Kündigung per Einschreiben - Annahme verweigert

  • Guten Tag!


    Ich habe vor ca. 14 Tagen im Vodafone-Shop eine UMTS-Karte fürs Laptop bestellt und erhalten. Diesen Vertrag habe ich aber innerhalb der gesetzlichen Frist wieder gekündigt, da UMTS hier nicht verfügbar ist.


    Laut BGB kann man ja jeden Vertrag - ohne Angabe von Gründen - kündigen.
    Das tat ich auch per Einschreiben mit Rückschein.


    Nun verweigerte aber der Vodafone-Shop die Annahme des Einschreibens ohne jegliche Begründung und die Kündigungsfrist ist nun auch vorbei.


    Auf dem Vertrag steht auch nicht, an welche Adresse die Kündigung geschickt werden soll.


    In einem persönlichen Gespräch mit dem Betreiber des Shops hieß es, er kann keine Kündigungen entgegen nehmen. Diese müssen direkt zu Vodafone geschickt werden. Aber ist er nicht für mich der Vertragspartner???


    Wenn ich ein Corsa kaufe und vom Vertrag zurücktreten will muss ich ja auch nicht nach Rüsselsheim, oder sehe ich das falsch?


    Ist das nicht eine Verletzung der Informationspflicht?
    Ich habe mal Vodafone angemailt, wohin nun genau die Kündigung geschickt werden soll. Mal sehen, ob und was Vodafone antortet.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Gruß AKSpeedy

  • Re: Kündigung per Einschreiben - Annahme verweigert


    Zitat

    Original geschrieben von AKSpeedy
    Laut BGB kann man ja jeden Vertrag - ohne Angabe von Gründen - kündigen.
    Das tat ich auch per Einschreiben mit Rückschein.


    Das mag sein, nur muss man dabei unter Umständen Mindestvertragslaufzeiten einhalten, die bis zu 24 Monate lang sein können.


    Ein 14tägiges Wiederrufsrecht gibt es nur in bestimmten Fällen (Haustürgeschäfte, Onlinegeschäfte (Telefon, Internet)).

  • Ich mein auch was Harvester sagt-diese 14 Tage Sache gilt meines Wissens nach nur für Fernabsatzverträge, also alles, was nicht direkt vor Ort und von Person zu Person abgeschlossen wird.


    Bei allem, was du im Laden kaufst oder persönlich unterschreibst, gilt der Kauf wohl direkt. Klar, wenn du 5 Minuten oder sagen wir einen Tag später im Laden auftauchst, dann wird wohl jeder seriöse Händler bei plausiblen Gründen deinerseits den Vertrag stornieren, aber Wochen später?


    Dein Vertragspartner ist aber auch Vodafone, dein Handybudenbesitzer ist lediglich eine Art Vermittler.

  • Willkommen bei TT!


    Erstmal: 14 Tage Kündigungsfrist gelten nur für Haustürgeschäfte und nach Fernabsatzgesetz zustande gekommene Kauf- und andere Verträge. Wenn Du selbst in den Laden gehst und den Vertrag abschließt, gilt diese Regel nicht. Sie ist einerseits dazu da, dass Du eine Chance hast, wenn Du an der Haustür von einem sehr redefreudigen Vertreter einfach überrumpelt wurdest, nochmal klar über das Geschäft nachzudenken. Andererseits, weil Du bei Bestellungen vorher die Ware nicht anschauen kannst. So hast Du eine Chance die Ware zu beurteilen, als wenn Du selbst im Laden wärst. Beides trifft bei einem Vertragsabschluss aus freien Stücken im Vodafone-Laden nicht zu.


    Außerdem hat der VF-Laden recht: sie sind nicht Dein Vertragspartner - nur für einen eventuellen Kaufvertrag eines Handys bzw. Laptop-Karte. Nicht die stellen Dir die Sender in die Landschaft, mit denen Du telefonierst, oder schreiben die Rechnungen, sondern VF. Sie haben den Vertrag nur vermittelt.


    Zwei Chancen sehe ich, trotzdem rauszukommen. Entweder VF ist kulant (weiß nicht, wie wahrscheinlich das ist), oder Du hast vorher vom Verkäufer versichert bekommen, dass an dem Ort, wo Du es nutzen willst, UMTS vorhanden ist. Dann ist der Vertrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen, und grundsätzlich nichtig. Wie gut die Chancen stehen, so etwas im Zweifelsfall vor Gericht geltend zu machen, weiß ich allerdings nicht.


    In jedem Fall musst Du aber die Laptop-UMTS-Karte wieder zurückgeben, weil der Kaufvertrag an das Zustandekommen des Mobilfunkvertrages gekoppelt ist.


