Frage zum Verkauf von Handys aus Vertragsverlängerungen

  • Hallo!


    Eine Frage, die wahrscheinlich überall etwas fehl am Platze ist, aber ich versuche es mal hier, da sie mir unter den Nägeln brennt.


    Ich spiele mit dem Gedanken, ein Handy das ich vor einem halben Jahr durch eine Vertragsverlängerung erhalten habe, beim großen Auktionshaus mit den bunten Buchstaben zu versteigern.


    Nun sind ja auf dem Gerät noch rund eineinhalb Jahre Garantie. Nun mein Problem: Die Rechnung wurde ja seinerzeit auf meinen Namen ausgestellt.
    Könnte ich nun (bei etwaigen Garantieanprüchen) mit die Abwicklung dieser Ansprüche mit „hinein gezogen“ werden? Mit anderen Worten: Kann der Käufer mit einer Rechnung, die ja nicht seinen Namen trägt, die Ansprüche auch ohne den Umweg über mich geltend machen?


    Werden Handys leichtgläubig/unwissend versteigert oder mache ich mir zu viele Gedanken ?


    Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

  • Re: Frage zum Verkauf von Handys aus Vertragsverlängerungen


    Das Handy gehört dir, du kannst damit machen was du willst.


    Gruß Dirk

    Motorola RAZR 2 V9
    Motorola V3xx black
    Apple I-Phone 3G (8GB)
    Motorola RAZR 2 V8+V8 Luxury
    Netz: T-Mobile (Combi Flat M), Congstar für Fremdnetze

  • Hi!


    Das ist soweit klar.


    Was mich interessiert ist nur die Handhabe im falle eines eventuellen Garantiefalles.
    Möchte nicht unbedingt in die Abwicklung dieser Ansprüche mit hinein gezogen werden.

  • Die Garantieabwicklung usw. läuft mit der Rechnung, das stimmt, aber welcher Name darauf steht ist völlig egal.
    Du lieferst das Handy ab und gibst beim Reparaturauftrag deinen Namen an. Die Rechnung bestätigt nur, dass überhaupt ein Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch besteht (Kaufdatum).
    Jedenfalls hab ich das schon öfters so praktiziert, wenn den an den guten Stücken aus der Bucht was dran war. :D


    Also der Verkäufer wird da nicht mit "reingezogen".


    So long


    DerHocker

    "Die Kastanien blühen. Ich nehme es zur Kenntnis, äußere mich aber nicht dazu." (Günter Eich)


    Rechtschreibung ist sexy...

  • Das hört sich doch gut an.


    Man hofft zwar immer dass kein Garantiefall eintritt, aber es wäre doch extrem nervig wegen ein paar Euro Verkaufspreis da noch die Reklamation abzuwickeln.

  • In der Regel ist in den Rechnungen auch die IMEI (Seriennummer) des Handys zu finden. Stimmt diese mit dem Handy überein, so wird die Reparatur im Garantiezeitraum kostenlos ausgeführt.


    Verkaufe solche Sachen auch immer mit Beleg und wenn ich was gebraucht kaufe, bitte ich auch um Rechnungsbeleg/OVP wenn möglich.


    Du selbst wirst bei einem Verkauf nicht zur Rechenschaft gezogen, wenn man später eine Reklamation hat.

  • Du solltest in deinem Auktionstext in jedem Fall ausdrücklich vermerken, dass der Käufer eventuelle Garantieansprüche nicht gegen Dich, sondern gegen den Rechnungsausteller bzw. den Hersteller geltend machen kann - dann bist Du auch nach neueren EU-Rechtsvorstellungen auf der sicheren Seite.

  • Desweiteren solltest du wirklich nachschauen ob das Handy, welches du verkaufen willst, wirklich 2 Jahre Garantie hat!!!!
    Wenn es nur ein Jahr hat, du gibst aber 2 Jahre an, kann man dich für Garantiefälle im zweiten Jahr haftbar machen, da "2 Jahre Garantie" Bestandteil der Auktion waren.
    Wieviel Garantie gewährt wird, kannst du auf der Herstellerseite nachlesen, oder du gibst einfach an "Hat noch Garantie", sprich ohne den genauen Zeitraum zu nennen.

  • zu unterscheiden ist noch zwischen garantie und gewährleistung.
    die garantie betrifft dich nicht.
    wenn der neue handybestitzer jedoch weitergehende ansprüche wie wandlung stellt geht es glaube ich nur über dich da dies in den bereich der gewährleistung fällt und dies den erstkäufer betrifft.


    ciao martin

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