M.W. ist es aber doch offiziell nur der Absender, der berechtigt ist, eine Nachforschung bei der DHL zu veranlassen.
Ist es nicht so, dass die DHL zwar auch schon mal dem Empfänger freundlicherweise Auskunft erteilt, sich aber formal gesehen der Absender um die Angelegenheit kümmern muss?
Zumindest hat mir das mal Reichelt erzählt (die auch SOFORT einen Nachforschungsantrag gestellt haben und dazu SOFORT die bestellten Sachen noch ein zweites Mal an mich geschickt haben) . :top: