Wie groß ist die Chance einer Gegenanzeige?

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage?
    Im Oktober ereignete sich folgendes mit einem Kumpel von mir und seiner Frau?
    Er fuhr auf der Autobahn und wurde massiv von einem Drängler bedrängt.


    Seiner Schilderung nach fuhr er die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf dieser Autobahn und überholte die ganze Zeit eine LKW-Kolonne, die mit dichten Abstand fuhr.
    Nach ca einem km,nachdem er die Kolonne überholt hatte, gab er die Spur sofort frei.


    Nach diesem Vorfall stattete er Anzeige gegen den Drängler.


    Jetzt kam ein Schreiben von der Polizei, dass die Gegenseite aufgrund seiner Anzeige, eine Gegenanzeige erstatte.
    Dabei wird meinem Kumpel folgendes vorgeworfen:
    Nötigung (Par. 240 StGB),
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Par 315 b StGB),
    Beleidung (Par. 185 StGB).


    Die Gegenseite wirft meinem Kumpel vor, dass sie wegen ihm auf 120 km/h hätte abbremsen müssen, dass er die Bremse angetippt hätte und dass er einen Vogel gezeigt hätte.


    Mein Kumpel sagt, dass er nichts von diesen Dingen gemacht habe und seine Frau bestätigt ihn auch.
    Im Gegenzug hat der andere Verkehrsteinehmer zwei Zeugen für dessen Aussage.


    An dieser Stelle muss ich sagen, dass mein Kumpel schon mit 7 Punkten belastet ist.
    Allerdings war er derjenige, der die Anzeige eingeleitet hatte.
    Der andere hat auf jeden Fall eine Racheanzeige gemacht.


    Er hat sich schriftlich zu dieser Beschuldigung geäußert und möchte jetzt zusätzlich noch einen Anwalt nehmen.


    Jetzt zu meiner Frage?


    Mit was für Konsequenzen müssen die beide Parteien rechnen, wenn es zur Veruteilung kommt.
    Oder kommt es überhaupt zu Verurteilung, da es Aussage gegen Aussage steht.


    Mit freundlichen Grüßen
    newage_02

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  • Ich hatte mal einen Schwager, dessen Schwester hatten einen Nachbarn, dem soetwas auch schon mal passiert ist...


    Aussage gegen Aussage steht es hier formal nicht, da Zeugen benannt werden können. Wie glaubwürdig diese sind, wird sich jedoch erst bei einer möglichen Verhandlung beurteilen lassen.


    Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als Dir einen Anwalt zu suchen (wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommen wird). Dem Anwalt würde ich die Sache dann so schildern, wie sie abgelaufen ist. Wenn die Zeugen "gekauft" sind, ist es meistens ziemlich einfach, diese als unglaubwürdig auffliegen zu lassen, da sie von der Gegenpartei nicht mit allen Einzelheiten versorgt wurden. Schon bei der Frage nach der Beschreibung des Wagens oder des Tatherganges kommen die ins Schleudern.


    Ansonsten gilt: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


    Viele Grüße!
    J

  • Ich würde es drauf ankommen lassen. Wenn du seriös und vernünftig auftrittst, kann es gut gehen. Die Frage ist nur ob die Gegenseite rausbekommt ob du bzw. dein Kumpel Punkte hat. Das würde nämlich, je nach Richter, ziemlich blöd ausschauen, auch wenn es mit der Sache wohl nix zu tun hat.


    Ich vermute derjenige möchte einfach nur die Gegenseite, in dem Fall dich, beeinflussen die Anzeige ggf. zurückziehen.

  • Anwalt! dein kumpel hätte am besten selbst gar nicht antworten sollen, sondern das gleich den anwalt erledigen lassen sollen.

  • Wie gesagt, einen Anwalt will er jetzt auf jeden Fall hinzunehmen.
    Anzeige zurückziehen will er auf keinen Fall.
    Ich glaube auch nicht mehr, dass das möglich wäre.
    Genauso wie die Gegenanzeige bereits wohl auch gegen meinen Kumpel läuft.


    Andererseits ärgert es meinen Kumpel schon, dass er vermutlich unschuldig, sich trotzdem ins Knie geschossen hat.

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  • Zitat

    Original geschrieben von newage_02
    Andererseits ärgert es meinen Kumpel schon, dass er vermutlich unschuldig, sich trotzdem ins Knie geschossen hat.


    Wie wusste schon Wilhelm Busch:


    Was Du nicht willst, das man Dir tu',
    das füg' auch keinem andern zu.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Lt. einer Landgerichtsentscheidung (bitte google mal selber) erfüllt das bloße "Antippen" des Bremspedals den Tatbestand der Nötigung nicht.


    Die Frage ist auch, woher dein Kumpel die 7 Punkte kassiert hat. Wenn das wegen ähnlicher Aktionen war, ist die Frage wem der Richter wohl eher glaubt...


    Gruß,
    Sebi

  • Die sieben Punkte hat er wegen zweier Rotlichtverstöße, habe nochmal gerade mit ihm gesprochen.
    Angeblich hat er auch nicht einmal die Bremse angetippt.

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  • Hallo,


    wenn es zu einer Gegenanzeige kommt, dann sind es zwei Fälle, dass heißt das auch zwei Akten angelegt werden, in dem jeder als Angeklagter geführt wird.


    Es sei denn, die Vefahren werden miteinander verbunden.


    Bei diesem Sachverhalt werden automatisch Auskünfte aus dem BZR (bundeszentralregister) und VZR (verkehrszentralregister) eingeholt, wobei dann die Rotlichtverstöße natürlich mit drin sind. Der Anwalt hat ja das Recht auf Akteneinsicht mit BZR und VZR Auszug.


    Der Richter (oder die Richterin) berücksichtigt natürlich bei der Urteilsfindung die Auskünfte aus dem BZR und VZR, in wie weit die darin eingetragenen Delikte einschlägiger Natur sind, d.h. wenn man schon mehrmals wegen gleicher Sachen aufgefallen ist, dann siehts schon schlechter aus.


    Schönen Abend

  • Vielen Dank,
    ich denke es wird meinem Kumpel interessieren.

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