• Hab mal eine Frage ... es steht jetzt bei mir eine Wandlung an!Mein K750i muss ich jetzt zum 3 mal zu ThePhoneHouse einschicken (bzw Selectric)!Es sind alle vorraussetzungen gegeben!Erster Tausch innerhalb von 6 Monaten, alle Tauschbelege, Zubehör komplett vorhanden!


    Wie ist eigentlich die Rechtliche Grundlage?


    Laut Phonehouse bedeutet Wandlung nur das ich ein neues K750i bekomme!


    Irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen zumal ich jetzt bei Vodafone Arbeite und dort Wandlung einen kompletten Tausch eines Geräts bedeutet!Wenn man vei VF eine Wandlung beauftragt kann man sich ein Gerät aussuchen was im Aktuellen Tarif zum Preis angeboten wird was man damals bezahlt hat!


    Sprich du hast ein Gerät für einen Euro gekauft kannst du dir jetzt auch ein Gerät für einen Euro aussuchen!Willst du ein anderes Gerät haben musst du halt die Differenz zahlen!


    Ich habe bei PhoneHouse einen Tarif wo man 15 Euro Mindestumsatz hat!Diesen Tarif gibt es mittlerweile bei PH nicht mehr! Es gibt aber einen vergleichbaren (SMS TELEFONIE USW Preislich gleich ... Mindestumsatz 14.95 Euro) Dazu das K800i für einen Euro!


    Nur PH sagt nene sie bekommen ein neues K750i! Was nun wenn ich aber sage ich will das k750i nicht mehr haben weil es qualitativ nicht das verspricht was die Werbung sagt!


    Hab ich keine Chance?
    Gibts nicht irgendwie eine Rechtliche Grundlage bezüglich Wandlung?


    Hoffe jemand kann mir helfen bei dem was ich nun machen soll!?!

  • Vorrangige Rechte:


    1. Minderung am Preis
    2. Reparatur


    Wenn die Reparatur 2x fehlschlägt, hast du das Recht:


    a) vom Vertrag zurückzutreten
    b) dir ein neues Gerät rauszusuchen
    c) ...

  • Re: Wandlung


    Zitat

    Original geschrieben von Mzee
    Mein K750i muss ich jetzt zum 3 mal zu ThePhoneHouse einschicken (bzw Selectric)!


    Hab gerade gedacht, was jetzt wohl TM1 dazu sagen wird... *grübel* ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Mzee
    Wie ist eigentlich die Rechtliche Grundlage?


    Apropros...Da fragen wir doch gleich mal unser wandelndes Gesetzbuch TM1... :D


    SCNR

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Re: Re: Wandlung



    Du outest Dich als nicht ernstzunehmenden Clown.
    Zum Glück haben wir eine objektive und maßgebliche Instanz, die das problemlos und eindeutig für uns klärt: Das Bürgerliche Gesetzbuch.
    Dort kann jeder - und Du solltest das auch unbedingt tun - nachlesen wieviele Nachbesserungsversuche dem Kunden zuzumuten sind. Die Formulierung in §440 BGB ist an Eindeutigkeit nur für den nicht zu verstehen der nicht bis Drei zählen kann:
    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
    Was es da noch zu diskutieren gibt verstehe ich nicht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • siehe anderer Thread :rolleyes:


    *und auch gleich mal die Ignorierliste bearbeitet...*


    und nun wieder BTT

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • [small]Gepostet via WAP (Palm680/RC1 Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6.0; Windows 98; PalmSource/Palm-D053; Blazer/4.5) 16;320x320)[/small]


    Danke für die Stellungnahme, und Gottseidank dass es hier noch andere Juristen gibt :)


    Denn die Mission lautet, den Leuten endlich und ein für allemal klar zu machen, dass es eine Wandlung seit dem 01.01.2002 nicht mehr gibt.


    In einem Markt wie dem Mobilfunkmarkt würde ich sogar die Ansicht vertreten, dass dem Kunden auch bereits nach einer erfolglosen Reparatur eine Neulieferung und im Falle eines Fehlschlags derselben der wahlweise Rücktritt zugestanden werden kann. Denn für die Händler macht die Reparatur vs. Neulieferung keinen Unterschied, monetär ebensowenig wie beim Aufwand. Da spreche ich aus Erfahrung :)
    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

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