Eingeschränktes Halteverbot

  • Hallo,


    muss wieder mal Bußgeld bezahlen :D :( :flop:


    Wie teuer ist es eigentlich wenn man Einspruch erhebt?
    Ich weiß, macht bestimmt keinen Sinn wegen Falschparken, aber wenn man als Zivi in 2 Wochen Bußgelder in Höhe von 60 € bekommt, stellt sich die Frage was man dagegen tun kann.


    Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von N°5
    [...] stellt sich die Frage was man dagegen tun kann.


    Nicht mehr im Parkverbot parken?


    Da Du ja einen " :D "-Smiley gesetzt hast, nimmst Du es ja bestimmt sportlich.


    J

  • Nein, das war ironisch, die Smilies dahinten müssten doch reichen.
    Diesmal ging es nicht anders, musste dort parken, da ich älteren, eingeschränkten Menschen beim Aussteigen helfen, sie in den Rollstuhl setzen und helfen musste. es blieb mir nix anderes übrig. mir war bewusst, dass ich auf dem Gehweg geparkt habe.
    Wie teuer ist es einen Einspruch zu erheben?

  • Zitat

    Original geschrieben von N°5
    [...] aber wenn man als Zivi in 2 Wochen Bußgelder in Höhe von 60 € bekommt, [...]


    Mir ist kein Bußgeld für ordnungswidriges Parken bekannt, das 60€ beträgt. Da würde ich gerne mal wissen, wie der Tatvorwurf lautete.


    Zitat

    Wie teuer ist es einen Einspruch zu erheben?


    Normalerweise gibts ja eigentlich nur Bußgelder. Verwarngelder wurden dann mal eingeführt, um das Verfahren vor Ort und Stelle abschließen oder zumindest verkürzen zu können, wenn Einsicht vorliegt. Ob nun wirklich Einsicht vorliegt oder nicht, ist natürlich so gut wie gar nicht nachprüfbar. Also bekommt jeder für nicht so dramatische Vergehen im Straßenverkehr erstmal ein Verwarngeld.
    Sollte dann aber gegen dieses Verwarngeld Einspruch erhoben werden, so ist dadurch anzunehmen, daß eben keine Einsicht vorliegt. Folglich wird dann direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet; per Definition sind Bußgelder höher als 35€. Wenn man also ein Ticket wegen Falschparkens zu 10€ hat, läuft man nach Einspruch Gefahr, 35€ zahlen zu müssen.


    Ich sage das nur deswegen, weil ich aus Deinem obigen Beitrag nicht erlesen kann, ob es sich um zwei Verwarngelder à 30€ oder zwei Bußgelder à 60€ handelt.


    Legst Du gegen ein Bußgeld Einspruch ein, so kommt es auf den Einzelfall an, wieviel das kostet. Die Bußgeldhöhe kann nach abgewiesenem Einspruch beibehalten, erhöht oder auch erniedrigt werden (wenn aufgrund Deiner Ausführungen zum Einspruch zwar immer noch ein Bußgeld in Betracht kommt, man aber wegen der Umstände der Meinung ist, ein niedrigeres Bußgeld würde auch ausreichen). Ziemlich sicher kommt aber eine Verwaltungsgebühr von etwa 30€ hinzu (außer im Fall des nachträglich nach unten korrigierten Bußgeldes).


    Das mit dem "ich mußte da aber parken und half kranken, gehbehinderten Leuten beim Aussteigen" ist immer so eine Sache. Ich kenne keine Polizeihostess ( :D), die dafür ein Ticket schreibt. Auch keinen Streifenpolizist. Du schreibst, daß Du Zivi bist. Ich gehe daher mal davon aus, daß es während Deiner Dienstzeit passiert ist und Du mit einem Behindertentransportwagen oder ähnlichem unterwegs warst.
    Hast Du Deine gehbehinderten Fahrgäste aussteigen lassen und bist dann weggefahren? -> Gute Karten. Zumal dann das Halten selbst im Parkverbot ausdrücklich erlaubt ist. Das weiß auch jede Polizeihostess.
    Hast Du Deine gehbehinderten Fahrgäste aussteigen lassen und bist Dir dann ein Brötchen holen gegegangen? -> Schelchte Karten.


    Um wirklich beurteilen zu können, ob ein Einspruch in Deinem Fall Sinn macht, müßte man schon genau wissen, wie es passiert ist.


    J

  • Zitat

    Mir ist kein Bußgeld für ordnungswidriges Parken bekannt, das 60€ beträgt. Da würde ich gerne mal wissen, wie der Tatvorwurf lautete.


    Sorry, dass ich das als Bußgeld bezeichnet habe. Mir war nicht klar, dass beide Bezeichnungen jeweils eine andere Bedeutung haben.
    Ich habe eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen. Das mehrmals zu verschiedenen Ordnungswidrigkeiten. Also deswegen die Summe von insgesamt 60 €. Für die jetzige von mir genannte Ordnungswidrigkeit bekam ich 15€, ich weiß kein Grund um Theater zu machen, jedoch nervig wenn man, wie gesagt noch andere Verwarnungsgelder bezahlen muss. ich bin bereit den Betrag zu entrichten. Jedoch wollte ich im Allgeimeinen wissen, was ich vll. für nächstes mal oder auch für dieses mal tun kann. Wenn du sagst, dass es keinen Sinn macht dagegen Einspruch zu erheben, da ich mit weiteren Kosten von ca. 35€ rechenen kann, dann tue ich das natürlich nicht.


    Zitat

    Das mit dem "ich mußte da aber parken und half kranken, gehbehinderten Leuten beim Aussteigen" ist immer so eine Sache. Ich kenne keine Polizeihostess ( ), die dafür ein Ticket schreibt. Auch keinen Streifenpolizist. Du schreibst, daß Du Zivi bist. Ich gehe daher mal davon aus, daß es während Deiner Dienstzeit passiert ist und Du mit einem Behindertentransportwagen oder ähnlichem unterwegs warst. Hast Du Deine gehbehinderten Fahrgäste aussteigen lassen und bist dann weggefahren? -> Gute Karten. Zumal dann das Halten selbst im Parkverbot ausdrücklich erlaubt ist. Das weiß auch jede Polizeihostess.


    Ja, korrekt, das ist in meiner Dienstzeit passiert. Auf dem Wagen ist zu erkennen, dass es eine Pflegedienst ist. Vielleicht dachte die Hostess, dass es nix zu bedeutet hat, dass ich dort stehe weil mir nix anderes blieb um die gehbehinderten passagiere abeim Aussteigen zu hlefen, wie dem auch sei. Ich habe den Gehbehinderten Fahrgästen rausgeholfen, in Rollstuhl gesetzt und zur einer kleinen Veranstaltung gebracht dort habe ich mich kurz um die gekümmert und nach 20 min war ich zurück am Auto und es war ein Knölchen dran. ich konnte nicht früher zurück zum Wagen, aber ich glaube das interessiert die Polizei in diesem Fall nicht. Keine Ahnung also, deswegen halt auch meine Frage. Wenn ich mit weiteren Kosten rechnen muss, dann bezahle ich gleich. Wenn Einspruch zu erheben für mich ohne weitere Kosten ist, dann würde ich das tun.


    Danke dir.


    Gruß
    N°5

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