Eingeschränktes Halteverbot

  • Hallo,


    heute hat ich n langen Tag :).
    Als ich heute mit dem Dienstwagen in einem eingeschränkten Halteverbot gehalten habe um kurz was aus dem Büro zu holen hat mich jemand beim Wenden "angeditscht". Zufällig war mein Chef daneben der mich gleich anrief und die Polizei benachrichtigte.
    Ergebnis: Die Person bekommt jetzt n Brief von der Polizei, dass sie mich angedischt hat und ich bekomme halt n Bußgeld, dass ich im eingeschränkten Halteverbot stand. Ich sagte dem Polizisten, dass mein Auto 1 min. gestanden hat -war ja auch so- jedoch meinte er, dass ich das nicht darf, da ich das Auto nicht im Blick hatte. Keine Ahnung, soweit ich weiß darf ich dort 3 min. halten, egal was ich mache oder nicht?


    Gruß
    N°5

  • google ist dein Freund ;)


    Bei nebenstehendem Zeichen (Parkverbot, juristisch: eingeschränktes Halteverbot, Zeichen 286) ist das Halten auf der Fahrbahn für mehr als 3 Minuten verboten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladevorgänge müssen ohne Verzögerung ausgeführt werden.
    Im Unterschied zum Zeichen 290 gilt das Verbot nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, auf der es aufgestellt ist. Der Geltungsbereich dieses Verbotsschildes endet automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung.
    Soll das Verbot vor der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung enden, so ist dies durch einen weißen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet.


    http://www.auto-und-verkehr.de/archiv.php?inc=wissen-parken

  • Ja, das kenne ich schon und wie ich das verstanden habe trifft auf mich keine Schuld zu, doch warum ist der Polizist anderer Meinung? :confused:

  • Doch ich denke schon, denn du hast den Wagen weder be- noch entladen. Aber die Formulierung ist auch komisch...was soll denn zum Ein- und Aussteigen bedeuten. Sprich man darf einmal um den Wagen laufen :D



    Ich denke man darf sich von dem Fahrzeug nur entfernen, wenn dieses be- oder entladen wird.

  • Ich hab im Netz noch was gefunden . Wie ich das nun begriffen habe :rolleyes:;) gilt beim Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), dass ich dort nicht länger als 3 min. parken darf und zudem muss ich im Einwirkungsbereich bleiben, also in der Lage sein, den Wagen schnellstmöglich vom eingeschränkten Halteverbot zu entfernen. Mit Einwirkungsbereich denke ich, dass ich in unmittelbarer Nähe sein und das Auto im Blickfeld haben muss. Zudem darf mich nichts daran behindern den Wagen in dieser 3 min. Frist aus diesem Bereich fortzubewegen.
    Also war ich nicht in diesem Einwirkungsbereich und muss halt Strafe bezahlen :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von N°5
    Also war ich nicht in diesem Einwirkungsbereich und muss halt Strafe bezahlen :rolleyes:


    Unsinn. Du warst NATÜRLICH im Einwirkungsbereich!!! :D:D:D:D

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • du darfst 3 bis zu drei Minuten halten wenn du dich jedoch weiter von deinem Fahrzeug entfernst (und das betreten eines Gebäudes, aus dem du keine Sichtverbundung zum Auto hast zählt da dazu...) hälst du nicht mehr, sondern du parkst. Und Parken darfst du bei diesem Schild überhaupt nicht, es heißt schließlich auch "Parkverbot".

  • und wie soll man dann be- und entladen, wenn man nicht mal die sache bis zur Haustür bringen darf?!?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von henry1313
    ...


    Bei nebenstehendem Zeichen (Parkverbot, juristisch: eingeschränktes Halteverbot, Zeichen 286) ist das Halten auf der Fahrbahn für mehr als 3 Minuten verboten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladevorgänge müssen ohne Verzögerung ausgeführt werden.
    .....

  • da du nur kurz etwas aus dem Büro holen wolltest könntest du das ganze ja als Beladevorgang titulieren... :D Ob du damit allerdings durchkommst...

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