Dieses 3-Konten-Modell ist wohl das Beste. Egal ob wegen Pfändungen oder der Vermeidung von Schenkungsteuer bei Lottogewinnen
Frage bezüglich Ehegattenkonto
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Original geschrieben von aikhoch
das sehe ich etwas anders. Wie oben schon geschrieben, ist es auch eine Art von Selbstwertgefühlt "Sein" Geld auf "Sein" Konto zu bekommen und nicht immer in einen grossen Topf aus dem sich jeder bedienen kann.
Aber ich bin tolerant, jeder wie er mag. :top:
Für mich macht gerade das den Reiz aus. Die Verantwortung zweier Personen über einen großen Batzen () Geld. Das bedeutet nämlich für beide Verantwortung. Während ich früher desöfteren mal zwischendurch einen Handykauf reingeschoben hab, denke ich jetzt eher darüber nach, weil ich die Gesamtbilanz sehe. Trotzdem bleibt die Freiheit gewahrt sich Geld zu holen, man überlegt aber nun auch zweimal. Der Partner natürlich auch.
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Original geschrieben von AdministratorDr
Der einzige wirklich Nachteil sehe ich in Überraschungen. Die kann man nicht mal eben vom Konto bezahlen, ist ja für den Partner sofort ersichtlich. Dafür gibt es ja dann die KK bzw. zwei. Da geht es dann doch
Es gibt auch Bargeld.ZitatOriginal geschrieben von CLK
Dieses 3-Konten-Modell ist wohl das Beste.
Das Modell haben wir auch und fahren gut damit. Liegt wohl auch daran, dass wir viele Jahre in wilder Ehe gelebt haben wo es aufgrund der Freistellungsaufträge einfacher ist, wenn die Konten getrennt sind. -
Zitat
Original geschrieben von Martyn
Naja, der gestzliche Güterstand ist ja eh Gütertrennung mit Zugewinnausgleich, das find ich im Prinzip am fairsten.
Ich will das nochmal aufgreifen, weil meine Frau mir gerade dazu geantwortet hat:Zitat
und das was du bei TT gelesen hast ist falsch.Gesetzlicher Güterstand, also wenn man nichts ausgemacht hat, lebt man in dem Zugewinn.
Das heißt, wenn man sich scheiden lässt wird gerechnet was da ist und was evtl.
kosten sind und Kinder zu berücksichtigen und was man in die ehe mit
hineingebracht hat... und dann wird daraus zugewonnen, wie der name schon sagt.
sagen wir ich hätte 6.000 EUR mit in die Ehe gebracht du 2.000 und zusammen
hätten wir jetzt 10.000 EUR gemacht,dann würde es so aussehen, dass ich dann 3.000 zugesprochen bekomme und du dann
7.000, so stehen wir uns quasi dann gleich (im einzellfall überprüft das aber
der richter) -
Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Ich will das nochmal aufgreifen, weil meine Frau mir gerade dazu geantwortet hat:... sagen wir ich hätte 6.000 EUR mit in die Ehe gebracht du 2.000 und zusammen
hätten wir jetzt 10.000 EUR gemacht, dann würde es so aussehen, dass ich dann 3.000 zugesprochen bekomme und du dann 7.000, so stehen wir uns quasi dann gleich
Aha. Ich hatte es bisher so verstanden,: das Vermögen bei Eheschließung beträgt 8.000,- Euro, nun sind es 10.000,-- Euro also 2.000,-- Euro mehr (= Zugewinn). Macht also 1.000,-- Euro für jeden unabhängig wer die 2.000,-- Euro eingebracht hat. -
Wie gesagt, ich kann nur das wiedergeben, was meine Frau gesagt hat. Sie arbeitet ja bekanntlich im Amtsgericht und (ich hoffe) sie hat es richtig geschildert.
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Da ich meine Scheidung gerade hinter mir habe (auch mit 3-Konten-Modell) kann ich dazu sagen, dass die Schilderung von AdministratorDr betreffend Zugewinnausgleich richtig ist :top:
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AdministratorDr:
Fast, Du hast es genau verdreht:
Ich=7000 (6000+1000)
Du=3000 (2000+1000)Es sei denn Du wechselst im Zitat die Sichtweise, d.h. aus Du wird ich, Ich, Du, Du... :confused:
Egal, jeder bekommt das was er mitgebracht hat und die Hälfte von dem, was sonst noch da ist. Alles roger?
Gruß Oern1
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