Keine Ahnung was es ganau ist.
Hab mein Handy immer in einer Tasche von Raedan transportiert und fast garnicht in in der Hosentasche.
Bei mir und drei weiteren Bekannten sind die Joystick-Probleme bereits nach 2-3 Monaten aufgetreten.
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Keine Ahnung was es ganau ist.
Hab mein Handy immer in einer Tasche von Raedan transportiert und fast garnicht in in der Hosentasche.
Bei mir und drei weiteren Bekannten sind die Joystick-Probleme bereits nach 2-3 Monaten aufgetreten.
Auch beim K750i hatten ja viele Joystick-Probleme, bei zwei Exemplaren (privat/Dienst) absolut kein Stress.
Vielleicht habe ich ja Glück , aber ich kann echt nicht meckern, beim K750i wie beim K800i.
Guten Tag zusammen!
Also...ansich stört mich das mit der schiefen Tastatur nicht besonders, da's im Milimeterbereich ist... aber sie funktioniert halt nicht-und zwar gar nicht...
Das ich den Fehler immer wieder sehen "will" stimmt auch nicht... schließlich haben zig Leute, die ich kenne (samt meiner Freundin...) das K800i und da sitzt alles so wie es sein soll... Und, dass das Handy sich nicht einschalten lässt kann ich mir ja schlecht einbilden...
Bekomme ja auch jedes mal ein anderes geschickt (komplett!), da ich's immer telefonisch bestelle-mit Wandlung hat das also nichts zu tun...-hab 14-Tage Rückgaberecht...
Laut einer erzählfreudigen Dame bei O2 bin ich damit auch nicht der einzige, sondern das (kaputte Tastatur und Telefon ohne Funktion) ist im Moment massig so...!
Auf meine Frage, warum man denn nicht vor Versand mal die Funktion des Handy's überprüft sagte sie bloß, dass sie gerne würde, aber nicht könne...-hmmm...
Werde jetzt das FÜNFTE bestellen und mal abwarten was denn kommt...
ZitatOriginal geschrieben von TM1
Das ist falsch: Bereits beim max. zweiten erfolglosen Reparaturversuch darf der Händler eine Wandlung nicht mehr verweigern - dabei ist es egal ob derselbe oder ein anderer Fehler nicht behoben wurde.
Unfug. Es muß dreimal der selbe Fehler sein - oder meinst du, Firmen vie "avarto" oder "CSS" handeln da einstimmig (!) nach eigenem Ermessen und sagen das einfach nur so?
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Unfug. Es muß dreimal der selbe Fehler sein - oder meinst du, Firmen vie "avarto" oder "CSS" handeln da einstimmig (!) nach eigenem Ermessen und sagen das einfach nur so?
Was irgendwelche Hinterhofbuden machen ist mir wurscht - ich halte mich lieber an geltendes Recht. Und das besagt, dass meine Aussage richtig ist. Konkret muss man natürlich noch richtigstellen dass es keine "Wandlung" mehr im Gesetzestext gibt, sondern einen "Rücktritt". Im Ergebnis dasselbe. Das mehr als 2 (und damit eben nicht 3) Nachbesserungen in der Regel entweder als fehlgeschlagen (derselbe Fehler) oder als unzumutbar (immer andere Fehler) anzusehen sind ergibt sich aus §440BGB.
Oh-oh, dann gebe ich ja an die Kunden ungesetzliches weiter! Na, wenn mir das mal nicht zum Verhängnis wird...wo mir das doch 2 der größten Distributoren und Servicereparaturfirmen in Deutschland sagen...
Da muß ich mich ja schon mal nach nem neuen Job umsehen...
Aber wie gut, das ich dann jemanden wie dich habe, der sich damit auskennt und mir aus so einer Sache raushilft.
PS: lies mal den Thread "Wandlung" von User "Mzee" - da steht es auch nochmal: Selectric (natürlich auch einer der ganz Kleinen... ) verlangt 3 maliges einsenden. Und erst dann machen sie ne Wandlung. Was das Recht besagt, weiß ich nicht - aber da kennst du dich ja bestens aus. Auf jeden Fall ist es definitiv so, das erst (ok, sagen wir: bei einigen "kleinen" Firmen...) nach dem dritten Einsenden getauscht/gewandelt wird.
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Was das Recht besagt, weiß ich nicht
Das scheint wohl so zu sein.
Zitat
Auf jeden Fall ist es definitiv so, das erst (ok, sagen wir: bei einigen "kleinen" Firmen...) nach dem dritten Einsenden getauscht/gewandelt wird.
Dass viele Firmen (unwissende) Kunden über ihre Rechte täuschen und Dinge verlangen die so rechtlich nicht haltbar sind, ist eine Tatsache die ich nicht bezweifle.
Zum Glück ist das BGB unbeugsam und das Maß der Dinge - Du solltest mal einen Blick hinein werfen. Die §§439 und 440 sind eigentlich kaum misszuverstehen, insbesondere kann die Formulierung "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen" absolut nicht falsch verstanden werden. Oder meinst Du ernsthaft der Gesetzgeber würde nicht bis Drei zählen können?
Also lehn' dich nicht zu weit aus dem Fenster, Du bist schon am Rausfallen.
also ich finde das k800i eines der besten handys in sachen verarbeitung. haben 4 in der familie und alle zufrieden. kein knarzen. joystick top und tastatur sowieso.
3 in black, und 1 in silber
ZitatOriginal geschrieben von TM1
Also lehn' dich nicht zu weit aus dem Fenster, Du bist schon am Rausfallen.
Nun mach hier mal keine Welle. Ich gebe nur das weiter, was unsere Werkstätten sagen. Alles andere ist deren Sache. Mußt ja nicht, nur weil du mal in einem Gebiet belesen bist, mit Beleidigungen um dich werfen. Keine Toleranz, hm?
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