Gerichtlichen Mahnbescheid erhalten ...

  • Hallo Leute!


    Ich hätte gern mal Eure Meinung gewusst.


    Ein gerichtlicher Mahnbescheid kam gestern ins Haus. Es geht um eine Forderung aus 8/2004.


    Zu diesem Zeitpunkt wurde durch den ADAC ein Abschleppunternehmen beauftragt, welches dann Starthilfe in einer etwa 25 km vom Heimatort entfernten Gegend geleistet hat. Eine Mitgliedschaft im ADAC besteht nicht. Es gab lediglich keine andere Lösung in dem Moment, deshalb der ADAC.
    Vorher wurde telefonisch mit dem Abschleppunternehmen geklärt, welche Kosten entstehen. Die Dame am Telefon meinte, dass einige Haftpflichtversicherungen einen Schutzbrief enthalten, welcher für Bergungen, etc. aufkommt. Sie rief beim Versicherer an und fragte, ob für dieses Fahrzeug ein derartiger Schutzbrief vorhanden ist. Da dies von der Versicherung positiv bestätigt wurde, rollte der Abschleppdienst an. Es wurde also zugesichert, dass die Abwicklung über die Versicherung erfolgt und keine Kosten für den Fahrzeughalter entstehen.


    Im Nachhinein kam von der Versicherung aber ein Schreiben, dass der Pannenort mindestens 30 km LUFTLINIE entfernt sein muss und somit der Schutzbrief nicht greift. Daraufhin verschickte das Abschleppunternehmen eine Rechnung an den Fahrzeughalter über 85 Euro. Diese wurde nicht bezahlt. Am Schadentag ist auch nur das normale Protokoll des ADAC ausgefüllt und unterschrieben wurden.Auch hier keine Rede von irgendwelchen Kosten.


    Jetzt kam nun der oben erwähnte Mahnbescheid über 142 Euro ins Haus geflattert.
    Was meint Ihr? Ist die Sache rechtens und wie würdet Ihr Euch verhalten ?


    Vielen Dank schon mal :top:

  • Natürlich ist die Forderung gerechtfertigt - wieso zweifelst Du daran? :confused:



    Es wurde


    - eine Leistung in Anspruch genommen


    - diese von der Versicherung berechtigt (siehe deren ARB / Entfernung des Pannenortes vom Wohnort des Versicherungsnehmers) nicht gezahlt.



    Sprich: Dem Abschleppunternehmen steht die Zahlung natürlich zu, da Du der Vertragspartner bist, nicht die Versicherung. Das wird auf der Auftragsbestätigung von "vor Ort" auch so stehen - ich hatte selbst schon das Vergnügen...



    Warum hast Du den Betrag eigentlich kommentarlos nicht gezahlt? :confused:




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Manche Probleme erledigen sich durch pures Liegenlassen-solche meistens nicht. Bezahlen und gut. Sonst kommt der Onkel mit den Pfandmarken.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • ... schicken die nicht eigentlich auch immer Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen bevor dann irgendwann der Mahnbescheid einflattert?

    ...

  • Sind nicht ab 01.01.2007 Rechnungen aus dem Jahre 2004 verjährt?

    Gruss tector
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    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
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  • Also, es kamen zwei Mahnungen im Jahresrhythmus. Diese wurden ignoriert, da eben diese Zusage vom Abschlepper bestand, dass keine Kosten entstehen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Henni
    Also, es kamen zwei Mahnungen im Jahresrhythmus. Diese wurden ignoriert, da eben diese Zusage vom Abschlepper bestand, dass keine Kosten entstehen...


    Da hätte man sich eben mal kundig machen müssen, was weiß der Abschlepper oder der ADAC, welche Leistungen nun genau im Schutzbrief der Versicherung enthalten sind. Jetzt ist die Forderung durch aufgelaufene Kosten natürlich höher. Bezahlen und gut.

  • Du meinst also, die Zusage ist für den AD nicht bindend ? Wenn man einen Auftrag mit entsprechenden Kosten unterschrieben hätte, wäre das natürlich keine Frage. Aber in diesem Falle, drängt sich mir der Gedanke auf, dass der AD mehr oder weniger "versucht" auf diese Weise doch noch an sein Geld zu kommen, welches die Vers. nicht bezahlt hat...

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