Hallo!
Eine Frage, die wahrscheinlich überall etwas fehl am Platze ist, aber ich versuche es mal hier, da sie mir unter den Nägeln brennt.
Ich spiele mit dem Gedanken, ein Handy das ich vor einem halben Jahr durch eine Vertragsverlängerung erhalten habe, beim großen Auktionshaus mit den bunten Buchstaben zu versteigern.
Nun sind ja auf dem Gerät noch rund eineinhalb Jahre Garantie. Nun mein Problem: Die Rechnung wurde ja seinerzeit auf meinen Namen ausgestellt.
Könnte ich nun (bei etwaigen Garantieanprüchen) mit die Abwicklung dieser Ansprüche mit „hinein gezogen“ werden? Mit anderen Worten: Kann der Käufer mit einer Rechnung, die ja nicht seinen Namen trägt, die Ansprüche auch ohne den Umweg über mich geltend machen?
Werden Handys leichtgläubig/unwissend versteigert oder mache ich mir zu viele Gedanken ?
Für Hilfe wäre ich echt dankbar.