ich würde vorschlagen du nimmst eine vodafone karte von einem bekannten und versucht damit ins UMTS netz zu kommen.wenn alles klappt brauchst du nicht zu kündigen.
wenn du natürlich keinen mit vodafone kennst,wird es schwierig.
Kündigung per Einschreiben - Annahme verweigert
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von AKSpeedy
Wie gesagt, der Verkäufer sagte mir, UMTS sei überall verfügbar.Das VF aber eine Karte mit der Verfügbarkeitsprüfung anbietet, habe ich durch Zufall selbst raus bekommen:
Hmm nach der Karte wäre bei mir in der Ecke nur GSM, wir hatten aber hier schon UMTS, als es noch in den Kinderschuhen steckte (damals nur auf dem vorderen Sofa im Wohnzimmer, mittlerweile in der ganzen Wohnung),.... insofern.... :cool:
Ich würds auch nochmal testen
-
Hauptsache ertsmal in einen Laden rennen und nen Vertrag unterschreiben!
Anschließend Verfügbarkeit überprüfen, staunen, kündigen und meckernLeute gibt´s
Besser ist Du betrittst KEINEN anderen Providerladen mehr.....
sondern machst alles online -
Zitat
Original geschrieben von AKSpeedy
Aber ich finde es schade, dass dieses Rückgaberecht nur für ONLINE-Verträge gilt. Gut, man hat zwar nicht die Möglichkeit die Ware sofort anzufassen und optisch zu testen, aber bei einer UMTS-Karte oder Handy-Karte dürfte das eh egal sein.Selbst bei einem Online Vertrag erlischt, wie zuvor dargelegt, das Widerrufsrecht mit der erstmaligen Ingebrauchnahme der SIM-Karte. Also auch beim Online Kauf hättest Du UMTS nicht ausprobieren können, da mit dem ersten Einbuchen ins Mobilfunknetz das Rücktrittsrecht erloschen wäre.
Was die Annahmeverweigerung angeht, so gilt eine Willenserklärung auch dann als zugegangen, wenn der Empfänger den Zugang unberechtigt vereitelt hat (Annahmeverweigerung eines Einschreibens) oder die Zugangsvereitelung dem Empfänger zuzurechnen ist (defektes Faxgerät, gelöschter Mailboxspeicher).
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!