Die Rufnummer ist doch eigentlich egal, oder? Jeder, der des Schreibens mächtig ist, wird es doch wohl hinbekommen ein saftiges Beschwerdeschreiben mit Widerruf der einseitigen "Vereinbarung" zu verfassen. Auch bei solchen Telefon-Überrumpelungen gilt das Fernabsatz-Gesetz mit 14 Tagen Widerrufsfrist. Einige dieser Call-Center-Fuzzies scheinen es nicht zu raffen, dass man sich so keine zufriedenen Kunden schafft. Wenn diese Kunden es nämlich mal raffen, dass man sie übers Ohr gehauen hat, ist der Anbieter für diese Kunden meistens ein Leben lang gestorben.
Gruß herold