Gekündigter Eplus-Vertrag durch Family&Company Option versehentlich verlängert?

  • Meine Frau und ich, wir hatten 2 time&more 100 Verträge...


    8 Monate vor der Vertragsende haben wir beide Verträge gekündigt. 3 Monate nach der Kündigung haben wir die Family&Company Option aktivieren lassen. Ich musste dafür den Vertrag von meiner Frau übernehmen. Zum Dezember 2006 hätten diese Verträge deaktiviert werden sollen, laut Kündigungsbestätigung.


    Wegen der Vertragsübernahme wurde die Kündigung meiner Frau aufgehoben und der Vertrag um ein Jahr verlängert.


    Man teilte uns mit, dass ich den Übernommenen Vertrag nochmal hätte kündigen müssen, aber das steht nirgendwo in den AGB.


    Wie kann ich gegen diese ungewünschte Vertragsverlängerung vorgehen?


    Eplus ist nicht kooperativ, ich brauche Hilfe...


    Danke im Voraus für ihre Vorschläge...

  • Bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt.


    Ich kenne es nur aus dem Erb- und Mietrecht:
    Man übernimmt mit einem Vertrag alle Rechten und Pflichten.


    => die Kündigung hat in meinen Augen weiterhin Bestand. Fraglich ist nur, ob die AGB dies aushebeln können oder eben nicht.


    Google am besten mal nach einem Rechtsforum.

  • Hallo Heiko,


    Ich möchte dir für deine Hilfe danken...


    Der Kundenbetreuer sagte uns, dass laut AGB eine Kündigungspflicht besteht, konnte uns aber nicht sagen, wo das genau steht. Er wird uns sie zuschicken.


    Jetzt ist die Frage, ob sie uns einen passenden Paragraphen liefern können, weil wir schon mehr mals die uns beim Vertragsabschluss ausgehändigten AGB abgecheckt haben und nichts gefunden haben.


    Könntest du oder jemand, der die AGB von Eplus von berufswegen sehr gut kennt, sagen, ob so ein Paragraph besteht?...


    Danke, danke, danke :)


    Grüße,


    Kürsat

  • Die AGB sind auf der Rückseite des Vertrages abgedruckt bzw. auf dem Durschlag. Das hier vermerkt ist, dass ein Vertrag der Kündigung bedarf ist klar.


    Ich zweifle aber stark, dass irgendwo steht, dass sich ein gekündigter Vertrag bei Übernahme um 1 Jahr verlängert.


    Habt Ihr damals etwas unterschrieben? Wenn nicht, sehe ich schwarz für E-Plus.

  • Nein, wir haben nichts außer die Vertragsübernahme unterschrieben und in der steht nichts über eine Verlängerung des Vertrages.


    Wir werden deinem Rat folgen und mal ein Rechtsforum besuchen.


    Wenn es forschritte gibt, melden wir uns...


    Danke vielmals,


    Kürsat

  • Mit einer Vertragsübernahme wird eine Kündigung zurückgenommen und das steht auch auf dem Vertragsübernahme-Formular drauf. Da du das so unterschrieben hast wirst du wohl keine Chance haben.

  • Bei einer Vertragsübernahme übernimmt der neue Vertragspartner alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vertragspartners.


    Eine bereits ausgesprochene Kündigung wird ungültig da der alte Vertragspartner aus dem Vertrag scheidet.


    Wenn man so will, die Kündigung vorab durchgeführt.
    Es ist zwingend notwendig, dass der neue Vertragspartner bei Bedarf den Vertrag erneut kündigt.


    Man kann nicht immer davon ausgehen, dass der neue Vertragspartner weiß, dass der alte Vertragspartner den Vertrag bereits gekündigt hat.
    Selbst wenn dem so wäre, ist der Dienstleister nicht verpflichtet die Kündigung des alten Vertragspartners für den neuen Vertragspartner aufrecht zu erhalten.


    Im Prinzip schließt der neue Vertragspartner einen Vertrag mit minimierter Laufzeit ab.
    Dafür erhält er keinerlei Subvention weshalb es im Rahmen einer Übernahme auch kein Gerät oder sonstige Zugabe gibt.


    Eplus handelt hier absolut ok.
    Ihr müsst das leider so hinnehmen

  • aber gerade wenn der neue Vertragsparnter von der Kündigung weiß, wird doch eine Anfechtung durchgehen oder nicht?


    Denn so fehlt ja der Bindungswille... Inhaltsirrtum etc...


    Ich würds darauf ankommen lassen... es sei denn es steht in den Vertragsunterlagen drin.


    "Selbst wenn dem so wäre, ist der Dienstleister nicht verpflichtet die Kündigung des alten Vertragspartners für den neuen Vertragspartner aufrecht zu erhalten."


    Eine Kündigung ist immer einseitig. Und wenn ich einen Vertrag übernehme, dann komplett mit allen Modalitäten.. also auch die Laufzeit...


    Wie wäre es denn umgekehrt... gerade vorzeitig verlängert und der Vertrag läuft noch 3 Jahre.. dann würde der 3 Jahre laufen und nicht 2 weil man ja nicht davon asugehen kann, dass jeder weiß, das der 3 Jahre läuft.. ;)

  • Bindungswille ist gegeben. Man erklärt sich bereit einen Vertrag zu übernehmen und erhält diesen aus. Erklärungsirrtum scheidet ohnehin aus.


    Inhaltsirrtum? Da müsstest DU beweisen, dass bei Vertragsübernahmerklärung deine Erklärung auf der Annahme beruhte, der Vertrag würde bereits gekündigt sein.
    Aber: Selbst wenn Du eine Anfechtung durchbekommst, musst DU nach § 122 BGB den Vertrauensschaden zahlen. In diesem Fall die restliche (verlängerte) Vertragslaufzeit). Grund: E-Plus kann ja nicht in Deinen Kopf kucken und sehen was DU dir zusätzlich zu Deiner Erklärung vorstellst ...


    Sorry, rechtlich no way.


    Im Gegenteil könnte man in der Vertragsübernahmeerklärung eine konkludente Erklärung sehen, die ausgesprochene Kündigung zurückzunehmen. Wenn man Verträge übernimmt, sollte man sich halt auch immer gleich die Übernahmebedingungen vom Vertragspartner (hier E-Plus) bestätigen lassen.

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  • Also auf dem Vertragsübernahmeformular steht im Unterschriftenfeld:


    Eine eventuell bereits ausgesprochene Kündigung ziehe ich hiermit zurück.


    Hierfür muss der bisherige Bestandskunde unterschreiben.

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