Hallo Zusammen,
hab im mom ziemlichen Ärger mit meinem Provider E-Plus/BASE und es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen das E-Plus den Vertrag freiwllig beendet, kann ich in einem solchen Fall die Rufnummer noch portieren?
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Hallo Zusammen,
hab im mom ziemlichen Ärger mit meinem Provider E-Plus/BASE und es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen das E-Plus den Vertrag freiwllig beendet, kann ich in einem solchen Fall die Rufnummer noch portieren?
Nein Normal nicht!
Ich würde es einfach probieren. Eine Portierung kann ja bis zu einem Monat nach Deaktivierung des Vertrages beim neuen Anbieter beantragt werden.
Und ich sehe da eigentlich keinen Grund warum das bei einer Sonderkündigung nicht gehen soll.
ZitatOriginal geschrieben von flomm
Und ich sehe da eigentlich keinen Grund warum das bei einer Sonderkündigung nicht gehen soll.
Man bekommt keine Nummer freigabe bei einer Sonderkündigung.
Ob diese Praxis rechtmäßig ist, wäre allerdings zu überprüfen. Ich habe da durchaus meine Zweifel. Eine außerordentliche Kündigung macht man ja nicht einfach mal so, sondern in der Regel aus gutem Grunde. Der Verlust der Rufnummer würde den Kunden hier unangemessen benachteiligen.
Ich habe keine Ahnung, ob die Aussage von HandyFreak9999 zutrifft, aber sollte sich der alte Anbieter tatsächlich weigern, die Rufnummer freizugeben, würde ich das ganze sehr gerne mal juristisch überprüfen lassen...
Was für ein Blödsinn. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Nummern freizugeben. Einfach die Bestätigung der Beendigung des Vertrages dem neuen Anbieter zeigen und gut ist.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Nummern freizugeben.
Exakt. Von einer Beschränkung auf reguläre Kündigungen ist im TKG keine Rede.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Was für ein Blödsinn. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Nummern freizugeben. Einfach die Bestätigung der Beendigung des Vertrages dem neuen Anbieter zeigen und gut ist.
FALSCH bei einer Sonderkündigung ist der Netzbeteiber nicht dazu verpflichtet die Nummer frei zu geben!
Nur wenn E+ die Kündigung anerkennt oder die Kündigung von E+ ausgesprochen wird kannst du die Nummer behalten
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. E-plus muss gar nichts "anerkennen". Zur Not entscheidet ein Gericht über die Kündigung und spätestens dann ist die Nummer frei.
ZitatOriginal geschrieben von HandyFreak9999
FALSCH bei einer Sonderkündigung ist der Netzbeteiber nicht dazu verpflichtet die Nummer frei zu geben!
Schmarrn.
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