz zu nutzen und genötigt werde Zeit in die Parkplatzsuche zu investieren. Da ich gegen meinen Willen nicht auf meinem Parkplatz parken kann! :)


    Ich werde mich diesbezüglich mal schlau machen, wofür haben wir denn nen Rechtsverdreher in der Familie!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Abmahnwahn


    mehr ist, denke ich, nicht hinzuzufügen.


    Der momentane Schwachsinn in Sachen Abmahnen und Nachbarschaftsstreitigkeiten ist einfach nicht mehr in Worte zu fassen.


  • Mach das lieber, kommt nämlich nicht ganz hin... ;)

    Zitat

    Zitat wieder von hier
    Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Stellplatz mit deutlich sichtbarem Schild als Privat- oder Kundenparkplatz gekennzeichnet ist, noch besser mit einem zusätzlichen Hinweis auf konsequentes Abschleppen bei Parkverstößen.
    Parkt dann trotzdem jemand unberechtigt, ist dies rechtlich eine sog. Besitzstörung, also ein verbotener Eingriff in die Rechte des Parkplatzinhabers. Hiergegen gibt das Bürgerliche Gesetzbuch dem Berechtigten ein Selbsthilferecht, die sog. Besitzkehr.
    Deshalb abschleppen lassen bla bla bla...


    Ich seh das auch so wied du, nur bringt das leider nix.. :(:D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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