Vorzeitige Kündigung des DSL-Anschlusses bei Wechsel möglich?

  • Hallo zusammen!


    Kann mir jemand eine konkrete Auskunft geben, wie es aussieht, wenn ich von T-Online zu einem anderen Komplettanbieter (Telefon und Internet) wechseln möchte, aber der T-DSL-Vertrag noch bis Juli 2007 läuft.


    Wenn ich meinen Telefonanschluss, ebenfalls bei Telekom, kündige, wird ja auch meine DSL-Leitung zum gleichen Zeitpunkt abgeschaltet.


    Muss ich die Kosten, die bis zum Juli 2007 für Internet anfallen, an T-Online zahlen oder nicht?! :confused:


    Bin ganz Ohr für Eure Antworten ;)

  • Hallo!


    Erstmal danke für deine Info.


    Aber wie kann das denn sein? Der T-Net-Anschluss hat ne Kündigungsfrist, so weit ich weiss, von 6 Werktagen.


    Wenn ich aber doch nur meinen T-Net-Anschluss kündigen will, wird ja auch seitens des rosa T's, der DSL-Anschluß abgeschaltet.


    Heisst also für mich, dass eine Leistung von der Telekom nicht mehr erfüllt wird und somit das ganze hinfällig ist, oder nicht?


    Weisst Du wo das in den AGB's steht, hab ich auch schon geschaut, allerdings nix gefunden...

  • Da steht aber sicherlich auch, dass du dafür Sorge zu tragen hast, dass du einen funktionierenden T-Com-Anschluss hast.


    In den AGB kannst du schön alleine wühlen :D

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Leute, schließt nicht leichtfertig Laufzeitverträge ab, wenn Ihr nicht mit den Konsequenzen leben könnt bzw. wollt. :rolleyes:


    Die AGB's der DSL-Anbieter sehen üblicherweise eine Mitwirkungspflicht des Kunden vor, nach der dieser einen geeigneten Telefonanschluss bereitzustellen hat.
    Wenn Du so etwas unterschrieben hast, dürfte der Fall doch wohl klar sein, oder?


    EDIT: flashhawk war 3/100 Sekunden schneller...

    von meinem Nokia 5110 gesendet

  • @ ford7862


    Wenn Du Deinen Telefonanschluss kündigst, entziehst Du T-Online die Möglichkeit Deinen Vertrag aufrecht zu erhalten, demnach kannst Du kündigen. Sofern es sich um ein Komplettpaket handelt, hast Du NUR einen Tarif, dann wird der zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt. Schließlich kannst Du den auch über Mitbewerber weiterhin nutzen.


    Du sprichst von Grundgebühren bis 2007, rechne damit Dir ggf. gewährte Subventionen anteilig in Rechnung gestellt werden (Hardware, Bereitstellungsentgelt)

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