Nach "Sonderkündigung" Rufnummer behalten und portieren?

  • Bevor hier weiter mit gefährlichem Halbwissen und Spekulationen hantiert wird:


    Ich habe im Februar '06 zwei Verträge (o2 & E-Plus) "sondergekündigt" und konnte in beiden Fällen ohne jegliche Probleme die Rufnummern wenige Tage später portieren lassen.


    Und ja, selbstverständlich kann man einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen, da eine Sonderkündigung letztlich immer auch im gegenseitigen Einvernehmen geschieht. Die Begründung für die SoKü in den beiden o. g. Fällen: keine UMTS-Versorgung (o2) am neuen Wohnort und mehrmonatiger Auslandsaufenthalt (E-Plus). Ich war selbst überrascht wie kulant beide Netzbetreiber waren. Es kommt halt immer auf die Begründung an...

  • Wegen der anhaltenden UMTS-Störungen in Tübingen (siehe: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=226573)werde auch ich das Vertragsverhältnis durch Rücktritt gem. § 323 I BGB vorzeitig beenden, sobald die per Einschreiben gesetzte zweiwöchige Frist am 2. Februar 2007 fruchtlos endet.
    Da auch ich anschließend eine Portierung anstrebe, werde ich dann von meinen Erfahrungen berichten.
    Ein Anspruch auf Rufnummermitnahme besteht zweifelsfrei. Fraglich ist einzig das Gebahren seitens eplus, aber notfalls werde ich mit einem befreundeten Rechtsanwalt Feststellungklage (bzgl. der Wirksamkeit der Kündigung) einreichen. Als Jurastudent gehe ich berufsvorbereitend einer solchen Konfrontation natürlich nicht aus dem Wege. ;-)

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Re: Re: Nach "Sonderkündigung" Rufnummer behalten und portieren?


    Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Glaube kaum, dass dich ein anderer Netzbetreiber nehmen wird (ausgenommen Prepaid).... daher, wieso willst Du dann portieren?


    Wieso soll nach einer SoKü kein anderer Netzbetreiber einen mehr nehmen... Die erfahren doch noch nicht einmal was von einer SoKü.

  • Wenn die SOKÜ aufgrund von Nichtzahlung erfolgt wird es jeder neue Netzbetreiber mitkriegen..Und dankend ablehnen :D

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Es besteht tatsächlich die Gefahr, daß der außerordentlich gekündigte Anbieter Wirtschaftsauskunfteien oder den FFPs (fraud prevention pools) einen Negativvermerk übermittelt. Das wird aber in der Regel nur geschehen, wenn die Kündigung nicht anerkannt wird. Dann wird aber konsequenterweise auch die Portierung nicht freigegeben.
    Insofern kann dieser Fall nicht eintreten.
    Im übrigen besteht natürlich im Falle einer rechtmäßigen Kündigung Anspruch auf Löschung etwaiger Negativvermerke. Meines Erachtens stellen diese dann auch eine Kreditgefährdung und womöglich eine strafrechtliche relevante Verleumdung dar.
    Vielleicht kann diesbezüglich auch Herr Rechtsanwalt Fries seine Würdigung mitteilen.

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    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Wenn die SOKÜ aufgrund von Nichtzahlung erfolgt wird es jeder neue Netzbetreiber mitkriegen..Und dankend ablehnen :D


    Danke

  • Re: Re: Re: Nach "Sonderkündigung" Rufnummer behalten und portieren?


    Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Wieso soll nach einer SoKü kein anderer Netzbetreiber einen mehr nehmen... Die erfahren doch noch nicht einmal was von einer SoKü.


    Bei einer Kündigung seitens des Anbieters schon, und darum geht es in diesem Thread...

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Im übrigen besteht natürlich im Falle einer rechtmäßigen Kündigung Anspruch auf Löschung etwaiger Negativvermerke. Meines Erachtens stellen diese dann auch eine Kreditgefährdung und womöglich eine strafrechtliche relevante Verleumdung dar.
    Vielleicht kann diesbezüglich auch Herr Rechtsanwalt Fries seine Würdigung mitteilen.


    Nicht nur ein Löschungsanspruch. Der unbegründete Eintrag eines Negativmerkmales bei der SCHUFA oder anderen Kreditauskunftsdiensten ist rechtswidrig und kann u.U. Schadensersatzansprüche des Betroffenen auslösen, wenn ihm hierdurch wirtschaftliche Nachteile entstanden sind.
    Insbesondere die Durchsetzung des Löschungsanspruches auf dem Rechtswege kann natürlich einige Zeit dauern, meines Wissens ist es aber zumindest bei der SCHUFA so, daß die entsprechenden Merkmale für die Dauer des Verfahrens gesperrt, also Vertragspartnern nicht mitgeteilt werden.


    Sollte ein SCHUFA-Eintrag angedroht werden, hilft eventuell auch die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung. Dies führt aufgrund der gravierenden Folgen eines Eintrags meist zunächst zum Erfolg.


    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Bei einer Kündigung seitens des Anbieters schon, und darum geht es in diesem Thread...


    Das läßt sich aus dem Posting des Threaderstellers aber nicht eindeutig erkennen.

  • In meinem Fall ist es so dass ich den Vertrag aufgrund verschiedener Probleme (Abrechnungen falsch, Vereinbarungen nicht eingehalten etc.) kündige. Momentan liegt noch alles in der Entscheidungsphase, d.h. es wird noch gestritten. Sollte E-Plus eine MNP blockieren, dann werde ich sämtliche INstanzen durchziehen um meine Rufnummer zurückzubekommen, da ich diese schon 10 Jahre nutze und diese wahrscheinlich einen sehr sehr sehr hohen Wert hat und ich schon allein deswegen alles Menschenmögliche unternehmen werde ;)

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