ZitatOriginal geschrieben von Paparazzi
Wie sieht es eigentlich aus, wenn aus irgendeinem Grund die Portierung nicht zustande kommt. Ist man dann trotzdem 24 Monate gebunden? Sprich ist die Rufnummernportierung ein vertraglicher Bestandteil, welcher seitens des Netzbetreibers erfüllt werden muss?
Das kommt darauf an, was Du vertraglich mit Deinem neuen Netzbetreiber vereinbart hast. Konkret bei O2 sieht es so aus, daß es in MNP-Fällen drei verschiedene Aktivierungs-Varianten gibt:
- sofortige Aktivierung (mit temporärer O2-Rufnummer und nachträglicher Portierung)
- Aktivierung zum Vertragsende (nahtlose Übernahme der alten Rufnummer)
- Aktivierung unter Vorbehalt
Nur bei der letzten Variante kommt im Falle eines endgültigen Fehlschlagens der Portierung kein Mobilfunkvertrag zustande.
Achtung: bei Online-Verträgen ist generell nur die erste Variante möglich!