    Schönen Gruß,
    Peter

  • Hallo!


    a) Wie schon meine Vorgänger erwähnten wird ein Vertrag, der im Shop abgeschlossen wird, mit der Akzeptierung des Netzbetreibers wirksam (im Normalfall sofort nach positiver Bonitätsprüfung).
    Ein Vertrag setzt 2 Willenserklärungen voraus: Deine Willenserklärung durch die Unterschrift unter dem Vertrag, der Netzbetreiber durch die Akzeptierung über das jeweilige Freischaltsystem.
    Bei bestimmten Geschäften gibts es Ausnahmen (Haustür- Internet- oder Telefonverträge), hier hat man 14 Tage Widerrufsrecht.


    b) Mangelnde Netzabdeckung ist keinesfalls ein Grund dafür einen Vertrag vorzeitig zu beenden, die meisten Netzbetreiber haben dies sogar in ihren AGB's vermerkt!
    Zumal es in Deinem Fall auch nur mangelnde UMTS-Netzabdeckung ist, GSM wird ja vermutlich vorhanden sein?!
    Aber wie schon gesagt, selbst daß wäre kein Kündigungsgrund, hier hättest Du Dich eben vorher informieren müssen.


    c) Der Mitarbeiter bei Vodafone hat Deine Kündigung nicht angenommen, für Dich ärgerlich aber durchaus nachvollziehbar.
    Ich arbeite auch in einem Handy-Shop und würde niemals eine Kündigung annehmen oder bestätigen!
    Warum?
    Überleg Dir mal den Fall, Du bestätigst eine Kündigung mit Datum und Unterschrift und leitest die per Fax an den Netzbeteiber weiter.
    Aus Umständen, die Du nicht kontrollieren kannst (Faxserver-Ausfall, technischer Fehler etc.) kommt die Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig an.
    Was würdest der Kunde für einen Terror machen, Dir die Schuld geben, womöglich Anwalt einschalten und einen Rechtsstreit anfangen etc.
    Und glaub mir, den Streß würdest auch Du Dir nicht antun wollen, soviel verdient man nicht als einfacher VB :rolleyes:


    d) Einschreiben ist nicht zwingend erforderlich, einfach die Kündigung per Fax oder per Post an den Netzbetreiber schicken (die Kundenbtreuung von Vodafone ist meines Wissens in Ratingen, irgendwas mit Seestern?) und um eine Bestätigung bitten.
    Vodafaone wird Dir dann ganz regulär die Bestätigung schicken daß die Kündigung nach Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit wirksam wird...


    edit: Ich war zu langsam, das meiste hat mein Vorgänger schon beantwortet :)

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  • Meinen Vorrednern ist weitestgehend Recht zu geben.


    Bei einem im Ladengeschäft geschlossenen Vertrag hast Du kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, denn es handelt sich nicht um einen Fernabsatzverträg.
    Es steht einem Händler natürlich frei ein Widerrufsrecht z.B. per AGB einzuräumen, daß dann auch rechtsverbindlich ist, aber Vodafone Shops tun dies nicht.


    Dazu erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen gem. § 312d III Nr. 2, "wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat". Ein per Fernabsatz geschlossener Mobilfunkvertrag kann also spätestens dann nicht mehr widerrufen werden, wenn Du Dich das erste mal mit der SIM-Karte ins Netz eingebucht hast.


    Außerdem ist Vodafone der Vertragsgegner, sodaß ein Widerruf ggf. gegenüber Vodafone hätte erfolgen müssen. Wenn der Shop allerdings von Vodafone selber betrieben wird, könnte ein Widerruf gem. § 164 III auch gegenüber Shopmitarbeitern wirksam erfolgen.


    Auch wenn man Dir im Shop UMTS-Versorgung zugesichert hat, sieht es schlecht für Dich aus, denn in den AGB wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß UMTS nicht überall verfügbar ist und auch die Netzabdeckungskarten wegen physikalischer Umstände nicht verbindlich sind. Dazu dürfte für Nebenabreden Schriftform verlangt sein, sodaß eine etwaige Zusage gegenüber Vodafone keine Rechtsbindung bewirkt. Daneben wirst Du wahrscheinlich Probleme haben, die Aussagen des Verkäufers zu beweisen, sofern Du keinen Zeugen hast.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Moin zusammen!


    AKSpeedy: die einzig richtige Möglichkeit für Dich wäre gewesen, ein Test-Angebot für UMTS anzunehmen, bei dem Du innerhalb einer definierten Frist das ganze Paket zurückgeben kannst. Ich weiß allerdings nicht, welcher der Netzbetreiber das im Moment anbietet. Vor längerer Zeit gab es da einige Testpakete u.a. von Mobilcom. Anfangs mußte man gar nichts bezahlen bei freiem Traffic, später war dann der Traffic fällig aber die Kosten für die SIM- und UMTS-Karte gab es zurück.


    Wenn Du einen ganz normalen Vertrag abgeschlossen hast, bist Du 24 Monate daran gebunden - ohne wenn und aber. Es sei denn, Vodafone zeigt sich kulant.


