Sim-Lock bei Geschäftskundenverträgen gestattet?

  • Hi,



    ich wusste nicht genau an welches Forum ich mich wenden soll....deswegen ahbe ich einfach mal dieses gewählt!?


    Meine Frage ist:


    Ist es rechtlich gestattet Geschäftskundenverträge bzw. die entsprechden Handys mit Simlock zu versehen?


    Ich dachte diese Methode sei nur bei Prepaid-Karten die Regel?


    Hierzu würde ich gerne wissen, unter welchen Umständen der Simlock bei Verträgen gestattet ist und ob dieser vom Mobilfunkanbieter nachträglich eingerichtet werden kann oder darf?


    Bitte um eilige Antwort....


    Ich bin euch bereits jetzt zu Dank verpflichtet!!!
    Vielleicht kennt einer hierzu auch Links, welche mir weiterhelfen könnten?!


    Vielen Dank
    Uwe

  • Ich würde mal sagen, das fällt leider unter Vertragsfreiheit. "Verboten" oder "unzulässig" ist da sicher nichts. Üblich war es bis vor kurzer Zeit nicht.


    Persönlich finde ich SIM-Lock evtl. noch bei günstigen Prepaid-Geräten zumutbar - bei Vertragsgeräten kommt mir kein SIM-Lock und kein Net-Lock und kein Branding ins Haus.


    Deshalb: zum "freien Händler" und neutrales Handy kaufen - über die gezahlte Provision kommt man mindestens so gut weg wie bei den Angeboten der Netzbetreiber - hier im Wereforum gibt es genug zuverlässige Händler.


    Bei SIM-Lock mit Vertrag kann man höchstens schauen, ob die Information für den Kunden unzureichend war.


    Wenn irgendwo stand "... nur mit der beiliegenden SIM-Karte" oder z.B. "... nur im T-Mobile-Netz" ist wohl rechtlich nichts zu machen. Dem Vertragspartner würde ich aber so oder so mal die Meinung sagen.


    P.S.: Ist es SIM-Lock oder Net-Lock?

  • Zitat

    Original geschrieben von driftwood
    Deshalb: zum "freien Händler" und neutrales Handy kaufen - über die gezahlte Provision kommt man mindestens so gut weg wie bei den Angeboten der Netzbetreiber - hier im Wereforum gibt es genug zuverlässige Händler...


    Bei Privatkundenverträgen haut das ja noch hin, aber bei den meisten GK- bzw. Rahmenverträgen leider nicht. Ich hätt meinen RV auch gerne bei einem freien Händler verlängert, ging aber nur beim Netzbetreiber. Da muss man dann das Branding bzw. den Netlock in Kauf nehmen :(


    Semmal

  • Das ist bei RV leider (oft/immer?) so. Aber auch da kann man ja wenigstens mal seinen Unmut gegenüber den Netzbetreibern äussern. Ob es was nützt ...

  • Was heisst gestattet?


    Wenn du einen Vertrag zu derartigen Konditionen abschließt, ist das dein Bier. Auch ein Vertrag über den Kauf eines defekten Handys ist nicht verboten/sittenwidrig oder wie auch immer.


    Sollte allerdings kein Hinweis auf die SIM-Sperre vor Vertragschluss erfolgt sein, liegt mit dem gelockten Handy regelmäßig ein sachmangelhaftes Handy vor, so dass dem Käufer Mängelrechte gegen den Verkäufer zustehen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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