Berufsbegleitendes Studium - Steuern

  • Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    Kann mann Werbungskosten von einem Fachabitur an der Abendschule Berufsbegleitend absetzen?


    Nein:


    "Urteil zu: Fachabitur Ausbildungskosten Werbungskosten


    Die nach Abschluss einer Lehre anfallenden Kosten für den Besuch einer Fachoberschule können nicht als vorweggenommene Werbungskosten für das nach dem Fachabitur angestrebte Studium geltend gemacht werden. Ausgaben für den Besuch einer allgemein bildenden Schule sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht beruflich veranlasst.


    Urteil des BFH vom 22.06.2006
    VI R 5/04"


    http://www.google.de/search?hl…n&btnG=Google-Suche&meta=

  • Soweit ich weiss wurde das mit den vorweggenommenen Werbungskosten geändert und es ist nur noch ein Sonderabzug nach §10 möglich. Kann das jemand bestätigen?

  • Re: Sonderausgaben




    Ich habe mich auch nochmal schlau gemacht. Du hast in diesem Fall wohl recht. Da es hier eine Art Weiterbildung ist, fällt es wohl unter die Werbungskosten.
    Allerdings lag ich auch nicht ganz daneben, denn das Erststudium oder die Erstausbildung ist nur noch bei den Sonderausgaben bis 4.000 € absetzbar.

  • naja, 4000€ jährlich sind ja erstmal ne gute Hausnummer...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

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