[QUOTE] Original geschrieben von Andreas2107
Na, das mit dem Sonderkündigungsrecht wird in diesem Fall wohl nix. In den aktuellen AGB (Stand Oktober 2006, InfoDok 203) heißt es unter Ziffer 2.4:
Zitat:
Abweichend von Ziff 2.2 und 2.3 kann VF D2 die Preise bei Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und Dienste anderer Anbieter, zu denen VF D2 Zugang gewährt, zum Wirksamwerden der Änderung entsprechend anpassen.
Soweit ich informiert bin, ist AGB ungültig, wenn sie gegen die Gesetze verstößt. Ein identischer Beispiel wird jetzt wegen der Erhöhung der Tarife für Sonderrufnummern durch O2 in den Print- und TV-Medien behandelt.
Ich würde auf jeden Fall versuchen, der Preiserhöhung zu widersprechen. Hat nun jemand das Infodok 432 vom Jahre 2006 (Im Internet nicht mehr auffindbar)?