Nach "Sonderkündigung" Rufnummer behalten und portieren?

  • Ich behaupte ja auch nur, daß ich es nicht genau weiß!


    RA Fries:
    Ja, ist mir wohl bekannt.
    Jimmythebob:
    Aber warum sollte ich ausgerechnet dir glauben?
    Gib mir ein stichhaltiges Argument außer, daß es eben so ist, und ich werde es gern tun!
    Gibt es einen Präzedenzfall o.ä.? Oder vertrittst du eine Meinung? Wie gesagt, ich bin gern offen für fundierte Beiträge.


    Im übrigen bedeutet nicht einmal die Tatsache, daß jemand Anwalt ist, automatisch auch, daß dieser Recht hat.
    Das würde sonst nämlich das Führen von Prozessen unsinnig machen.
    Von daher ist ein Gesetzestext auch kein Beleg. Den kennt die Gegenseite nämlich auch.

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer

    Fakt ist aber, der Anwalt kostet Geld.
    Die Frage ist am Ende nur, wer ihn bezahlt...


    Die Schlichtungsstelle der BNetzA nicht.



    Hierbei gings übrigens um die offensichtlich insolvente Econo Deutschland GmbH, die sich aus dem Staub gemacht hat. Neben Geld krieg ich noch Rufnummern von denen.

    MfG,
    Karl




    Geändert von rannseier am 31.11.2005 um 32:69

  • Tja, bei Rechtsstreitigkeiten werden sich immer beide Parteien auf Gesetzesnormen berufen.


    Letztlich gibt es aber in den meisten Fällen immer eine Partei, die trotz einer Gestzesnorm das Nachsehen hat.


    Diese Diskussion führt aber zu nichts, daher stelle ich für mich fest, daß es einen $ 46 TKG gibt, und AGBs der Netzbetreiber, und im Streitfall mehrere Instanzen die Recht sprechen.


    Das Urteil des letzten Gliedes der Instanzen ist jenes, welche ich als verbindlich ansehe.
    Da gibt es genügend Beispiele, in denen sich so mancher über so manches wunderte.
    Keineswegs bestreite ich allerdings, daß ein Urteil so aussehen könnte, wie jimmythebob es hier vermutet.

  • und wie schaut das ganze aus wenn sich der Vertragspartner der die Nummer portieren will beispielsweise selbst des vertragsbruchs schuldig gemacht hat und der Netzbetreiber den Vertrag aufgrund dieser Vertragsverletzung kündigt.


    Konkret, der Kd. zahlt seine RG nicht mehr, wird vom Netzbetreiber gekündigt mit den entsprechenden Kosten für vorzeitige Vertragsbeendigung.....


    Ich denke hier hat der Kd. kein Recht auf MNP ?


    Gruß
    Bengt

  • Das ganze ist doch eher ein praktisches Problem:


    Wenn ich eine (berechtigte) Sonderkündigung ausspreche, der Provider diese aber nicht anerkennt, brauche ich doch schon eine neue Nummer, während die Rechtmäßigkeit der Sonderkündigung doch noch gar nicht geklärt ist.


    Ich kann ja schlecht den Abbuchungen des Providers widersprechen, wenn ich - trotz der Kündigung - munter weitertelefoniere.

  • § 46 TKV
    Rufnummernübertragbarkeit


    (1) Betreiber öffentlich zugänglicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:


    1. im Falle geographisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und
    2.im Fall nicht geographisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.


    (2) Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit müssen sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit entsprechend Absatz 1 beibehalten können.



    Von einem Einbehaltungsrecht der Nummer aus Rache, weil der Kunde das Ende des Vertrages selbst herbeigeführt hat, steht dort nichts.
    Allerdings stellt sich in einem solchen Fall die Frage, welcher neuer Anbieter ihn denn aufnimmt; die Schufaauskünft dürfte nämlich nicht so nett ausfallen.

  • Bei einer berechtigten Sonderkündigung hat bei der SchuFa gar nix zu stehen...


    Aber was nützt mir der Anspruch auf Mitnahme einer Nummer, wenn ich bis dahin schon lange eine andere neue gebraucht habe?

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Bei einer berechtigten Sonderkündigung hat bei der SchuFa gar nix zu stehen...


    Aber was nützt mir der Anspruch auf Mitnahme einer Nummer, wenn ich bis dahin schon lange eine andere neue gebraucht habe?


    Du kannst bei einigen Anbietern die Rufnummer ja auch nachträglich in einen Vertrag hineinportieren. Insofern kann es dir auch dann schon was bringen ...

  • Re: Nach "Sonderkündigung" Rufnummer behalten und portieren?


    Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Hallo Zusammen,


    hab im mom ziemlichen Ärger mit meinem Provider E-Plus/BASE und es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen das E-Plus den Vertrag freiwllig beendet, kann ich in einem solchen Fall die Rufnummer noch portieren?


    Glaube kaum, dass dich ein anderer Netzbetreiber nehmen wird (ausgenommen Prepaid).... daher, wieso willst Du dann portieren?

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