Garantielage bei Rücktritt?

  • hallo liebes Forum!


    habe nach einigem Hickhack mit meinem SDA und 3x Fehler nun einen Rücktritt erwirkt. Habe jetzt ein k800i bekommen.
    Nun die Frage: Bei liegt ein Lieferschein, natürlich keine Rechung...


    Da ich das k800i verkaufen will, nun meine Frage:
    WIe ist das mit der Garantie/Gewährleistung? Habe ich jetzt wieder volle 24Monate?
    Und muss ich dem Käufer den Lieferschein und die Rechnung (die ja schon von vor über 2 Jahren ist) mitschicken? Oder reicht der Lieferschein?


    Vielen Dank schon mal

  • moin moin,...


    Garantie / Gewährleistung sind zwei unterschiedliche, zum Teil rechtliche Ansprüche.


    Zumeist gibt der Gerätehersteller Garantie für sein Produkt (freiwillig, muss er nicht), der Verkäufer muss die Gewährleistung für das verkaufte Produkt übernehmen.


    Wichtig bei dem Lieferschein ist, dass die Geräteidentität (sprich IMEI) verzeichnet ist. Ist diese nicht eingedruckt, solltest Du möglichst den IMEI-Aufkleber der Verpackung des mobile aufkleben. Zumeist sind diese IMEI-Label vorgestanzt, so dass einer davon abgezogen und aufgeklebt werden kann.


    Meiner Meinung nach her hast Du jeweils 24 Monate garantie und gewährleistung, da Du ein komplett anderes Gerät erhalten hast.


    Gruesse vom KURTi

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