Frage bezüglich Ehegattenkonto

  • Hi Leute,
    am Freitag rief mich eine Mitarbeiterin von der Commerzbank an und teilte mir mit, dass ich mein Konto, wie es jetzt führe, nicht führen könnte.


    Es ist so:
    Ich hab mein Konto vor der Ehe eingerichtet. Nach der Hochzeit haben wir meiner Frau eine Vollmacht erteilt mit zweiter Bankkarte. Ihr Gehalt fließt ebenfalls auf das Konto. Das ist nun schon einige Jahre her.


    Die Bankangestellte meinte jetzt, das wäre nicht zulässig wenn ihr Gehalt auf mein Konto eingeht. Das geht nur wenn unser Konto zu einem Ehegattenkonto geändert wird (so oder ähnlich hab ich das verstanden). Meine Frau sagt aber, dass ein Ehegattenkonto auch Nachteile mit sich bringt. Sie arbeitet bei einem Amtsgericht und kennt daher die Zusammenhänge mit einem Ehegattenkonto, gerade in Verbindung mit Pfändungen etc. Wir würden also so momentan besser stehen.


    Meine Frage:
    Muss ich das Konto umstellen lassen oder hat es die Bank nicht zu interessieren was auf 'meinem' Konto eingeht?


    Gruß,
    Dominik

  • Prinzipiell wirst Du irgendwann sicherlich unterschrieben haben, dass Du das Konto "für eigene Rechnung" führst...
    Ich denke, es könnte mindestens grenzwertig sein (wenn nicht noch mehr), wenn das Gehalt Deiner Frau dahin überwiesen wird; könnte mir vorstellen, dass es da ggf. einen Konflikt mit dem GwG geben könnte - genau weiß ich das allerdings nicht. :rolleyes:

  • eben...


    bei kontoeröffnung bestätigst du ja den punkt "Ich handele auf eigene Rechnung"


    das heißt so gesehen hat das Gehalt deiner Ehefrau da nichts zusuchen...




    wieso kommt die bank erst jetzt dahinter?




    edit:


    Zitat

    Muss ich das Konto umstellen lassen oder hat es die Bank nicht zu interessieren was auf 'meinem' Konto eingeht?




    ich meine doch es hat die bank nicht zu interessieren was bei dir eingeht..


    diese klausel mit "ich handele auf eigene rechnung" wird doch erst angefochten, wenn was sein sollte..


    sprich ich lasse geld von einem freund auf mein konto überweisen, was nachweislich illegal dahergekommen ist oder so..


    da würde die bank dich für verantwortlich machen bzw. darauf ansprechen..


    aber sonst?...

  • Re: Frage bezüglich Ehegattenkonto


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Meine Frage:
    Muss ich das Konto umstellen lassen oder hat es die Bank nicht zu interessieren was auf 'meinem' Konto eingeht?


    Banken müssen überprüfen, ob das Konto legal geführt wird (z.B. GWG o.ä.) bzw. ob die Nutzung den Geschäftsbedingungen entspricht. So achten Bankangestellte oft auch darauf, ob ältere Menschen plötzlich hohe Geldbeträge abheben (Enkeltrickbetrug).


    Wenn Du das Konto nicht änderst, hat die Bank sicher ein Kündigungsrecht, da die Bank Dein Konto unter diesen Voraussetzungen nicht weiterführen kann/will/darf.


    Frage doch mal bei anderen Instituten nach, wie das bei denen gehandhabt wird.

    _T_
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  • Was heißt GWG?


    Ein Konto woanders möchte ich deswegen nicht eröffnen. Ist mir zu viel Aufwand alle Versicherungen extra anzuschreiben. Kenne das noch vom letzten Mal. Das war richtig Theater bis jeder kapiert hat, das ich ein neues Konto habe.


    Verstehe es immer noch nicht so ganz. Bei einem Geschäftskonto könnte ich es verstehen, aber doch nicht bei einem zweiten Gehalt? Was für einen Nachteil hat die Bank? Das hab ich bisher noch nicht verstanden.

  • GWG steht für GeldWäscheGesetz, solltest dazu alles interessante ergooglen können...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Nach Paragraphen kenn ich mich da zwar nicht aus...


    Allerdings ist es doch so: Deine Frau hat derzeit nur eine Vollmacht für Dein Konto. Mal angenommen, Du hast morgen kein Bock mehr auf sie - Du gehst zur Bank, stornierst die Vollmacht und kannst munter über ihr Geld verfügen. Selbst wenn sie schon einen Monat drauf ihr Gehalt auf ihr Konto überweisen lässt, besitzt Du dennoch Geld von ihr.
    Und genau an dem Punkt gehe ich davon aus, dass Banken dazu verpflichtet sind, ein "oder"-Konto auf zwei Personen einzurichten. D.h. das Konto läuft auf beide und es ist für Verfügungen Deine >oder< ihre Unterschrift nötig (es gibt auch "und"-Konten).


    Dass ausgerechnet Du Deine Frau morgen nicht über's Ohr hauen willst, weiß die Bank ja nicht. Denn die haben alle schon Sachen erlebt, die sich einige in ihrer Phantasie nicht mal ausdenken würden... ;)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Wenn ihr kein richtiges gemeinsames Konto wollt, könnt ihr ja vielleicht ein seperates Konto für Deine Frau eröffnen, und von dort immer einen Dauerauftrag (i.H. des Gehalts) auf Dein konto einrichten.

  • Ja, Deine Bankberaterin hat Recht. Zum einen zieht hier in der Tat das handeln für eigene Rechnung gem. Geldwäschegesetz, zum anderen zieht der § 154 der Abgabenordnung, laut dem klar erkennbar sein muss, für wen das Konto geführt wird. Und wenn das Gehalt Deiner Frau auch über Dein Konto läuft, dann muss sie auch als Kontoinhaberin in Erscheinung treten.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von blue
    Wenn ihr kein richtiges gemeinsames Konto wollt, könnt ihr ja vielleicht ein seperates Konto für Deine Frau eröffnen, und von dort immer einen Dauerauftrag (i.H. des Gehalts) auf Dein konto einrichten.


    Zweites Konto bedeutet wieder Kontoführungsgebühren.


    Erstmal besten Dank. Dann muss ich da wohl durch.

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