Hallo Leute!
Ich hätte gern mal Eure Meinung gewusst.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kam gestern ins Haus. Es geht um eine Forderung aus 8/2004.
Zu diesem Zeitpunkt wurde durch den ADAC ein Abschleppunternehmen beauftragt, welches dann Starthilfe in einer etwa 25 km vom Heimatort entfernten Gegend geleistet hat. Eine Mitgliedschaft im ADAC besteht nicht. Es gab lediglich keine andere Lösung in dem Moment, deshalb der ADAC.
Vorher wurde telefonisch mit dem Abschleppunternehmen geklärt, welche Kosten entstehen. Die Dame am Telefon meinte, dass einige Haftpflichtversicherungen einen Schutzbrief enthalten, welcher für Bergungen, etc. aufkommt. Sie rief beim Versicherer an und fragte, ob für dieses Fahrzeug ein derartiger Schutzbrief vorhanden ist. Da dies von der Versicherung positiv bestätigt wurde, rollte der Abschleppdienst an. Es wurde also zugesichert, dass die Abwicklung über die Versicherung erfolgt und keine Kosten für den Fahrzeughalter entstehen.
Im Nachhinein kam von der Versicherung aber ein Schreiben, dass der Pannenort mindestens 30 km LUFTLINIE entfernt sein muss und somit der Schutzbrief nicht greift. Daraufhin verschickte das Abschleppunternehmen eine Rechnung an den Fahrzeughalter über 85 Euro. Diese wurde nicht bezahlt. Am Schadentag ist auch nur das normale Protokoll des ADAC ausgefüllt und unterschrieben wurden.Auch hier keine Rede von irgendwelchen Kosten.
Jetzt kam nun der oben erwähnte Mahnbescheid über 142 Euro ins Haus geflattert.
Was meint Ihr? Ist die Sache rechtens und wie würdet Ihr Euch verhalten ?
Vielen Dank schon mal :top: