Hallo,
ich habe mal eine Frage?
Im Oktober ereignete sich folgendes mit einem Kumpel von mir und seiner Frau?
Er fuhr auf der Autobahn und wurde massiv von einem Drängler bedrängt.
Seiner Schilderung nach fuhr er die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf dieser Autobahn und überholte die ganze Zeit eine LKW-Kolonne, die mit dichten Abstand fuhr.
Nach ca einem km,nachdem er die Kolonne überholt hatte, gab er die Spur sofort frei.
Nach diesem Vorfall stattete er Anzeige gegen den Drängler.
Jetzt kam ein Schreiben von der Polizei, dass die Gegenseite aufgrund seiner Anzeige, eine Gegenanzeige erstatte.
Dabei wird meinem Kumpel folgendes vorgeworfen:
Nötigung (Par. 240 StGB),
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Par 315 b StGB),
Beleidung (Par. 185 StGB).
Die Gegenseite wirft meinem Kumpel vor, dass sie wegen ihm auf 120 km/h hätte abbremsen müssen, dass er die Bremse angetippt hätte und dass er einen Vogel gezeigt hätte.
Mein Kumpel sagt, dass er nichts von diesen Dingen gemacht habe und seine Frau bestätigt ihn auch.
Im Gegenzug hat der andere Verkehrsteinehmer zwei Zeugen für dessen Aussage.
An dieser Stelle muss ich sagen, dass mein Kumpel schon mit 7 Punkten belastet ist.
Allerdings war er derjenige, der die Anzeige eingeleitet hatte.
Der andere hat auf jeden Fall eine Racheanzeige gemacht.
Er hat sich schriftlich zu dieser Beschuldigung geäußert und möchte jetzt zusätzlich noch einen Anwalt nehmen.
Jetzt zu meiner Frage?
Mit was für Konsequenzen müssen die beide Parteien rechnen, wenn es zur Veruteilung kommt.
Oder kommt es überhaupt zu Verurteilung, da es Aussage gegen Aussage steht.
Mit freundlichen Grüßen
newage_02