Widerrufsrecht 1 Tag zu spät wahrgenommen! Chancen?

  • Hallo,


    meine Freundin hat sich unwissenderweise auf einem kostenpflichtigen Portal für Tattoo´s angemeldet! Der Hinweis war, nachdem ich mir die Seite gerade angeguckt habe, durchaus gut sichtbar! Also über die Schiene ist da wohl nix zu machen!


    Heute nacht um 0:15h, nachdem um Punkt 0:00h das Widerrufsrecht ablief, kam die Rechnung dieses Portals! Wären 8€/Monat über 2 Jahre! Sofort mit der ersten Rechnung drohen Sie mit Mahnung, Inkasso und Anzeige, .....wenn man nicht zahlt!


    Hat Sie noch irgendeine Chance da rauszukommen?


    Wäre für jeden Tipp und/oder jede Meinung dankbar!


    Gruß,
    KyleT


    P.S. Hier noch ein Link der Seite http://www.tattoo-vorlage.com

  • Über die Frist sehe ich keine Chance. Außer es wurde im Vorfeld nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen, dann hätte sie sich verlängert. Das ist aber nicht der Fall.


    Ab zum Anwalt würde ich sagen.

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Auch wenn es nicht ganz passt. Vielleicht könnte dieser Thread helfen: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=257595


    Sonst schenke Deiner Freundin doch zu Euren nächsten beiden Jahrestagen (statt romantischem Abendessen) einen Gutschein über je 96,-- Euro. Dann merkt sie, was sie für einen Mist gebaut hat. ;)

    _T_
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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von <registered>
    Ab zum Anwalt würde ich sagen.


    Was soll das bringen? Mir fällt da so direkt nichts
    auf, womit man den Vertrag anfechten könnte...


    frieder

  • Keine Ahnung. Vielleicht ist erst mir dem Versand der Bestätigungsmail ein Vertrag zu Stande gekommen. Oder das Portal kann nicht nachweisen, dass wirklich deine Freundin dort die Daten eingetippt hat. A bisserl was geht immer. Fragt den Peter Hartz.

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Auf der besagten Seite steht aber auch:

    Zitat

    Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.


    Also wenn ein Download erfolgt ist, dann ist nix mehr mit Widerruf.

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  • Zurücklehnen und nichts machen :D ... wenn es die von gewissen Betreibern ist...


    http://www.computerbetrug.de/news/060908_01.php


    Das ist deren Masche, mit massiven Einschüchterungen und Inkassodrohungen die Zahlung zu erzwingen.


    Einfach mal die betreffende Seite bei Google eingeben. Mittlerweile gibt es tausend Geschädigte und meines Wissens läuft bereits ein Ermittlungsverfahren.

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