    Gruß und viel Erfolg trotzdem,
    Diet

  • Seltsam ...


    Das bedeutet also auf gut deutsch, wer einen Vertrag in einem Shop unterschreibt ist selbst Schuld???


    Hätte ich den via Internet gemacht hätte ich ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen???


    Irgendwie will ich das nicht glauben.


    Wenn ich eine Bratpfanne in einer Tchibo-Filiale kaufe kann ich die ohne Grund ja auch zurück geben (unbenutzt und mit Bon). Und das ist eben auch nur eine Filiale von Tchibo und keine Hauptstelle.


    Mhhhhh ... alles merkwürdig.


    Was ich auch nicht verstehe, warum wird beim Einschreiben einfach die Annahme verweigert ohne jegliche Begründung? Selbst wenn der Händler 1.000 mal Recht hat zeugt das für mich nicht gerade von Seriösität. Immerhin kann er ja das Schreiben annehmen und den Kunden dann immer noch per Fax, Mail oder Brief davon in Kenntnis setzen, dass Kündigungen dort und dort hingeschickt werden müssen oder dass die Kündigung unwirksam ist, oder???


    Da der Händler aber damit nur Arbeit hat (ist meine Meinung), verweigert er einfach die Annahme und fertig.


    Wenn jeder einfach die Annahme verweigern würde, gäbe es wohl nie mehr Kündigungen. Egal ob Mietkündigungen oder sonstwas. Das kann doch wohl nicht sein, oder?


    Ich glaube, ich werde mir mal lieber Rechtsbeistand holen.
    Wofür bezahlt man denn eine Rechtsschutzversicherung? :)

  • Re: Seltsam ...


    Zitat

    Original geschrieben von AKSpeedy
    Das bedeutet also auf gut deutsch, wer einen Vertrag in einem Shop unterschreibt ist selbst Schuld???


    Nein, auf gut deutsch bedeutet das: Wer vor Ort einen Vertrag unterschreibt, sollte sich dessen Inhalts bewusst sein. Schon die alten Römer kannten das, daher rührt der Spruch "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten.

    Zitat

    Original geschrieben von AKSpeedy
    Hätte ich den via Internet gemacht hätte ich ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen???

    Ja.

    Zitat

    Original geschrieben von AKSpeedy
    Irgendwie will ich das nicht glauben.

    Kannst Du in §§ 312, 355 BGB nachlesen, da steht es schwarz auf weiss. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von AKSpeedy
    Wenn ich eine Bratpfanne in einer Tchibo-Filiale kaufe kann ich die ohne Grund ja auch zurück geben (unbenutzt und mit Bon). Und das ist eben auch nur eine Filiale von Tchibo und keine Hauptstelle.


    Das wäre dann aber reine Kulanz ohne rechtliche Grundlage Deinerseits. Zudem hat eine unbenutzte Bratpfanne mit einem Mobilfunkvertrag recht wenige Gemeinsamkeiten - sorry. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von AKSpeedy
    Was ich auch nicht verstehe, warum wird beim Einschreiben einfach die Annahme verweigert ohne jegliche Begründung? Selbst wenn der Händler 1.000 mal Recht hat zeugt das für mich nicht gerade von Seriösität.


    Warum der Shop das verweigert hat, wurde hier ja bereits erläutert.

    Zitat

    Original geschrieben von AKSpeedy
    Ich glaube, ich werde mir mal lieber Rechtsbeistand holen.
    Wofür bezahlt man denn eine Rechtsschutzversicherung? :)


    Das mit dem Rechtsbeistand würde ich lassen, leider spricht alles gegen Dich. Aber das wird Dir vermutlich Deine Rechtsschutzversicherung auch nochmals erklären und die Kostenübernahme ablehnen.


    Carsten

  • Zitat

    Das wäre dann aber reine Kulanz ohne rechtliche Grundlage Deinerseits. Zudem hat eine unbenutzte Bratpfanne mit einem Mobilfunkvertrag recht wenige Gemeinsamkeiten - sorry.


    Nun ja, die UMTS-Karte ist ebenfalls unbenutzt (klebt noch auf dem Zettel) und die PIN wurde auch noch nicht freigerubbelt.


    :)


    Aber ich finde es schade, dass dieses Rückgaberecht nur für ONLINE-Verträge gilt. Gut, man hat zwar nicht die Möglichkeit die Ware sofort anzufassen und optisch zu testen, aber bei einer UMTS-Karte oder Handy-Karte dürfte das eh egal sein.


    Auf jeden Fall weiß ich, dass ich keinen VF-Shop mehr betrete.
    Besser selbst informieren und ONLINE abschließen. Der ONLINE-Abschluss ist zudem ja doch hin und wieder mal billiger.


    Allerdings stehen dann wieder Arbeitsplätze auf dem Spiel.
    Nun ja.


    Trotzdem ... Danke für die vielen Beiträge und GUTE NACHT!


    :)

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