Entlocken bleibt illegal, egal ob der Handyhersteller nicht mehr existiert oder Support bietet. Natürlich gibt es immer Wege, alle Handys zu entlocken (geht nicht nur bei Nokia, sondern bei allen - es kommt halt nur auf den Aufwand an). Das war es - mehr kann und darf ich hier nicht sagen, um nicht gegen die Forenregeln zu verstoßen.
T-Mobile Abverkauf BenQ Siemens
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Zitat
Original geschrieben von Scheffel
Düsseldorf-Friedrichstrasse auch negativ, die meinten, dass vor Monaten schon alle Benq-Handies abverkauft wurden...Und ein Anruf eben bei der T-Mobile-Hotline brachte auch nix, ich müsste alle T-Punkte persönlich besuchen
Falls also einer welche findet und Lust hat, mir eins mitzubringen...
Wilhelmshaven auch negativ !
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Münster hat auch Benq komplett zum Hersteller zurückgeschickt anstatt sie (weiter) abzuverkaufen.
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Wuppertal-Barmen negativ ("Die haben wir damals für 99,95 EUR abverkauft." - "Ich weiß..." - "29,95 EUR wäre aber ein Toppreis!").
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Leider nicht ganz passend, aber vielleicht hat sich ja einer der BenQ Käufer auch ein SDA II gekauft, und kann mir sagen, ob die einen Lock hat?
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Wem denn was entlocken?? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von ruffryder
Entlocken bleibt illegal, egal ob der Handyhersteller nicht mehr existiert oder Support bietet. Natürlich gibt es immer Wege, alle Handys zu entlocken (geht nicht nur bei Nokia, sondern bei allen - es kommt halt nur auf den Aufwand an). Das war es - mehr kann und darf ich hier nicht sagen, um nicht gegen die Forenregeln zu verstoßen. -
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Zitat
Original geschrieben von ruffryder
Entlocken bleibt illegal, egal ob der Handyhersteller nicht mehr existiert oder Support bietet.
Das ist so natürlich Blödsinn.Ein Lock ist eine technische Eigenschaft eines Handys. Das Entfernen des Locks kann durch zwei verschiedene rechtliche Konstrukte verboten sein. Zum einen könnte der Lock samt Laufzeit und Kosten des vorzeitigen Entfernens Bestandteil des Kaufvertrags sein. Das Entfernen des Locks würde in diesem Falle eine Verletzung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Verkäufer darstellen. Zum anderen geschieht das Entfernen von Locks i.d.R. durch Software, die das Urheberrecht des Herstellers verletzen, weil die entsprechenden Informationen durch i.d.R. verbotenes reverse engineering erhalten wurden.
Ersteres betrifft, wenn überhaupt, dann nur den Erstkäufer eines Gerätes, nicht aber z.B. jemanden, der ein gelocktes Gerät gebraucht kauft. Zweiteres betrifft alle - aber natürlich nur, solange es noch jemanden gibt, der die entsprechenden Urheberrechte hat.
Ob dies jetzt im Falle von BenQ-Siemens noch der Fall ist oder nicht, weiß ich nicht und will ich auch nicht beurteilen. Fakt ist aber dies: Angenommen, es gäbe niemanden, auf den nach der Auflösung von BenQ-Siemens in Deutschland die entsprechenden Urheberrechte übergegangen wären, dann wäre jeder, der ein solches Gerät erwirbt und dabei keine vertragliche Vereinbarung mit irgend jemandem eingeht, aus welcher sich der Lock ergeben würde, völlig legalerweise zum Entfernen des Locks berechtigt.
Das Entfernen eines Locks stellt trotz verbreiteter anderslautender Ansicht keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand dar; es geht hier ausschließlich um Zivilrecht.
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Habt die Xtra Käufer auch eine SMS bekommen, die aussagt, dass man einen Monat lang 1000 Freiminuten ins Festnetz frei hat? Ich finde dazu online nämlich nichts.
Noch eine Frage zum EF81: bekommt man den t-mobile Schriftzug auf der Rückseite entfernt?
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Zitat
Original geschrieben von delli1
Habt die Xtra Käufer auch eine SMS bekommen, die aussagt, dass man einen Monat lang 1000 Freiminuten ins Festnetz frei hat? Ich finde dazu online nämlich nichts.Ja, meine aber das galt nur am Wochenende.
Zitat
Noch eine Frage zum EF81: bekommt man den t-mobile Schriftzug auf der Rückseite entfernt?Gute Frage, vielleicht mit einem Radiergummi?
Halt uns auf dem Laufenden falls du was erreichst, wirklich stören tut es mich allerdings jetzt auch nicht.
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