ich argumentiere in einem solchen Fall mit "schweren Akten mit datengeschütztem Inhalt"
Viel Erfolg!
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ich argumentiere in einem solchen Fall mit "schweren Akten mit datengeschütztem Inhalt"
Viel Erfolg!
Mich hat unser Dorfhilfscherrif aufgeschrieben, weil ich direkt vor der Bank geparkt hatte, weil ich das Fahrzeug verlassen musste um an den Geldautomaten zu kommen. Kostenpunkt: 15,-- Euro. :eek:
Das Agument mit "Beladen" ist mir nicht in den Sinngekommen. Hätte die Scheine besser in den Kofferraum gelegt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang halt der Unterschied zwischen Halten und Parken. Karsten26 hat den Unterschied ja richtig dargelegt.
Allerdings glaube ich kaum, daß man Dir wegen des Parkens im Halteverbot ein Bußgeld auferlegt hat. Vielmehr wird man Dir wahrscheinlich ein Verwarngeld angeboten haben. Wenn Du das Verwarngeld (Strafe <35 Euro) bereits bezahlt hast, ist der Zug für Dich sowieso schon abgefahren.
Viele Grüße!
J
ZitatWichtig ist in diesem Zusammenhang halt der Unterschied zwischen Halten und Parken. Karsten26 hat den Unterschied ja richtig dargelegt.
Demnach habe ich ja geparkt.
Also die Polizei verlangte gestern vor Ort kein Geld. Bekomme die Rechnung per Post.
Zitatich argumentiere in einem solchen Fall mit "schweren Akten mit datengeschütztem Inhalt"
In meinem Fall nicht ganz zutreffend. Habe ein Dokument vom Heizungsablesedienst reingebracht und mein Plan abgeholt :).
Ich sehe es ja ein, das ich geparkt habe, auch wenn es wirklich nur ne Minute war. Das Büro ist 10 Meter entfernt und ich konnte das Auto aus dem Büro nicht sehen. Echt ärgerlich wenn man deswegen 35€ bezahlen müsste.
Re: Eingeschränktes Halteverbot
ZitatOriginal geschrieben von N°5
... Ergebnis: Die Person bekommt jetzt n Brief von der Polizei, dass sie mich angedischt hat und ich bekomme halt n Bußgeld, dass ich im eingeschränkten Halteverbot stand.
Es könnte auch noch schlimmer kommen,
der "Anditscher" könnte behaupten, dass das nicht passiert wäre, wenn Du nicht
?verbotenerweise? dort gestanden hättest
und darum musst Du für den Dir entstandenen Schaden selbst haften.
ZitatOriginal geschrieben von N°5
Echt ärgerlich wenn man deswegen 35€ bezahlen müsste.
Es sind - wie Hightower auch schon spüren mußte - "nur" 15 Euro...
Ich habe auch schon einige Knöllchen dieser Sorte zahlen müssen, da auf diversen Straßen hier auf kompletter Länge eingeschränktes Halteverbot gilt...
MTT
Re: Re: Eingeschränktes Halteverbot
ZitatOriginal geschrieben von .me
Es könnte auch noch schlimmer kommen,
der "Anditscher" könnte behaupten, dass das nicht passiert wäre, wenn Du nicht
?verbotenerweise? dort gestanden hättest
und darum musst Du für den Dir entstandenen Schaden selbst haften.
Das ist so nicht richtig, der Unfallverursacher hat sich nicht richtig verhalten, da er, bei welchem Manöver auch immer, einen Fremdschaden an einem im Straßenverkehr ruhenden Fahrzeug verursacht hat. Dabei ist es für das Schadensereignis unerheblich, dass sich der Fahrer des ruhenden Fahrzeuges falsch verhalten hat. Er konnte ja den Schaden von sich aus nicht abwenden.
Daher bekommt dieser ja auch sein (un)gerechtes Bußgeld ist aber am Schaden absolut nicht zu beteiligen.
Anders wäre es mit mindestens 25% Mitschuld z.B. möglich: Du bleibst auf der Straße / Autobahn an einer unübersichtlichen Stelle liegen und vergisst mit dem Warndreieck und zusätzlich auch mit Handzeichen die Gefahrenstelle abzusichern und es passiert einem Unbeteiligten dadurch ein Unfall.
Aber in dem hier vorliegenden Fall: hat denn der Unfallverursacher versucht abzuhauen? Dann gibt es ja gegen ihn ein Strafverfahren, wenn Dein Chef den Versuch bestätigen kann, denn auchg der Versuch ist strafbar.
Peter
Re: Re: Re: Eingeschränktes Halteverbot
ZitatOriginal geschrieben von flypg
Aber in dem hier vorliegenden Fall: hat denn der Unfallverursacher versucht abzuhauen? Dann gibt es ja gegen ihn ein Strafverfahren, wenn Dein Chef den Versuch bestätigen kann, denn auchg der Versuch ist strafbar.
Peter
Nein, die Frau hat es gar nicht bemerkt, dass sie den Wagen angefahren hat. Sie wollte weiterfahren. Mein Chef hat sie angehalten.
Habe heute den Brief bekommen: Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00€! :mad:.
Es heißt: "Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) und behinderten (Behinderung des 01) dadurch andere."
Was bedeutet "Behinderung des 01"?
Kann man sagen, dass ich die Frau "behindert" habe? Sie berührte ja den Wagen ich stand. Irgendwie fühle ich mich total doof. Erstens die Frau kam mit dem Wagen an meinem ran, es war jedoch gar nix zu sehen, der Spalt seitlich zwischen Stoßstange und Kotflügel wurde vll. um 1-2mm größer als zuvor, sieht man mit bloßem Auge kaum, jedoch musste gleich die Polizei angerufen werden . Die Polizei kam nach 1:30 Stunden, fragte bisschen nach und ging wieder.
Ich sollte das Auto zur Leasingsstelle bringen um den Wagen prüfen zu lassen. Der Prüfer sagte, dass da nix ist und alles in Ordnung ist.
Re: Re: Eingeschränktes Halteverbot
ZitatOriginal geschrieben von .me
Es könnte auch noch schlimmer kommen,
der "Anditscher" könnte behaupten, dass das nicht passiert wäre, wenn Du nicht
?verbotenerweise? dort gestanden hättest
und darum musst Du für den Dir entstandenen Schaden selbst haften.
Das ist absolut FALSCH.
Der "Anditscher" hat alle kosten zu tragen (Reparatur und evtl. Bußgelder wegen Fahrerflucht)
Der "Falschparker" bekommt ein Bußgeld wegen Falschparken!
Kollege stand mal im absoluten Halteverbort und nen Sattelschlepper hat seinen Golf beiseite geschoben :p (beim rangieren)
Kollege: Bußgeld wegen Falschparken
Sattelschlepper-Fahrer: trug volle Reparaturkosten
Re: Re: Eingeschränktes Halteverbot
ZitatOriginal geschrieben von .me
Es könnte auch noch schlimmer kommen,
der "Anditscher" könnte behaupten, dass das nicht passiert wäre, wenn Du nicht
?verbotenerweise? dort gestanden hättest
und darum musst Du für den Dir entstandenen Schaden selbst haften.
Denke nicht, daß das so richtig ist; imo liegt eine unerlaubte Handlung i. V. m. Verkehrssicherungspflicht vor, die nach wie vor einen SE Anspruch begründet, Parkverbot hin oder her
edit: oder war's die Gefährdungshaftung?
mann, ist das lang her
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