Berufsbegleitendes Studium - Steuern

  • Hallo zusammen,


    da ich ab März berufsbegleitend an einer privaten FH studieren werde und die Studiengebühren mit 270€/Monat (!) deutlich über den "normalen" von 500€/Semester liegen, frage ich mich natürlich, in wie weit ich die Kosten für das Studium bei der Steuererklärung geltend machen kann.
    Hat da jemand Erfahrung oder kommt aus dem Steuerfach?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Danke schonmal für die Verweise. Vielleicht hat ja hier jemand schon ein ähnliches Studium hinter sich und mag mal aus dem Nähkästchen plaudern.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Steuern


    Hallo zusammen,


    hab das schon gemacht.
    Die Kosten für das Studium (solange es sich um das 1. Studium handelt) können in voller Höhe als Werbungskosten angerechnet werden.
    Hierzu gehören neben den Studiengebühren auch Kosten für Lehrmaterial, Fahrtstrecken zur Uni sowie zu Lerngruppen. Insbesondere die Fahrtkosten zu Lerngruppen sollte man nicht unterschätzen.


    Hoffe geholfen zu Haben.


    Gruß
    Christian

  • Zudem kannst du Anschaffungen, wie z.B. ein Notebook, Drucker- und Druckerzubehör und sontiges in dieser Richtung als Werbungskosten geltend machen.


    Viel Erfolg an der FOM.

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Viel Erfolg an der FOM.


    Das war auch mein erster Gedanke! Wer nimmt sonst schon GENAU 270€... ;)



    Zitat

    Original geschrieben von PSR
    Fahrtstrecken zur Uni sowie zu Lerngruppen


    Diese Kosten sind wirklich nicht zu unterschätzen, zumal viele von relativ weit außerorts anreisen. Mit denen lernt es sich am besten...
    :D

  • nein, ich gehe nicht an die FOM, sondern an die Rheinische Fachhochschule :) Die ist auf den Ringen sowie in Ehrenfeld.
    Vielen Dank schon mal für die weiteren Antworten.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Soweit ich weiß, kann man seit einiger Zeit ausbildungsbedingte Kosten nicht mehr als Werbungskosten, sondern nur noch als Sonderausgaben bis maximal 4 od. 5 T. Euro absetzen.

  • Sonderausgaben


    Ich nochmal,


    es ist genau andersrum.
    Bis vor einigen Jahren konnte ein berufsbegeleitendes Studium nur als Sonderaufwendungen angesetzt werden.
    Seit ca. 5-6 Jahren ist das Thema allerdings zu Gunsten der Studierenden
    geändert und voll als Werbungskosten ansetzbar.


    Gruß
    Christian

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