Nokia 1600 "Kost-Nix" mit gratis-Sim D1 (238.80 Euro Auszahlung), AG 0, 5 € tt-Bonus

  • Hallo,


    ist zwar nicht mein Thread, möchte aber trotzdem was dazu sagen.


    Ich finde es schon etwas komisch, dass es beim debitel direct easy unterschiedliche Tarif-Varianten geben soll.


    Denn laut Homepage von debitel sind im Mindestumsatz alle Gespräche mit drin (außer Sondernummern) und auch die Hotline hat mir das so bestätigt. Warum soll denn jetzt der direct easy über talk+ anders sein. Jaja ich weiß, talk+ hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass der MU nur ins Festnetz gilt. Aber warum denn??? Und warum bei debitel nicht???


    Ist eigentlich ein günstiger Tarif, aber bei solchen Unsicherheiten kann man das eigentlich nicht anbieten.


    Grüße Frank


    P.S. Christian: Wenn Du willst, lösche ich mein Posting wieder.


  • Hallo,


    laut talk+ ist das aber so.


    Talk+ bietet ja nicht den "direct easy" Tarif an, sondern den" Direct easy 24free" Tarif. Wahrscheinlich bekommen die etwas Provi mehr, weil da im MU nicht die Mobilfunkgespräche drin sind und damit sehen die Angebote halt auf den ersten Blick (Gerätepreis) attraktiv aus. Solange ein Anbieter also Tarifnamen verwendet, die nicht original vom Anbieter sind, ist also Vorsicht angebracht. Besonders, wenn man nicht den talk+ shop verwendet und selber dann versehentlich dem Kunden die debitel direct easy Tariftabelle präsentiert.



    Ich habe übrigens mit meinem Anwalt gesprochen. Es gibt ja, wie genannt, gar keine Gutschrift der AG sondern nur ein Gesprächsguthaben (für ausserhalb des MU) in Höhe der AG. Da das so nicht in den Vertragsunterlagen steht, hält er das Angebot in der jetzigen Form schon für bedenklich.....



    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von handy4less
    Talk+ sprach davon, daß die Gesprächsguteschrift 24 Monate gültig ist. Laut talk+ wird es für Telefonate (auch in Handynetzte) und auch für SMS/MMS angerechnet.
    Aber nicht auf den Mindestumsatz.


    Laut Abschnitt I. A. 3.3. der AGB von Debitel gilt:
    [...] Rückerstattungsansprüche gegen uns, beispielsweise bei Über- oder Doppelzahlungen, werden gutgeschrieben und mit unserer nächsten fälligen Forderung verrechnet. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und sofern keine offenen Forderungen unsererseits bestehen, erfolgt die Rückerstattung im Regelfalle entweder auf das von Ihnen für die Durchführung der Einzugsermächtigung benannte Konto oder ggf. auf das Konto des Dritten, der die Zahlung geleistet hatte. [...]


    Dies lässt wohl den Schluss zu, dass man sich die gutgeschriebene Anschlussgebühr auch - auf ausdrücklichen Wunsch - wieder auszahlen lassen kann.

  • Hallo,


    ständiges Nachhaken bei talk+ brachte nun endlich Erfolg. Man hat nun endlich herausgefunden, daß man mir bezüglich der AG Erstattung mehrfach eine falsche Information gegeben hat.



    Hier die aktuelle mail von talk+


    Zitat


    unser Kundenservice hat mir die Info gegeben, dass die Gutschrift doch auf alle Kosten angerechnet wird, also auch auf dem Mindestumsatz.


    Ich habe den Tarif und damit die Angebote gerade von talk+ wieder für unseren Shop aktivieren lassen. Das Angebot ist somit wieder bestellbar :)



    viele Grüße


    Christian

  • Hallo,


    ich habe pünktlich am 20.3. den Auszahlungsbetrag erhalten. Es hat also alles super geklappt. Auch die Gutschrift der AG war bereits auf dem Kundenkonto, als die erste Rechnung gestellt wurde, so daß also de facto keine AG zu zahlen war. Und die Lieferung des Handys und die Zahlung des TT-Bonus erfolgten rasend schnell. :)


    Günter

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!